Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

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Alfons Heck
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von Alfons Heck »

Evolution hat geschrieben:Förmlich ein Appell an den Gesetzgeber einzuschreiten und diese Lücke zu schliessen.
Finde ich völlig OK. Wer schon mal so eine Benzinrennsemmel gefahren ist kennt das Problem. Mit 20 hatte ich leihweise eine Suzuki 750 GSXR die war für mich damals eigentlich total ungeeignet. Giftige Gasannahme und heftiger Vorwärtdrang.
Evolution hat geschrieben:Für mich Lobbyarbeit der Autoindustrie.
Wieso? Es wird auch darauf hingewiesen das es bei E-Autos genauso ist.
Selbst ein Renault E-Kangoo ist total easy mit durchdrehenden Reifen anfahrbar. Da könnte man wirklich softwaremäßig etwas reduzieren.


Gruß
Alfons.
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ducatodriver
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von ducatodriver »

Hallo zusammen,

es scheint das ihr auch seht das es hier Ärger geben kann, weil sich zwei Sachen beißen.

Die Maschinen sind absolut legal, beim A1 oder B196 dagegen bin ich mir nicht sicher, wie hier Entschieden würde bei einer Peak Leistung größer als 0,1.

Lobbyarbeit: denke hier werden mehr die Fahrschulen/Lehrer nach haken, und da gegen sein wie der gute Mann im Video. Hatte erst kürzlich mehre Fahrlehrer hier, waren von den Leistung Angaben der Maschinen auch nicht wirklich begeistert :oops: .

Wenn man ehrlich ist, ganz Unrecht haben sie ja nicht 40kw für einen Anfänger egal ob 16 oder 30 Jahre ist schon heftig.

Gruß Frank
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Tomkat
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von Tomkat »

Für micht kommt noch eine weitere Frage auf. Ein E-Fahrzeug, egal welcher Bauart, durchläuft die Zulassungsarie mit dem Softwarestand x.1 . Im Zuge des Betriebs wird die SW bis auf x.99 weiter entwickelt, nach einiger Zeit kommt die SW-Version x+y.zz over the air zum Einsatz. Bei E-Fahrzeugen alltäglich. Bei Verbrennern nennt man das Chip-Tuning... Definitiv ist ein E-Fahrzeug nach kurzer Zeit nach Zulassung nicht mehr dem "Originalfahrzeug" ähnlich. Und dann?
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callmeuhu
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

es ist wie immer= wo kein Kläger, da kein Richter

Wenn ich als Fahrschulbetreiber so einen Apparilo für die Fahrschule anschaffe, dann ist es kritisch, wegen dem Peak und der Levelleistung
Selbst in dem Fall gilt: Ich muss selbst als sachverständiger Kunde (Fahrschulbetreiber/Fahrlehrer) nicht die Entscheidungen des KBA, die auf evtl. lückenhafter bzw. fehlerhaften Informationen des Herstellers basieren können, selbst in Zweifel ziehen. Durch das Produkthaftungsgesetz ist der Hersteller in der Verantwortung. Dann die Homologationstelle (evt. TÜV). Die Daten, die die Sachverständigen dort ermitteln, sind die Basis für das KBA

aus meiner Sicht als Gefahrgutbeauftragter: Mein Dozent hat mir erklärt, dass ich nur das Recht zu vollstrecken habe, auch wenn es offensichtlich unlogisch ist. Eine Drosselung eines E.Krad kann ich spielend leicht umgehen, wenn ich einen Akku mit höherer Leistung einbaue oder einen anderen DC/DC-Wandler verwende.

;)
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STW
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von STW »

Die SW bedarf üblicherweise einer ABE, zwar nicht in jedem Fall, da gibt es auch Peanut-Änderungen. Näheres in §19 StVZO.
Interessant ist, dass der Fahrzeughersteller selbst entscheidet, ob die SW-Änderung eine "Genehmigungsrelevanz" hat. Geht es z.B. um Erhöhung der Cybersicherheit, also um den Hack eines Fahrzeugs zu unterbinden, dann nicht genehmigungsrelevant. Funktionserweiterungen üblicherweise genehmigungsrelevant (lassen wir mal das Navi und die Nachrüstung einer Stauumfahrung außen vor, aber die Aktivierung eines Autopilots würde darunter fallen).

Von daher würde ich weiterhin ein Fahrzeug mit Zulassung L3e-A1 fahren weil es so in den Papieren steht, auch wenn es marginale Änderungen der SW gibt. Und selbst wenn jetzt ein Hersteller Murks baut, also als Beispiel würde BMW die softwaretechnisch Akkukastration beim CE04 vergessen, dann ist die Kiste pro Forma ohne ABE, aber es wäre schon schwierig dem Fahrer leichte Fahrlässigkeit zu unterstellen, da er ja nicht dazu verpflichtet ist Reichweitentests zu machen.

