Emmy kann in seiner AGB schreiben, was sie will, solange es juristisch haltbar ist und z.B. nicht gegen die guten Sitten verstößt. Daher sagte der ADAC ja auch: "
Das größte Problem ist ... die Beweislastumkehr, die unzulässig sei." Was unzulässig ist, hat in den AGBs weder was zu suchen, noch läßt es sich i.d.R. durchsetzen. Die Gerichte dürfen dann entscheiden.
Emmy selbst hat aber auch Pflichten. Hier in dem Ghetto, in dem ich wohnen muss
, rasten vor wenigen Wochen Jugendliche (eher: Kinder, höchstens 16 J. alt) mit den Leihrollern durch den für jeden Verkehr gesperrten Hof (natürlich ohne Helm) und das war nicht ungefährlich für Passanten. Es dauerte etwas, bis Emmy auf tel. Zuruf reagierte, die Polizei war schneller. Tags drauf gab's einen Crash, wenn auch nur Blechschaden.
Der Umgang der Leihrollermieter mit der Mietsache läßt aber auch zu wünschen übrig
. Als COUP-Nutzer habe ich mehrmals Schäden an Leihrollern fotografiert und dem Verleiher übermittelt, dem die Schäden jeweils total neu waren. In einem Telefonat stöhnte COUP über den Umgang der Menschen mit der Leihsache, ich würde ja nicht glauben, was man schon so alles erlebt habe. Auch musste man Roller schon aus dem Landwehrkanal fischen.... was meine Auffassung bestätigte, dass viele "Kunden" ziemliche Arschlöcher sind ("ist ja nicht mein Roller"), wenngleich auch Nichtkunden den Roller in den Kanal geworfen haben können. Einmal konnte ich einen reservierten Roller nicht nutzen, weil dieser offensichtlich in einer Garage eingeschlossen war (das Signal war jedenfalls eindeutig). Auch werden viele Roller in absoluten Fußgängerzonen abgestellt. Das alles waren dann auch mit die Gründe mir eine eigene unu-Elektroschnecke zuzulegen.
Irgendwie ist das Groh der Leute nicht bereit mit den Rollern so umzugehen, als sei es der eigene. Das kann das Geschäftsmodell kaputt machen oder die Preise steigen lassen.
Nice day!