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Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Mo 24. Dez 2018, 23:35
von tiger46

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 11:08
von MEroller
Tja, nicht nur hier in D wird gern das Kind mit dem Bade ausgeschüttet :roll:
Wie sind die überhaupt auf Idee gekommen, solche Spielzeugroller mit 50km/h durch die Gegend fahren zu lassen?! Das klingt nach Wildem Westen und ist geradezu hahnebüchen in Fußgängerbereichen!
Auf 20km/h drosseln und weiterhin auf mit dem Fahrrad erlaubten Strecken fahren lassen. Es wäre so einfach...

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 11:10
von tiger46
Ja also die 25 km/h in Wien sind schon sauschnell für so kleine Gefährte, alles was schneller ist ist wirklich gemeingefährlich :-P

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 11:17
von MEroller
Deshalb sach ich ja: "Auf 20km/h drosseln und weiterhin auf mit dem Fahrrad erlaubten Strecken fahren lassen. Es wäre so einfach..."

Bei 20km/h kann man selber im Notfall gerade noch so schnell laufend absteigen, ohne auf die Nase zu fallen. Ich hatte mir mit dem City-Roller nach einem wüsten Sturz bei mehr als Sprintgeschwindigkeit diese Geschwindigkeitsbegrenzung selbst auferlegt. Und seit dem konnte ich immer im Sprint bei einem plötzlich anhaltenden City Scooter (die kleine Rädchen haben sich gern mal in nicht allzu großen Fahrbahnunebenheiten verfangen) retten, ohne weitere Schürfwunden und Prellungen.

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 11:47
von apfelsine1209
'Mal 'ne frage an die rechtskundigen hier:

ich dachte bisher, daß ein in EINEM eu-land zugelassenes / zulässiges fahrzeug auch in allen anderen eu-ländern gefahren werden darf ("freier warenverkehr" und wovon die politiker sonntags gerne sonst noch so labern). Denke ich da falsch bzw. wieso ist das bei den e-tretrollern (und hoverboards und monowheels) nicht so ?

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 12:43
von Andy_T
... weil das keine “Kraftfahrzeuge” mit Zulassung zum Strassenverkehr sind, vielleicht?

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 20:50
von apfelsine1209
Andy_T hat geschrieben:
Di 25. Dez 2018, 12:43
... weil das keine “Kraftfahrzeuge” mit Zulassung zum Strassenverkehr sind, vielleicht?
Dann müsste ihre nutzung im rahmen des freien warenverkehrs ja erst recht zulässig sein, oder ?
Denn allgemeiner gesprochen: ist es nicht so, daß jedes produkt, das in irgendeinem eu-land zulässig ist, auch in allen anderen eu-ländern genutzt werden darf ?

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Di 25. Dez 2018, 21:57
von Evolution
Zum Thema Monowheel gibt es von der Bayrischen Polizei eine ausführliche rechtliche Darstellung:

https://www.polizei.bayern.de/muenchen/ ... tml/227504

Der ADAC führt aus:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... /airwheel/

Noch eine weitere Ausführung:

https://monowheel-info.de/2017/04/21/strassenzulassung/

Re: Kein Platz für Elektroroller in Madrid

Verfasst: Do 17. Jan 2019, 22:20
von chrispiac
apfelsine1209 hat geschrieben:
Di 25. Dez 2018, 11:47
'Mal 'ne frage an die rechtskundigen hier:

ich dachte bisher, daß ein in EINEM eu-land zugelassenes / zulässiges fahrzeug auch in allen anderen eu-ländern gefahren werden darf ("freier warenverkehr" und wovon die politiker sonntags gerne sonst noch so labern). Denke ich da falsch bzw. wieso ist das bei den e-tretrollern (und hoverboards und monowheels) nicht so ?
apfelsine1209 hat geschrieben:
Di 25. Dez 2018, 20:50
Andy_T hat geschrieben:
Di 25. Dez 2018, 12:43
... weil das keine “Kraftfahrzeuge” mit Zulassung zum Strassenverkehr sind, vielleicht?
Dann müsste ihre nutzung im rahmen des freien warenverkehrs ja erst recht zulässig sein, oder ?
Denn allgemeiner gesprochen: ist es nicht so, daß jedes produkt, das in irgendeinem eu-land zulässig ist, auch in allen anderen eu-ländern genutzt werden darf ?
Es findet ja freier Warenverkehr statt, Du kannst die Fahrzeuge ja in Deutschland kaufen! Du darfst sie auch nutzen - auf Privatgelände, wenn der Eigentümer einverstanden ist. Für das Fahren in der Öffentlichkeit braucht jedes motorisierte Fahrzeug über 6 km/h zumindest eine Pflichtversicherung, sofern die Nutzung nicht anders abgesichert ist - z. B. über die Privathaftpflicht. Das ist halt nicht der Fall, weil es zur Zeit keine Versicherung gibt, die die Risiken absichert. Wenn gesetzlich Vorgaben da wären, die eine Zulassung zum Straßenverkehr ermöglichen würden, könnten entsprechende Versicherungen angeboten werden.