Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

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ducatodriver
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Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von ducatodriver »

Hallo zusammen,

die Diskussionen über die Leistung von Elektromotorrädern A1 nimmt ja immer mehr Fahrt auf.

Kopf Kino ;)

Man ist mit seinem Elektromotorrad A1 unterwegs, und wird von der Polizei angehalten. Zum Beispiel auf der Autobahn, der Polizei kam es komisch vor das so ein kleines Motorrad mit 140km/h unterwegs ist. Die Polizei behautet das Fahrzeug ist frisiert und es wird beschlagnahmt, um es zu einem Gutachter zu Bringen. Was beim Gutachter raus kommt, wissen wir alle zum Beispiel Leistungsgewicht = 3,5 . Der Führerschein gibt aber vor, nicht mehr als 0,1 pro Kilogramm . Am Fahrzeug wurde keine Manipulation festgestellt, also Legal aber eben mit einer viel höheren Leistung.

Was meint Ihr wie geht so eine Geschichte aus ?

Gruß Frank
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STW
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von STW »

Da das Dingen nicht frisiert ist, der Homologation entspricht, in den Papieren was von L3E-A1 steht, und bezogen auf die Nenndauerleistung das Leistungsgewicht ok ist, ist alles schick.
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ducatodriver
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von ducatodriver »

STW hat geschrieben:
Mo 12. Dez 2022, 14:31
Da das Dingen nicht frisiert ist, der Homologation entspricht, in den Papieren was von L3E-A1 steht, und bezogen auf die Nenndauerleistung das Leistungsgewicht ok ist, ist alles schick.
Der Gutachter hat aber eine Leistung von z.b. 30kw ermittelt ob 30sek 1Min erst einmal egal, der Führerschein gibt nicht mehr als 11kw oder 0,1 Leistungsgewicht her.
Für die Beamten also klar fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, es wird ein Verfahren wegen Fahren ohne Führerschein eröffnet da der Gutachter ja 30KW ermittelt hat.

Ich finde es gar nicht so abwegig

Gruß Frank
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MEroller
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von MEroller »

Bei mir steht die Höchstgeschwindigkeit im Feld T der Zul.Besch. Teil II drin, 139km/h. D.h. wegen dem wäre ich schon mal clean (abgesehen davon, dass ich den großen A habe :lol: ).
In P.2/P.4 steht bei mir die Nennleistung in kW als 0011, bei 04150/min - was völliger Kokolores ist. Aber es steht nicht mehr als die 30 Min. Dauerleistung drin.

Allerdings stand da bei mir Anfangs die Spitzenleistung drin, mit 0023kW, weil der Händler sie fälschlicherweise als offene L3e der Klasse "2RÄDR.KR O. BW >45 KM/H zugelassen hatte :roll: Das habe ich dann fix korrigieren lassen, weil sich meine Versicherung zurecht quergestellt hat.

Solange also alles KORREKT aus der CoC übertragen wurde, sollte alles im Grünen sein!

Einzig das unseelige Leistungsgewicht OHNE BATTERIE (wo es absolut 0,00000kW/kg wären!) ist mit 0,11 immer noch im Feld Q drin. Doch wird wohl auch der unhellste Ordnungshüter schnell einsehen, dass ein Leistungswicht ohne Batterie bei einem E-Zweirad völliger Quark ist. "in running order" beträgt es laut CoC so oder so die zulässigen 0,10kW / kg, denn selbst ohne Batterie wiegt sie 108kg.
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STW
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von STW »

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen:
...
L3e-A1 Kraftrad mit niedriger Leistung (7) Hubvolumen ≤ 125 cm3 und
(8) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 11 kW und
(9) Verhältnis von Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
...

Die 11KW sind maßgeblich - egal ob Zero auch mal 44KW abliefert und damit frech wirbt :mrgreen: , oder die RGNT, so sie mir denn geliefert wird, 21KW fabriziert. Und auch auf die 11KW bezieht sich dann das Leistungsgewicht.

Ist eine blöde Regelung, ist mir aber ganz recht. 8-)
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von ducatodriver »

Ihr bezieht euch auf das Fahrzeug und Papiere, ist alles richtig der Prüfstand wird etwas anderes zeigen als 11kw.

Stellt sich die Frage, wie wird hier von der Behörde entschieden reicht der A1 dafür aus ? wenn die Prüfung 30kw und mehr ergibt.
Ich denke nein

Gruß Frank
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von dominik »

Der Prüfstandslauf muss zwangsweise auf 30min ausdehnt werden. Alles andere wird sich vor Gericht nicht halten lassen. Aber bis zur endgültigen Klärung wird es sicher einige Irrwege der Ämter, Behörden und Justiz geben.
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von MEroller »

Solange klar die 30 Minuten Dauerleistung maßgeblich ist für die EU-Fahzeugklasse wird keine Polizei, wird kein Rechtsanwalt, keine Versicherung, noch ein Gericht einem A1 Führerscheininhaber ans Bein pinkeln können, nur weil ein wenige Sekunden dauernder Leistungsprüflauf erheblich mehr als 11kW Spitzenleistung ergibt.

Daher kann Dein Kopfkino sich wieder getrost erbaulicheren Themen zuwenden :D
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von ducatodriver »

Euer Wort in Gottes Ohr ;)

wir werden es sehen, oder hoffentlich nicht was würde dagegen sprechen ? ob das Fahrzeug legal ist spielt hier keine Rolle.
Oder steht im Führerschein, darf x Minuten 30KW und mehr fahren bei 19-20kw wäre man da denke ich bei den meisten im grünen Bereich max Leistung/Gewicht.

Gruß Frank
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yakamoto
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Re: Kopf Kino, Fahren ohne Führerschein

Beitrag von yakamoto »

ducatodriver hat geschrieben:
Mo 12. Dez 2022, 20:48
Ihr bezieht euch auf das Fahrzeug und Papiere, ist alles richtig der Prüfstand wird etwas anderes zeigen als 11kw.

Stellt sich die Frage, wie wird hier von der Behörde entschieden reicht der A1 dafür aus ? wenn die Prüfung 30kw und mehr ergibt.
Ich denke nein

Gruß Frank

Moin Frank,
wenn es den Prüfern gelingt, 30 Minuten die 30KW als Dauerleistung nachzuweisen, dann wird es eng. Da gebe ich dir Recht.
Aber selbst eine 11KW-Zero schafft es nicht, da hier der luftgekühlte Motor die limitierende Größe sein wird. Der Motor wird überhitzt und schaltet ab. Bei den meisten anderen Fahrzeug wird der Akku gar nicht in der Lage sein, 30 Minuten die 3C und mehr leisten zu können :lol:

Zudem sind die Prüfer ja (zumeist) geschultes Personal bzw. Ingenieure, die würden so einen Beamten-Witz gar nicht mit machen :lol:
Die erden sich und ihre Expertise damit disqualifiziert und als Sachverständige unglaubwürdig :roll:

Wenn ein Fahrzeug in der EU für A1 bzw. L3E zugelassen wurde und NIX technisch verändert wurde, dann wird sich daran kein DorfGericht vergehen.
Das KBA hat zudem für Deutschland sein Segen gegeben :!:

Also, was genau befürchtet du für dich oder deine Kunden :?:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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