THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Peter51
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Peter51 »

Das ist einmal eine gute Info. 220mm x 130mm ist normal ja gar nicht vorgesehen. sondern 240mm oder 220mm als Breite. Fragt sich nur noch, ob alle neuzugelassenen Emmy Roller eine TÜV / Dekra Bescheinigung brauchten, für die ausreichende Beleuchtung der Kennzeichen. Der Leiter vom LBV Hamburg Nord erklärte mir zu den Emmy Rollern, die wären alle noch 2022 zugelassen worden.
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Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Moin,

255x130 ist das KKR LKR-Kennzeichen. Variabel ist das KR-Kennzeichen, das ist 180-220 x 200mm.
Bei den Emmys habe ich das KKR-Kennzeichen ungefähr zum Jahreswechsel wahrgenommen, Dezember wie Peter51 schreibt kommt also hin.
An anderen E-Rollern habe ich das auch schon gesehen. Inzwischen aber auch einmal das riesige Kuchenblech.

Das mit der Kennzeichenbeleuchtung ist ja schon älter.
Wenn Emmy eine TUV-Bescheinigung braucht dann machen die das genau einmal und haben es für alle baugleichen Roller.

Gruß,
Norbert
Zuletzt geändert von Norbert am Sa 11. Mär 2023, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Peter51
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Peter51 »

Nun, LKR Kennzeichen gibt es in 255er oder 240er Breite. Die Emmy Roller sollen ein 220 X 130mm (BxH) Kennzeichen haben. Wegen dem zur Verfügung stehenden Platz fürs Kennzeichen? Am 27.03. - nächster Zulassungsversuch - bin ich schlauer und um die Gutachtergebühren ärmer. Ansonsten muß ich meine Anwälte von der Kette lassen.
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Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Moin,

hier stehen zwei Emmys in Sichtweite von meinem Balkon, ich latsche da gleich mal hin...

240mm breit für LKR hätte ich jetzt vehement abgestritten aber Du hast scheinbar recht.
Auch 220mm wäre ok für LKR.
Und da kommen wir mal zu den "echten amtlichen" Regeln:
Quelle: https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=Anlage+4
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Und § 10 Absatz 6 Nummer 3 ist Land- und Forstwirtschaft.
Also ist es leider recht klar, es kommen nur Kennzeichen nach b) in Frage, da steht aber Höchstmaß 280mm der Breite für Zweiräder. Nicht mindestens oder genau! In HH muss man mindestens 4 Zeichen (A 123 oder AB 12) in der zweiten Zeile haben, also würde mit der vorgeschriebenen Mittelschrift 75mm (siehe Anlage 4 obiger Link) 180 x 200mm reichen, die schmalste Version der Motorradkennzeichen. Das ist wie bei 1b) max. 280mm breit :D
Für ein E-Kennzeichen (wenn mehr als 50 oder 60km (???) Reichweite in den Papieren steht), bräuchte man aber 220 x 200mm.

Gruß,
Norbert
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Peter51
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Peter51 »

Die Reichweite hat rein gar nichts mit dem E zu tun. Im Emobilitätsgesetz ist das E für 45km/h L1e (KKR Kleinkrafträder) schlicht nicht vorgesehen, sondern erst ab L3e. Und ohne E darf ich an öffentlichen Säulen nicht laden....
Es gibt ja amerkanische PKWs, wo deutsche Kennzeichen nicht passen. Wenn die Umbaukosten für ein normales Kennzeichen 5 bis 10% des Fahrzeugwertes übersteigen, können sie ein Leichtkraftradkennzeichen 255 x 130 oder 240 x 130 bekommen.
Neuerdings kann man (verkleinerte ?) Kennzeichen für Motorräder in Engschrift bekommen.
"Und § 10 Absatz 6 Nummer 3 ist Land- und Forstwirtschaft" Dann bekommt mein 517PS Fendt Schlepper (Traktor) ein 255 x 130mm Kennzeichen..
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Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Peter51 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 16:38
Die Reichweite hat rein gar nichts mit dem E zu tun. Im Emobilitätsgesetz ist das E für 45km/h L1e (KKR Kleinkrafträder) schlicht nicht vorgesehen, sondern erst ab L3e.
Der erste Satz stimmte zumindest bei der Anmeldung meines Silence S01 nicht. Da hat der MA extra die Vorschriften gewälzt und nachgesehen, die Reichweite musste mind. 50km (oder 60?) betragen. Deswegen haben die ganzen dusseligen PHEV ja genau diese mickrige Reichweite und offensichtlich wurde das auch beim L3e-A1 angewendet.
Der zweite Satz ist aber korrekt, kein E-Kennzeichen:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__1.html

Ach ja, die Emmys hier haben übrigens 255 x 130mm.
Dann steht hier noch ein Niu N1S neuerdings (vermutlich zum 1. März!) mit 220 x 200mm und der kleinen Schrift (49mm)! Das sieht vielleicht merkwürdig aus...
Ist allerdings angemeldet in VG, also Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Ahhh, das ist ein Dauerleih-Roller:
https://dance.co/de/rides?utm_source=Sp ... =PR#emoped
Deswegen wohl VG und die haben dieses komische Kennzeichen da kurz vor Polen verbrochen.

Gruß,
Norbert
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Peter51
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Peter51 »

Aktuell sind Hybrid-Fahrzeuge noch förderfähig, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern besitzen. Ab Oktober 2022 soll diese Mindestreichweite auf 60 Kilometer erhöht werden, ab dem Jahr 2025 gar auf 80 Kilometer.
Ein S01 ist sicher auch ein Fahrzeug?

Yakamoto schrieb ja, dass es seit dem 1.03. neuzugelassene Emmy Roller mit 255 x 130mm Schildern gibt. Die Versicherungskennzeichen endeten ja zum 28.02. Danke fürs Nachschauen. Ein Kennzeichen HH z.B. XY -12 wäre vielleicht hilfreich.....
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Moin,

nunja, zum rein elektrischen Antrieb kam wohl noch die Mindestreichweite. Dann waren es 40km, kann sein und die 60km hatte ich wohl letztens mit der Neuerung gelesen.
Der Silence S01 taucht in den Top-10 der Zulassungszahlen für A1 Roller auf (zusammengefasst mit Seat Mo, der identisch und nur umgelabelt ist).
Also ja, ich glaube das ist ein Fahrzeug.

Die Emmys haben die Kennzeichen seit Jahreswechsel (wohl um die THG-Quote für 2022 noch mitzunehmen). Du hattest das andere Maß in's Spiel gebracht:
Peter51 hat geschrieben:
Sa 11. Mär 2023, 13:31
Die Emmy Roller sollen ein 220 X 130mm (BxH) Kennzeichen haben.
Die beiden hier haben HH - AB 1234 oder was meinst Du?

Gruß,
Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Peter51 »

Vielleicht wäre ein Emmy Kennzeichen hilfreich mit Zulassung vom 01.03.2023. Yakamoto schrieb von frisch zugelassen Emmys in Hamburg.
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Moin,

ach so meinst Du das.
Ich habe natürlich keine Ahnung, wann diese beiden Emmys hier zugelassen wurden. Das müssen ja auch nicht die sein, die hier vor zwei Monaten standen. Ich würde aber mal behaupten, daß die alle mind. ab Jahreswechsel angemeldet sind.
Davon abgesehen bringt das gar nichts. "Es gibt kein Recht im Unrecht" lautet ein Grundsatz. Wenn jemand Anderes das gemacht hat heisst das nicht, daß Du es auch darfst.

Gruß,
Norbert
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