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Re: Kleine Umfrage: Z3-Kauf steht bevor

Verfasst: Di 26. Mär 2019, 17:02
von Evolution
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen

Re: Kilometeranzeige Z3

Verfasst: Fr 23. Aug 2019, 15:04
von Torretto
Teasy hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 13:41
Gesamtlaufleistungsanzeige gibt es wohl nicht beim Z3.
Laut Händler: Die Anzeige ist eher eine Art Tageskilometeranzeige, die mit hin- und herschalten von Abblendlicht auf Fernlicht resettet werden kann.
Was ich mich dabei Frage: Ist ein Kilometerzähler(Gesamtlaufleistung) in Deutschland Pflicht? Was ist wenn ich das Fahrzeug mal verkaufen möchte?
Nein, es ist eine richtige Kilometeranzeige. Das war ein Fehler. Der Händler hat dir also Unsinn erzählt.

Re: Kleine Umfrage: Z3-Kauf steht bevor

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 08:46
von K10476
Ich darf einen Z3 nun auch mein eigen nennen und auch schon nicht mehr mein eigen. Falls noch Interesse besteht, berichte ich gerne.