Evolution hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 15:32
Mängel/Fehler die HU-Relevant sind erkennen und zu einer sofortigen Rückgabe berechtigen?
Nein. Es gelten das deutsche Gewährleistungsrecht bzw. die AGB des Händlers. Üblich sind zwei Nachbesserungsversuche, die ergebnislos verlaufen müssen, danach erst steht Rücktritt offen.
Ähh...Da muss ich aus Erfahrung widersprechen:
Ich hatte 1990 einen Mazda 323 F laut Händler neu gekauft.
Nach ein paar Monaten, bemerkte ich ein seltsames Knacken in der Frontscheibe.
Jedesmal wenn ich eine bestimmte Kurvenfahrt machte oder nach links abgebogen bin.
Ich bin zum Tüv gefahren, dem Prüfer nannte ich das komische Knacken und wann es auftrat.
Der fuhr damit herum, kam nach 10 Min. zurück und fuhr gleich auf die Prüframpe.
Dort zeigte mir der Prüfer ein paar Stellen am linken Traggelenk, das deutliche Spuren zeigte, die auf der Gegenseite nicht waren.
Nach dem rausfahren ins Tageslicht, liess der Prüfer mich die Spaltmaße zwischen Motorhaube und Kotflügel mit einem Meßschieber nachmessen.
Ganz deutlich waren Unterschiede zu sehen, zwischen linken und rechten Spalten.
Ausserdem die Verformung des einen Scheibenrahmens, gegenüber dem anderen.
Was war passiert? Vermutlich setzte der PKW beim runterfahren vom Transportschiff vorne links auf.
Nicht reparabel, also Totalschaden....!
Mit Gutachten vom Tüv zum Händler, Rückgabe und Rückerstattung des vollen Kaufpreises inkl. Gutachterkosten durch Mazda beantragt.
Einige Wochen später war der Kaufpreis inkl. Gutachterkosten auf meinem Bankkonto. (der 323F war schon längst bei Mazda)
Hier liegen bei dieser Odin eklatante Mängel vor.
Den einen oder anderen kann man beseitigen.
Aber ein Stahlrahmen (Lenkerschloss) das nicht richtig bzw. fehlerhaft geschweisst ist, ist schlicht und ergreifend verpfuscht und damit Schrott!
Davon abgesehen:
Falls jemand damit stürzt, weil der Lenkervorbau bei 80 Km/h bricht...
Oder das Motorrad in einen Unfall verwickelt wird und ein Gutachter die vorherigen Mängel entdeckt?