Paypal gibt keinen Käuferschutz bei motorbetriebenen Fahrzeugen.Ob Paypal Käuferschutz bei Fahrzeugen bietet, kann ich nicht sagen
https://www.paypal.com/de/smarthelp/art ... kt-faq1156
Paypal gibt keinen Käuferschutz bei motorbetriebenen Fahrzeugen.Ob Paypal Käuferschutz bei Fahrzeugen bietet, kann ich nicht sagen
Kritik an dem Verhalten von Eneway ist durchaus angebracht, aber natürlich macht der Ton die Musik. Wie Achim sich insgesamt verhalten hat, kann Ingo am besten von uns allen beurteilen, denn er hatte weit mehr Kontakt zu ihm, als hier im Forum ersichtlich ist. Und genau deshalb vertraue ich Ingo an dieser Stelle, dass er eine für das Forum richtige Entscheidung getroffen hat. "Roller" wurde auch weder dauerhaft gesperrt (hat seinen Account aber heute aufgegeben), noch wurde seine "Kritik" aus diesem Thread entfernt.
So sehe ich das auch! Auf das Wesentliche herunter gebrochen, muss die Kritik an Eneway also lauten: "Verbessert Euren Kundenservice. Dazu seid ihr (ganz nebenbei) auch juristisch verpflichtet!" Wer sich für Meinungen zu diesem generellen Thema (inkl. der juristischen Hintergründe) interessiert, dem sei dieser Thread aus dem Unu-Forum empfohlen. Die haben sich nämlich eine Zeit lang ähnlich verhalten.Lupo hat geschrieben: ↑Sa 13. Apr 2019, 11:36[...]Bei Käufen über das Internet haben sich gewisse Usancen etabliert. Dazu gehören: Geld zahlen, Zahlungseingang bestätigen, Ware innerhalb der angegebenen Zeit liefern. Wenn sich die Lieferung verzögern sollte, gehört es sich, dass die Firma von sich aus den Kunden informiert. [...]
Die Papiere meines Revoluzzer 2 des letzten Baujahres, den ich vor einem Jahr bekam, stammen aus England. Sinnig, denn mir ist nicht bekannt, dass da irgendetwas für den 2.0 gefertigt wurde. Na ja, vielleicht doch irgendein Kleinteil.
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