Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?
Ich fand dieses gesetzliche, 14tägige Rückgaberecht immer schon unmöglich.
Wenn ich bei einem Händler einen Roller kaufe, dann kann ich ihn dort angucken, mich mal draufsetzen und das wars. Mit viel Glück vielleicht eine Runde auf den Hof drehen.
Bei extremer Auslegung des Gesetzes, lässt man sich den Roller schicken, benutzt ihn im Alltag und bei jedem Wetter und gibt ihn dann einfach zurück. Was der Händler mit dem Teil dann macht ist dem Kunden ja egal. Soll sehen wie er zurecht kommt.
Diese Regelung wird oft schamlos ausgenutzt. Da werden vor Sportereignissen Groß-TVs bestellt, 14 Tage benutzt und zurück geschickt. Selbst mit Brautkleidern und Anzügen wird so verfahren. Ich finde so was für Händler existenzbedrohend und daher die 5km von Nova sehr fair. Dass der Roller so gravierende Mängel aufweist sollte eher ein Grund sein vom Vertrag zurückzutreten. Der Grundgedanke des 14tägigen Rückgaberechts war aber ein völlig anderer.
Gruß,
Achim
Wenn ich bei einem Händler einen Roller kaufe, dann kann ich ihn dort angucken, mich mal draufsetzen und das wars. Mit viel Glück vielleicht eine Runde auf den Hof drehen.
Bei extremer Auslegung des Gesetzes, lässt man sich den Roller schicken, benutzt ihn im Alltag und bei jedem Wetter und gibt ihn dann einfach zurück. Was der Händler mit dem Teil dann macht ist dem Kunden ja egal. Soll sehen wie er zurecht kommt.
Diese Regelung wird oft schamlos ausgenutzt. Da werden vor Sportereignissen Groß-TVs bestellt, 14 Tage benutzt und zurück geschickt. Selbst mit Brautkleidern und Anzügen wird so verfahren. Ich finde so was für Händler existenzbedrohend und daher die 5km von Nova sehr fair. Dass der Roller so gravierende Mängel aufweist sollte eher ein Grund sein vom Vertrag zurückzutreten. Der Grundgedanke des 14tägigen Rückgaberechts war aber ein völlig anderer.
Gruß,
Achim
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?
Und genau aus diesem Grund habe ich nun den Widerruf eingereicht. Kann natürlich sein, dass ich ein Montagsmodell erwischt habe, das Vertrauen in das Gerät und den Hersteller ist aber dahin. Was diesen 5 km Aufkleber angeht, so habe ich noch mal auf der Seite geschaut. Dort steht:
Ich bleibe bei dem WortSie können unsere Fahrzeuge nach der Bestellung bei Ihnen Zuhause testen. Bitte beachten Sie aber, dass eine ausgiebige Probefahrt nicht möglich ist. Ein bestelltes Neufahrzeug sollte nicht mehr als maximal 5 Kilometer gefahren werden.
hängen und interpretiere es so: Wäre gut wenn nicht mehr als 5 km gefahren sind, aber rechtlich nicht eindeutig. Dort steht nicht "Es dürfen nicht mehr als 5 km gefahren sein" Wie gesagt, weder in der Rechnung noch in den AGBs steht etwas von 5 km. Ich hoffe einfach, dass hier zu meinen Gunsten entschieden wird und ich den Roller zurück geben kann. Wirklich ärgerlich, da ich mich echt auf das Gerät gefreut habe. Dass er nur langsam in Fahrt kommt (Beim UNU meiner Frau kommt man ganz schnell auf die 45kmh), darüber konnte ich hinwegsehen, auch wenn das ein wenig nervig war, aber die zwei Erlebnisse haben mich doch stark an der Qualität zweifeln lassen. Dann lieber etwas mehr Geld in die Hand nehmen.sollte
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Update:
Nachdem ich nun heute per Mail nochmal die Probleme geschildert hatte und auch im gleichen Zug von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hatte, wollte man ein Bild des KM-Standes.
Also geschickt und die Antwort kam prompt:
Daraufhin habe ich geantwortet:
Nochmal: Mir ging es nicht darum das Widerrufsrecht auszunutzen oder ähnliches. Aber ich war von den Vorfällen so erschrocken und verunsichert, dass ich auch bei einer Mängelbeseitigung nicht mehr unbesorgt damit fahren könnte. Deshalb habe von meinem Recht gebrauch gemacht. Denn optisch hat er mir durchaus gefallen und wäre ihn gerne gefahren. Aber so ist das manchmal. Und wenn der Start so unglücklich läuft, dann sollte man sich lieber schnell trennen.
Nachdem ich nun heute per Mail nochmal die Probleme geschildert hatte und auch im gleichen Zug von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hatte, wollte man ein Bild des KM-Standes.
