.fresch7 hat geschrieben: ↑Sa 17. Sep 2022, 07:26
In meinen Augen ist die Ausnahmegenehmigung etwas sinnlos, da meines Erachtens kein Gesetz vorschreibt, was für ein Kennzeichen bei einer freiwilligen Zulassunge eines Kleinkraftrads die Größe vorschreibt, aber seis drum. Ich bin granz froh, dass ich das kleien Kennzeichen bekommen habe.
Bis auf die Geschichte war der Vorgang entspannt und schnell gemacht. Die restlichen Kosten waren normal und ich habe sogar eine Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen. Die Leute in der Behörde wussten auch alle was zu tun ist. ImBemerkungsfeld steht auch direkt ein Hinweis auf die HU-Befreiung, ohne dass ich darum noch mal explizit gebeten habe. Und auch die Frau beim Siegeln hat mich noch mal darauf hingewiesen, dass ich mich nicht wundern soll, dass nur die Ortsplakette drauf ist.
Hatte schon jemand anderes so eine Anforderung bzgl. des Gutachtens?
Sesselforzern begegnet man immer wieder.
Wie groß ist das KZ und Foto wäre schön.
Allen ein Schönes WE