Hallo zusammen,
Ich habe gerade ein nettes Gefährt entdeckt und liebäugele mir dies zu kaufen. Weiß jemand wie es sich mit der Zulassung von ebikes verhält? Siehe Bild, es handelt sich hierbei schon eher um ein Motorrad, wäre aber auf 45kmh gedrosselt. Genügt hier Führerschein klasse B oder benötigt man einen Motorradführerschein? EEC ist vorhanden, ich denke da es gedrosselt auf 45 ist wäre die Zulassung wie bei anderen E-Bikes mit EEC kein Problem oder fällt es aufgrund der Größe in einen anderen Bereich?
Besten Dank
Grüße
Jeff
Zulassung bis 45kmh
- anpan
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Re: Zulassung bis 45kmh
Wenn die Fahrzeugklasse L1e ist (Kleinkraftrad bis 45km/h, 4kW Nennleistung), benötigt das Fahrzeug einen AM Führerschein. Der ist in Klasse B enthalten.
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UNU Rebell-2 2kW / 2 Akkus --- Roller 1 stillgelegt nach ca. 12.500km / 2 Jahren --- Roller 2: >3000km (Akkus aus Roller 1)
LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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Re: Zulassung bis 45kmh
Und klasse L1e ist es also wenn es unter 4kw Nennleistung hat(hier 20000w) und auf 45kmh gedrosselt ist? Bzw. Dann darf es sich "Kleinkraftrad" nennen?
- anpan
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Re: Zulassung bis 45kmh
Die Fahrzeugklasse muss in den Papieren mit drin stehen. Max. 4kW Nennleistung und max. 45km/h (was auch in den Papieren stehen muss) sind sozusagen nur die Rahmenbedingungen.
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Re: Zulassung bis 45kmh
Was ist denn daraus geworden? Wie fährt es sich?
Wie nennt sich denn dieses Fahrzeug und wo bekommt man es?
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Re: Zulassung bis 45kmh
hallo, ich habe einen elektroscooter,kleinkraftrad, aus china mit bezeichnung CITYCOCO; !%==WATT; $%KMH MIT COC-BRIEF; LTR TÜV U: DEKRA BENÖTIGT MAN DAFÜR KEINE SONDERZULASSUNG ZUR STRASSENNUTZUNG 1500 watt, 3-rad
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