Das klingt jetzt alles völlig unlogisch - aber das ist genauso wie dass ein Jugendlicher mit 16 Jahren und Führerscheinklasse AM eine 60km/h-Simson fahren darf, wenn die erstmals vor dem 28.02.1992 irgendwann mal versichert war, aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verknackt wird, wenn er seinen Chinaroller von 45km/h auf 60km/h gebracht hat. Oder ich meine Zündapp C50 von den 1970 erlaubten 40km/h auf über 45km/h bringe.

Gesetze sind nunmal nicht logisch oder richten sich nach dem gesunden Menschenverstand. Den Simsons hat man im Einigungsvertrag eine Ausnahme zugestanden, und die Elektromotorräder ..., nun, da hat entweder niemand dran gedacht, oder es sollte nicht dran gedacht werden, um die attraktiver zu machen.
Versuch mal das Waffengesetz mit dem Hobby Airsoft übereinander zu bekommen. Ja, das geht irgendwie, aber man rauft sich die Haare, was man basteln darf und was man nicht darf: ich darf einen "Tuninglauf" verbauen, was nichts anderes ist als ein Rohr mit 6.0x mm Durchmesser. Ich darf das Rohr aber nicht kürzen, das darf nur der Büchsenmacher. Ich darf das Rohr kürzen, wenn ich es in eine Spielzeugwaffe unter 0.5J einbaue. Dann darf ich es dort herausnehmen und in eine Airsoft mit über 0.5J einbauen. Ich darf die Energie von 1 Joule auf 3J z.B. mit einer stärkeren Feder erhöhen. ohne dass die Waffe ihre "Zulassung" verliert. Ich darf die Leistung aber nicht dadurch reduzieren, indem ich mit einer Feile an entscheidender Stelle selbst ansetze und die Feder kürze, ich darf aber eine fertige schwächere Feder verbauen.

Ich arbeite nun nicht als Gefahrgutbeauftragter, sondern in der IT. Auch dort gibt es Schwachfug. IT-Sicherheit läßt sich nicht durch Virenscanner erreichen, verbessern, oder irgendwie beeinflussen, sondern nur über andere geeignete Maßnahmen und Architekturmodelle. Ganz im Gegenteil, oft genug gibt es Sicherheitslücken in der Antivirensoftware, die für erfolgreiche Angriffe ausgenutzt werden. Aber solange irgendwelche Koryphäen behaupten, dass der Einsatz von Virenscannern "Technik nach den Regeln der Kunst" sind und sowas als Unternehmensvorgabe existiert, solange setze ich den Sch**ß ein, weil ich sonst im Angriffsfall derjenige bin, der haftet. Wenn dann ein Angriff über den Virenscanner passiert: breites Grinsen aufsetzen, und die Worte "Ich habe es ja immer wieder gesagt, aber auf mich wollte ja niemand hören" in den Mund nehmen.
Genauso wie es dann die Fahrschullehrer sagen werden, wenn die Anzahl der Unfälle mit 11KW-Efahrzeugen überhand nimmt und statistisch relevant wird.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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callmeuhu
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

Als gelernter Busfahrer: Was mache ich denn, wenn der örtliche Jagdverein einen Jagd-Ausflug machen will und in voller Montur in meinen Bus steigen will :?:

Das Gesetz ist eindeutig:

1.) Bei Gefahrguttransporten sind Personenbeförderungen verboten (Gefahrgutvorschrift für Straße, Eisenbahn, Binnenschiff]
2.) Im Bus darf kein Gefahrgut transportiert werden nach dem Personenbeförderungs-Gesetz
3.) Die Gewehre sind ein gefährlicher Gegenstand, ähnlich wie Fahnenstangen von Fußballfans oder die geöffnete Bierbüchse/Bierflasche.
(auch Skistöcke im Fahrgastraum zählen dazu)

Die Jäger, samt Gewehre und Munition darf ich als Busfahrer zusammen nicht befördern :!:

So sehen dann IHK-Prüfungsfragen ua. aus ;)

Die Logik sagt: die Jäger sind ohne Gewehr+Munition auf dem Jagd-Ausflug nutzlos
Den Gesetzgeber interessiert die Logik nicht. :lol:

Jetzt sollen auch noch ukrainische Busfahrer mit Ihren Zertifikaten, in DE Bus fahren :shock:
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olliwetty
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von olliwetty »

Ich hoffe mal das jetzt nicht noch eine neue Führerscheinklasse eingeführt wird.
Wäre für die Fahrschulen ja ein sicheres Geschäft, ich denke da nur an die Führerscheinklassen BE und CE.
In meiner ersten Fahrerlaubnis gab es fünf Klassen, inzwischen kann eine Fahrschule siebzehn Klassen anbieten.
Unseren Ordnungshüter sind in der Sache Spitzenleistung und Dauerleistung bestimmt informiert oder geschult worden.
Der Vergleich in TV-Beitrag mit dem Fahrbahnwechsel ist auch mit einem Fahrrad, Mofa oder Joggingschuhen ein Problem.
Gruß
Olli

der niederrheiner
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von der niederrheiner »

Das mit der Stimmungsmache gegen Motorräder, kenn' ich ja von den Verbrennern schon. Unter anderem ein Grund warum ich im BVdM bin.


