THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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der niederrheiner
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von der niederrheiner »

Die Finanzverwaltung RheinlandPfalz schreibt was über die Versteuerungder Prämie. https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/s ... %3D.Ycd5Ha

Diese ist nicht nötig.

Zitat „...Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer..."

Hat halt alles seine Ordnung.


Stephan

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

wow, darauf haben alle gewartet!
Wichtig ist vor allem auch dieser Satz:
Nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung gilt für die Besteuerung der Prämien aus der THG-Quote folgendes:
Also amtlich und überall so gültig.


Gruß,
Norbert
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MEroller
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von MEroller »

Ja, das hat geld-fuer-auto vorhin auch per Email weitergegeben. Der Wille ist da. Schauen wir mal, was wirklich daraus wird.
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reizzentrum
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von reizzentrum »

Es wird noch besser:
Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote keine Steuer zu zahlen. Die Freigrenzen fallen komplett weg.
Und:

Code: Alles auswählen

Eingeschlossen sind dabei batterieelektrische Leichtkrafträder und E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und einer höheren Endgeschwindigkeit als 45 km/h. Die Höhe der Einsparung wird angenommen, muss also nicht nachgewiesen werden und wird jedes Jahr neu berechnet. Als Teilnehmer gilt der im Fahrzeugschein eingetragene Halter.
https://www.heise.de/news/Elektromobili ... 91736.html

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

reizzentrum hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 22:40
Es wird noch besser:
Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote keine Steuer zu zahlen. Die Freigrenzen fallen komplett weg.
Und:

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Eingeschlossen sind dabei batterieelektrische Leichtkrafträder und E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und einer höheren Endgeschwindigkeit als 45 km/h. Die Höhe der Einsparung wird angenommen, muss also nicht nachgewiesen werden und wird jedes Jahr neu berechnet. Als Teilnehmer gilt der im Fahrzeugschein eingetragene Halter.
https://www.heise.de/news/Elektromobili ... 91736.html
Moin,

der erste Teil ist ja genau das worum es in dem PDF geht!
Dein zweites Zitat ist der Grund, warum es diesen ganzen Thread überhaupt gibt oder was meinst Du, wovon hier die ganze Zeit geredet wird?

Was ich zitiert hatte ist der Beleg, daß das amtlich und bundesweit einheitlich nun so gilt. Als Gerücht gibt es das ja schon länger.

Gruß,
Norbert
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Holger76
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Holger76 »

Rudi de Niro hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 08:31
Ist dieses Jucify seriös? Wass passiert mit den Daten und was im nächsten Jahr? Wer hat von denen schon seine Prämie erhalten und wie lange dauerte dies nach Einreichen aller nötigen Unterlagen?
Außer leere Versprechungen und email hab ich noch nichts bekommen, ich rechne aber auch nicht damit, somit ist es mir egal ob was kommt
NIU N1S
https://www.motory.de/fahrzeug-ansehen/ ... ite/352071
0000 KM 22.03.21| 5000 KM 04.06.22
1000 KM 26.06.21 | 6000 KM 05.07.22
2000 KM 03.08.21 | 7000 KM 23.08.22
3000 KM 24.12.21 | 8000 KM 04.10.22
4000 KM 17.04.22 | 9000 KM 21.03.23
10000 KM 25.05.23 | 11000 KM 19.06.23

Defekte: KM 319 Hupknopf durch Feuchtigkeit defekt
KM 3519 Bremsscheibe vorne verzogen

der niederrheiner
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von der niederrheiner »

Norbert hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 19:01
Moin,

wow, darauf haben alle gewartet!
. . .


Gruß,
Norbert
Siehst. Dann isses ja gut daß das jetzt geklärt ist. . .

Stephan

HorwinEK1
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von HorwinEK1 »

MEroller hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:26
Leider war zum Zeitpunkt der Themenerstellung das noch tatsächlich so, dass elektrische Zweiräder abgelehnt wurden, weshalb wir aus Nachverfolgbarkeitsgründen nichts an den Ausgangsposts ändern sollten.
Was das aktuelle Vorgehen angeht ist das schon häufig genug hier genannt worden, da braucht es nicht noch mehr Durcheinanderbringung des Forums, als es mit dem ankleben dieser Zwei Themen in jedem Unterforum ganz oben, unübersehbar, schon geschehen ist...
Kann jemand mir bitte das aktuelle Vorgehen nochmal kurz zusammenfassen, ohne dass ich die fast 40 Seiten durchgehen muss?

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Fasemann
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Fasemann »

Zuerst die freiwillige Zulassung komplett durchziehen, dann mit dem Fahrzeugschein die Quote beim Anbieter beantragen und warten.
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
GoE Blei aus 2017, jetzt 17S und endlich über 10 000km
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020 , 60 Volt 650km
Lithium ist unterwegs.

Alle 3 Roller freiwillig zugelassen 💪

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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von der niederrheiner »

Genau. Alles andere erklärt einem dann der jeweilige Anbieter.


Stephan

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