Also normalerweise wird ein Nutzungsentgeld pro km erhoben, das den Händler entschädigen soll, das es sich dann nicht mehr um ein Neufahrzeug handelt. Mir dieser starren 5 km Regelung dürfte der Händler meiner Meinung nach nicht durchkommen. Wenn schon ab Werk getestet wird, der Roller beim Verladen geschoben usw. wird, sind möglicherweise schon einige Kilometer auf den Tacho eher er beim Kunden ankommt - OK bei Elektrorollern eher weniger, sofern sie in China verpackt und erst beim Kunden ausgepackt werden, für die richtigsprachige Begleitdokumentation usw. könnte sie aber irgendwo in der EU aus einem Container in eine Verkaufsverpackung umgepackt werden und dafür in einer Halle geschoben werden usw. In sofern halte ich ein Kilometerstand >0 beim Kunden für möglich.
Es wird wohl auf ein Gerichtsprozess herauslaufen, indem dann ein Entgeld für den Nuttzungsausfall festgelegt wird. Bei den wenigen Kilometer dürften die Prozesskosten +Anwälte den möglichen Diffenenzbetrag ums etlichfache übersteigen. Schön das Du noch nicht gezahlt hast, in sofern besteht für Dich die Möglichkeit, Forderungen an den Händler zu stellen, er ist dann in der Position die Klage erheben zu müssen. Für Elektroroller ist mir noch kein fstgelegter Betrag bekannt, in sofern hätte der Prozess Symbolcharakter. Außerdem ist der Händler dann bemüht, eben ein Prozess zu vermeiden, schließlich muß er die Klage erheben. Vielleicht läßt er sich ja dann doch auf eine Rückgabe ein.
Als Gegenrechnung könntest Du ja die Energie in Rechnung stellen, die der Roller jetzt mehr im Akku geladen hat, als bei Auslieferung. Zumindest hatte mal einem Neuwagenkauf der Käufer das bei der Rückgabe verlangt und dem Gericht die Tankquittung präsentiert, müßte ja analog auch für Elektroroller möglich sein…
Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Danke für dein Input. Mittlerweile hat der Händler ja eingelenkt (3-4 Beträge weiter oben). Ich hab ihm klar gemacht, dass ein Aufkleber keinen juristischen Bestand bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben wird und solange nichts in deren AGBs oder Widerrufsbelehrung steht auch nicht die gesetzliche Widerrufsmöglichkeit mindert.chrispiac hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 17:45
Es wird wohl auf ein Gerichtsprozess herauslaufen, indem dann ein Entgeld für den Nuttzungsausfall festgelegt wird. Bei den wenigen Kilometer dürften die Prozesskosten +Anwälte den möglichen Diffenenzbetrag ums etlichfache übersteigen. Schön das Du noch nicht gezahlt hast, in sofern besteht für Dich die Möglichkeit, Forderungen an den Händler zu stellen, er ist dann in der Position die Klage erheben zu müssen. Für Elektroroller ist mir noch kein fstgelegter Betrag bekannt, in sofern hätte der Prozess Symbolcharakter. Außerdem ist der Händler dann bemüht, eben ein Prozess zu vermeiden, schließlich muß er die Klage erheben. Vielleicht läßt er sich ja dann doch auf eine Rückgabe ein.
Als Gegenrechnung könntest Du ja die Energie in Rechnung stellen, die der Roller jetzt mehr im Akku geladen hat, als bei Auslieferung. Zumindest hatte mal einem Neuwagenkauf der Käufer das bei der Rückgabe verlangt und dem Gericht die Tankquittung präsentiert, müßte ja analog auch für Elektroroller möglich sein…
Warte jetzt nur noch auf den Abholtermin und gut ist.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Bitte unterlasst polemische Äusserungen.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
imHo sind die von nova genannten 10 km kein einknicken, sondern ein zusätzliches entgegenkommen über die eigentlich vorgesehene 5km-beschränkung hinaus. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß nova a) keine lust auf einen rechtsstreit hatte, und b) (und vor allem) die angelegenheit möglichst schnell aus der welt schaffen wollte.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Eben. So läuft der Hase. Man darf halt nicht in Vorleistung stehen. Dann hat man eine gute Position.apfelsine1209 hat geschrieben: ↑Di 13. Jul 2021, 13:08imHo sind die von nova genannten 10 km kein einknicken, sondern ein zusätzliches entgegenkommen über die eigentlich vorgesehene 5km-beschränkung hinaus. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß nova a) keine lust auf einen rechtsstreit hatte, und b) (und vor allem) die angelegenheit möglichst schnell aus der welt schaffen wollte.
Der Händler würde bei 46 km Testfahrt zB niemals klagen.
Es sei denn, ein Rechtsverdreher verschwatzt ihn dazu.
LG. L.
P.S.: War hier irgendwas polemisch?
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?
Okay, der Beitrag ist schon etwas älter, aber interessant. Das Fahrzeug wurde also getauscht bzw. zurückgenommen ohne dass es eine Nachbesserung gab? Übrigens ich hatte das selbige Problem bei zwei eRetro, Armaturen lose und andere Mängel. Aber ich schraube selber und lasse nicht schrauben und ich verzichte auf die Garantie. Aber das machen nicht viele oder trauen es sich zu und verständlicherweise kann man von einem Käufer nicht erwarten, dass dieser das Neufahrzeug noch einmal Endkontrolliert. Dazu scheint es seitens Nova Motors überhaupt keine Endkontrolle zu geben. Warum ich das schreibe, ein Mitarbeiter steckte mir, die Fahrzeuge werden Palettenweise angeliefert und stellenweise schon mit gravierenden Transport und Montageschäden geliefert. Nova Motors pickt sich die Rosinen heraus für den Verkauf. Der Rest geht entweder als B Ware oder zurück zum Hersteller. Je nachdem welche Mängel offensichtlich sind werden die auch von Nova Motors vor dem Verkauf des Fahrzeuges repariert bzw. defekte Teile getauscht. Es kommt auf den Aufwand an. Bis auf einen Funktionstest macht da Nova Motors nicht viel, lose Verschraubungen sind da nur ein kleines Übel. Man kann durchaus schreiben, dass es den niedrigen Verkaufspreis geschuldet ist. Aber glaube mir, andere Hersteller kochen auch nur mit Wasser!jessy_Grrrl hat geschrieben: ↑So 11. Jul 2021, 18:29.......... Als ich gestern von Bäcker heim fuhr, war plötzlich der Gasgriff extrem locker und ich habe sofort angehalten. Ich musste feststellen, dass sich zwei Schrauben gelockert hatten. In Ermangelung eines Schraubenzieher habe ich den Roller heimgeschoben.
Gruss eRetro
fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann…..mit zwei Räder befördert man die Seele, mit vier den Körper.
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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich? UPDATE
Kann bestätigen: Mein S4 kam in chinesischer OVP (wirklich gut gemacht, gut fixiert und genug Luft nach allen Seiten) direkt vors Haus. Da kann sich der Verkäufer (XXXLutz) nur schadlos beim Importeur (KSR) halten bzw. da der Importeur ein Absatzinteresse hat, wird der Deal mit dem Möbelhaus schon passen.
Und der Importeur muss halt schauen, dass der Hersteller relativ wenig Ausschuss und Mängel verpackt.
LG Errow
Und der Importeur muss halt schauen, dass der Hersteller relativ wenig Ausschuss und Mängel verpackt.
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