Also geschickt und die Antwort kam prompt:
Hmmm. Plötzlich sind es 10 KM. Auf dem Aufkleber stehen 5 KM. Das hat schon ein Geschmäckle. Möchte man vlt. im Vorfeld schon mögliche Ansprüche abschrecken?Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn das Fahrzeug maximal 10 KM aufweist.
Hier haben wir sogar immer einen Aufkleber auf dem Tacho drauf, wir könnten jedoch die rechte Einheit tauschen, und das Fahrzeug im Rahmen der Gewährleistung instandsetzen.
Daraufhin habe ich geantwortet:
Keine 10 Minuten später kam dann die Bestätigung, dass man den Roller abholen wird.Dies ist nicht zu akzeptieren. Der rechtliche Rahmen ist gesetzlich festgelegt. Ein Aufkleber auf einem Tacho hat keinen Bestand, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Dies müsste in Ihren AGBs, der Rechnung oder der Widerrufsbelehrung hinterlegt sein. Ist dies nicht der Fall, sind Sie an die Bedingungen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, gebunden. Es sei Ihnen versichert, dass ich nicht in bösen Absichten hier von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte, sondern nur mir das per Gesetz zugestandene Recht gebrauch machen werde. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer gegenteiligen Entscheidung Ihrerseits ich mir rechtliche Schritte vorbehalte. Das Vertrauen in die Qualität des Rollers ist unwiederbringlich erschüttert. Im Sinne einer friedlichen Lösung bitte ich Sie meinem rechtlichen Anspruch gerecht zu werden.
Nochmal: Mir ging es nicht darum das Widerrufsrecht auszunutzen oder ähnliches. Aber ich war von den Vorfällen so erschrocken und verunsichert, dass ich auch bei einer Mängelbeseitigung nicht mehr unbesorgt damit fahren könnte. Deshalb habe von meinem Recht gebrauch gemacht. Denn optisch hat er mir durchaus gefallen und wäre ihn gerne gefahren. Aber so ist das manchmal. Und wenn der Start so unglücklich läuft, dann sollte man sich lieber schnell trennen.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Sollte dich aber grundsätzlich nicht an der E-Mobilität mit einem Roller abschrecken....?
Schau dir mal den DTR von Econelo, oder (falls es eher in Richtung Moped gehen soll) den TC von Super Soco an.
Schau dir mal den DTR von Econelo, oder (falls es eher in Richtung Moped gehen soll) den TC von Super Soco an.
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Tut es absolut nicht. Zuerst dachte ich an den neuen UNU. Nachdem aber meine Frau von der Akkuproblematik betroffen ist und die Kommunikation seitens UNU so miserabel ist, nehme ich lieber Abstand. Dann stünde noch ein Niu auf der Liste. Die scheinen mir auch ganz vernünftig zu sein. Deinen Vorschlag schau ich mir gerne mal an.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Der DTR hat auch den Bosch Motor verbaut, wie bei einigen von Niu.
2000 W beim DTR (etwas günstiger) und bei Niu gibt es eine Modellreihe mit dem gleichstarken Motor (leicht teurer?).
2000 W beim DTR (etwas günstiger) und bei Niu gibt es eine Modellreihe mit dem gleichstarken Motor (leicht teurer?).
Gruss Helmut
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?
jessy_Grrrl hat geschrieben: ↑So 11. Jul 2021, 23:20Aktuell bin ich froh noch nicht bezahlt zu haben.Errow hat geschrieben: ↑So 11. Jul 2021, 23:13tgsrt hat geschrieben: ↑So 11. Jul 2021, 22:06Moin,
Rechtanwalt bin ich auch nicht, aber so meine Erfahrungen machen können / dürfen.
Bei der Diskussion muß man erstmal berücksichtigen, dass eine Probefahrt ein Entgegenkommen des Verkäufers ist und man keinen Anspruch auf selbigen hat. Daher ist es ein entgegenkommendes Verkäufers (hier Nova) eine Probefahrt zu erlauben (auch wenn es nur 5km sind).
Die mMn wichtigen Punkte wie Sitzposition, Griffigkeit und Übersichtig kann man ja auch so erfühlen.
Ein Wiederruf innerhalb von 14Tagen bleibt von einer längeren "Probefahrt" ja auch unbetroffen hierzu schreibt Nova:Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Genau, Nova gibt damit genau das wieder, was der Gesetzgeber (hier die EU) meinte, aber ob das im konkreten Fall eher 10 oder 25 km sind, das entscheiden eben die Gerichte. Und die tendieren eher zu Konsumentenfreundlicher Auslegung. Aber falls jemand ein Urteil dazu kennt, bitte her damit!
LG. L.
Gratuliere! Das ist eh die beste Lage! Kann mir nicht vorstellen, dass die sich trauen, irgendwas einzuklagen. Wäre mir zu hohes Prozessrisiko und am Ende steht da schwarz auf weiß, dass auch 50 km okay sind ...