Stephan

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Gearsen
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von Gearsen »

Ich denke mal, dass nicht so einfach die A1/B196 Klasse für E-Motorräder mit 11kW geändert wird, weil das über die UNECE geregelt wurde und europaweit angepasst werden müsste, mit entsprechenden Tests und Laufzeiten.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Die Nennleistung eines Verbrenners meint das maximale Drehmoment und die Höchstleistung bei voll geöffneter Drosselklappe. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist. Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen. Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.
Quelle: https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... s-erlaubt/

Aber je nach Bauart, z. B. ZERO mit seiner Vollauslastung des Möglichen aufgrund der guten großen Batteriearchitektur dennoch in Software herunter regeln muss (siehe Post von MEroller unten), bei vielen anderen 11 kW Nennleistung E-Bikes eher die Batterie die physikalische Grenze ist und eine Überhitzung droht, also heruntergeregelt werden muss zu einer Endgeschwindigkeit, wo dich eine alte 80er überholt...

Sprich: Während man mit solchen Bikes, die dann nach möglicher Gesetzesänderung nur 11 kW Spitzenleistung dürften, nachher bei Überhitzung der Batterie nur noch 67 km/h fahren könnten, fährt die gut gekühlte 125er Benzinmaschine weiterhin bei 2 Stunden Dauervollgas mit 125 km/h viel schneller ans Ziel, als die E-Maschine, die kaum noch ausreichend kW aus der Batterie bekommt nach ein paar Minuten Vollstrom. Der Benzindurchfluss beim Benziner hat da keine physikalischen Limits. Das Limit ist die maximale stabile Dauerdrehzahl, also Endgeschwindigkeit.

Nebenbei ist das bei der Versicherungsberechnung von Elektroautos total identisch. 500 PS E-Autos werden Anhand der Dauerleistung auf 30 Minuten berechnet, die dann nur noch ein Bruchteil der Höchstleistung ist. Die harte Endgeschwindigkeitsabschaltung hat da ebenfalls den Grund der Batterieüberhitzung entgegen zu wirken. Und das BMS passt da sehr wohl drauf auf, denn die E-Auto Hersteller geben (fast) alle 8 Jahre Garantie auf 160.000 km Laufleistung der Batterie bei versprochenen 75% SOH (StateOfHealth).

Post von MErollers ZERO S:
MEroller hat geschrieben:
Di 13. Dez 2022, 09:30
Was für eine Zero hast Du denn? Solches Verhalten habe ich noch nie erlebt bei meiner "11kW" Zero S :?: :!:

Wenn ich auf der Autobahn mit 139km/h dahinheize, beginnt nach ein paar Minuten das gelbe Thermometer langsam zu blinken. Vmax bleibt noch unverändert.
Eine oder zwei Minuten später blinkt es dann schnell, die Stromanzeige ganz rechts fährt im Sekundentakt rauf und runter, und die Geschwindigkeit sinkt langsam auf 115km/h. Sehr gemächlich, nie plötzlich.

Wenn Du plötzliche Leistungseinbrüche hast stimmt etwas nicht, entweder am Mopped, oder mit der Fahrweise (plötzliches aufreißen vom Drehgriff z.B.) :D
LG
Gearsen
07.2018-01.2023: Segway Ninebot One E+ 320Wh (RIP)
11.2018-05.2022: Hyundai Kona 64kWh Premium Dark-Knight
09.2019-03.2021: The Urban #HMBRG V3 StVO 374Wh
08.2020: SuperSoco TC 3,6kWh (2x 60V 30Ah Batterie)
05.2022: Hyundai IONIQ5 72,6kWh AWD Uniq Relax Solar 20" Atlas White Innen schwarz

josch91
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von josch91 »

Denkfehler. Der Führerschein gilt nicht direkt für 11 kW. Er gilt für die Klasse A1. Und die wird eben nach den hier schon genannten Kriterien definiert. Eine davon ist 11 kW im Schnitt über 30min.

Es dürfen auch kurzfristig 100 kW sein, vollkommen egal. Jeder Gutachter sollte die Definition der A1 Klasse kennen.

Es wird Polizisten geben, die diese Reglung nicht im Detail kennen. Ich wurde auch schon mit meine Simson abgehalten und mir wurde fahren ohne Führerschein vorgeworfen, da 60 km/h statt 45 km/h eingetragen sind. Man hat mich aber aus Gnade fahren lassen, ich würde aber noch ganz sicher Post bekommen. Kam dann natürlich nie Post, sie haben sich wahrscheinlich entsprechen informiert.

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