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?
achim hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 02:05Ich fand dieses gesetzliche, 14tägige Rückgaberecht immer schon unmöglich.
Wenn ich bei einem Händler einen Roller kaufe, dann kann ich ihn dort angucken, mich mal draufsetzen und das wars. Mit viel Glück vielleicht eine Runde auf den Hof drehen.
Bei extremer Auslegung des Gesetzes, lässt man sich den Roller schicken, benutzt ihn im Alltag und bei jedem Wetter und gibt ihn dann einfach zurück. Was der Händler mit dem Teil dann macht ist dem Kunden ja egal. Soll sehen wie er zurecht kommt.
Diese Regelung wird oft schamlos ausgenutzt. Da werden vor Sportereignissen Groß-TVs bestellt, 14 Tage benutzt und zurück geschickt. Selbst mit Brautkleidern und Anzügen wird so verfahren. Ich finde so was für Händler existenzbedrohend und daher die 5km von Nova sehr fair. Dass der Roller so gravierende Mängel aufweist sollte eher ein Grund sein vom Vertrag zurückzutreten. Der Grundgedanke des 14tägigen Rückgaberechts war aber ein völlig anderer.
Gruß,
Achim
"Bei extremer Auslegung des Gesetzes, lässt man sich den Roller schicken, benutzt ihn im Alltag und bei jedem Wetter und gibt ihn dann einfach zurück."
Nochmal: Wenn man ihn so wie beschrieben nutzt, dann hat man kein Rücktrittsrecht mehr. Das ist nicht strittig. Das ist eine "extreme Auslegung", was du schilderst und zwar so extrem, dass sie nirgends zur Anwendung kommt. Wie gesagt, Nova beschreibt sehr exakt, was der Gesetzgeber meint.
Auch ein nachweislich länger getragenes Brautkleid kann ich nicht mehr übers Rücktrittsrecht abwickeln.
LG Lars
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Genauso: Man schreibt in die AGB, was man sich wünscht und wenn man damit 9 von 10 Kunden beeindruckt und die sich daran halten, dann hat man alles richtig gemacht. So geht das Spiel.jessy_Grrrl hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 13:04Update:
Nachdem ich nun heute per Mail nochmal die Probleme geschildert hatte und auch im gleichen Zug von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hatte, wollte man ein Bild des KM-Standes.
Also geschickt und die Antwort kam prompt:Hmmm. Plötzlich sind es 10 KM. Auf dem Aufkleber stehen 5 KM. Das hat schon ein Geschmäckle. Möchte man vlt. im Vorfeld schon mögliche Ansprüche abschrecken?Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn das Fahrzeug maximal 10 KM aufweist.
Hier haben wir sogar immer einen Aufkleber auf dem Tacho drauf, wir könnten jedoch die rechte Einheit tauschen, und das Fahrzeug im Rahmen der Gewährleistung instandsetzen.
Daraufhin habe ich geantwortet:Keine 10 Minuten später kam dann die Bestätigung, dass man den Roller abholen wird.Dies ist nicht zu akzeptieren. Der rechtliche Rahmen ist gesetzlich festgelegt. Ein Aufkleber auf einem Tacho hat keinen Bestand, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Dies müsste in Ihren AGBs, der Rechnung oder der Widerrufsbelehrung hinterlegt sein. Ist dies nicht der Fall, sind Sie an die Bedingungen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat, gebunden. Es sei Ihnen versichert, dass ich nicht in bösen Absichten hier von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte, sondern nur mir das per Gesetz zugestandene Recht gebrauch machen werde. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer gegenteiligen Entscheidung Ihrerseits ich mir rechtliche Schritte vorbehalte. Das Vertrauen in die Qualität des Rollers ist unwiederbringlich erschüttert. Im Sinne einer friedlichen Lösung bitte ich Sie meinem rechtlichen Anspruch gerecht zu werden.
Nochmal: Mir ging es nicht darum das Widerrufsrecht auszunutzen oder ähnliches. Aber ich war von den Vorfällen so erschrocken und verunsichert, dass ich auch bei einer Mängelbeseitigung nicht mehr unbesorgt damit fahren könnte. Deshalb habe von meinem Recht gebrauch gemacht. Denn optisch hat er mir durchaus gefallen und wäre ihn gerne gefahren. Aber so ist das manchmal. Und wenn der Start so unglücklich läuft, dann sollte man sich lieber schnell trennen.
Beim Rest ist man dann natürlich nicht beharrlich, gerade weil man weiß, dass mans elber nicht weiß, ob 5 km genug sind in den AGB.
Und die ganz krassen Fälle à la zweiwöchige Dauerbenutzung unter allen möglichen Bedingungen fängt man sich halt immer mal ein. Aber solche Kunden bringen einem eh wenig (können leider in den Foren viel Schaden anrichten) und man muss im Zweifel klagen.
LG Lars
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