Freiwillige Zulassung EK1

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Homalko »

whufc78 hat geschrieben:
Fr 11. Nov 2022, 09:58
Warum nur mit Glück und mit Anwalt? L1e-B ist entweder bei den Motorrädern (L) oder bei Andere zu vermarkten. Die Pauschalwerte für die Vermarktung sind identisch. Wenn keine Anpassung dafür erfolgt.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/de ... 021_b3.pdf
Das sind die aktuellen Schätzwerte, diese müssen dieses Jahr (für 2023) neu bekanntgegeben werden.
Insbesondere bei eRollern und Motorrädern würde ich stark davon ausgehen, das die Werte nach unten korrigiert werden (nachdem wohl einige Händler große Stückzahlen zugelassen haben und die Situration bei einigen zulassungsstellen eskaliert ist).

Der Wert für den Deutschen Strommmix wurde bereits bekanntgegeben (deswegen ist die Quote nächstes Jahr schonmal pauschal 18% weniger Wert).
Geld für eAuto hat ja die "bei Gesetzesänderung können wir die Quote anpassen" Klausel drin. Bei PKW und N1 könnte man darauf Spekulieren das die Schätzwerte unverändert bleiben. Es also zu keiner Gesetzesänderung bei M1/N1 kommt. Die werden sich aber vermutlich trotzdem über die Klausel rausreden wollen. Das Sie allen pauschal die 410 Auszahlen obwohl Sie selbst nur 300 bis 350 bekommen halte ich mal für unwarscheinlich. Um die 410 durchzusetzen daher der Anwalt ;)

Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Homalko »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 11. Nov 2022, 10:44
Dann kann es ja nur vom Vorteil werden wenn leichte Krafträder ihre eigene Kategorie erhalten. Macht ja auch mehr Sinn da man mit einem Leuchtkraftrad / Roller auch mehr einspart als vergleichsweise in E Auto.
Bei der Berechnung der Schätzwerte geht es nicht um eingespaartes Co2 sondern um den durchschnittlichen Strom der pro Jahr Zuhause geladen wird.
Bei eAutos basiert es glaube ich auf der Annahme das Durchschnittlich 12000 km gefahren werden und 80% davon zuhause geladen werden.
Roller würden entsprechend weniger bekommen (vermutlich weniger km und weniger geladener Strom)

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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von whufc78 »

Das klingt plausibel. Angepasste Referenz- und Schätzwerte sind natürlich "Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen". Somit würde sich meine Prämie reduzieren bzw. ich könnte für 2023 von der Vermarktungsabtretung zurücktreten. Allerdings wird die ausgezahlte Prämie dann bei allen ähnlich sein.
Da heißt es spekulieren. 2023 widerrufen (bis 15.12.22 möglich) und jetzt sicher 300€ bekommen. Oder alles lassen wie es ist und darauf hoffen dass die gezahlte Prämie, Anfang 2023, die 300€ übersteigt.
Dass die Schätzwerte angepasst werden ist zwar wahrscheinlich aber kein muss. Laut Bekanntmachung gelten sie bis auf Weiteres und sollen 1x jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Stivikivi »

Es bleibt auf jeden Fall spannend wobei man eigentlich davon ausging das die THG Quote bis 2030 eher steigt statt fällt.
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Newbie2022 »

whufc78 hat geschrieben:
Fr 11. Nov 2022, 13:15
jetzt sicher 300€ bekommen.
Ich steige bei Juicify nicht so ganz durch die AGBs durch. Ob man sich wirklich sicher sein kann dass man denen die vorgestreckten 300 € für 2023 nicht zurückzahlen muss wenn die 45er grundsätzlich nicht mehr berechtigt sein würden. Es heißt: „SOBALD DIE THG-QUOTE DES NUTZERS FÜR EIN ANGEMELDETES BEV NACH ZIFF. 5 VERMARKTET WURDE UND HIERAUF EINE ZAHLUNG DES ABNEHMERS AN JUICIFY GELEISTET WURDE, STEHT DEM NUTZER EIN ANSPRUCH AUF EINE VERGÜTUNG ZU.“ Demnach entsteht der Anspruch erst nach erfolgreicher Vermarktung.

Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Homalko »

Wenn Sie mit der Klausel konntern würde ich argumentieren, das Sie ja schon bezahlt haben und deswegen die quote schon vermarktet worden ist.
Juicify gehört zur DS Gruppe, die vermarken es entsprechend an den Mutterkonzern. Da habe ich wenig Mitleid wenn Sie da dann am Ende draufzahlen. Ist halt deren Risiko.

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KUK
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von KUK »

HerbyK hat geschrieben:
Sa 29. Okt 2022, 15:17
@KUK willkommen, ich hoffe du hast die Umweltprämie der Stadt München auch abgegriffen, oder gibt es diese nicht mehr?

@conny-r
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-Ein E aufs Kennzeichen gab es nicht. Ist auch nicht erlaubt (dazu gab es bereits einige Posts).
-Umweltprämie der Stadt München gibt es in diesem Jahr keine, sondern erst ab Juli 2023. Sie fällt deutlich geringer aus als in der Vergangenheit, max. 25% Netto-Kaufpreis bis 750€. Man kann sich allerdings für einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn registrieren (wichtig, die Bestätigung muss vor dem Kauf vorliegen). Der eigentliche Antrag wird dann ab 1.7.23 nachgereicht.
-THG 2022 und inzwischen 2023 habe ich über Instadrive beantragt. Mal schauen, wie lange es dauert (angeblich sind 3-4 Monate amtsseitige Bearbeitungszeit üblich).

Der EK1 ist wirklich ein netter Roller und hat auch die richtige Größe für meine Bedürfnisse. Allerdings passen die Füße gerade so. Der Niu N1S, den ich von 2017-2019 hatte, wirkt dagegen eher wie ein Spielzeug.

Ansonsten bin ich schon länger fleißiger Leser des Forums und mit phpbb durchaus vertraut. Es gibt sicherlich modernere Plattformen, aber letztlich kommt es auf den Inhalt an.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Beks »

Morgen zusammen,

ich war gestern bei der Zulassungsstelle in Duisburg. Die wollten mir den EK1 nicht zulassen, weil die den Roller vorgeführt haben wollen, damit sie sich den angucken. Ich kriege dieses Jahr kein Termin mehr bei der Zulassungsstelle. Könnte ich bis nächstes Jahr erstmal mit einem Saisonkennzeichen fahren und dann zulassen? Oder ist das nicht mehr möglich? Weiß einer, bis wann es die THG Quote noch gibt?

Kann mir eventuell jemand ein Foto von der Zulassungsbescheinigung schicken, die persönlichen Daten und die FIN und sowas natürlich geschwärzt. Falls die bei der Vorführung wieder mit Problemen kommen, dass ich denen das vorzeigen kann. Vorzugsweise von einer Zulassung in Duisburg.

Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Stivikivi »

Bis 2030. die 400€ für dieses Jahr sind aber dann au revoir
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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Beitrag von Beks »

Stivikivi hat geschrieben:
Mi 21. Dez 2022, 09:17
Bis 2030. die 400€ für dieses Jahr sind aber dann au revoir
Das ich die Prämie dieses Jahr nicht mehr kriege ist mir bewusst. Aber gut zu wissen, dass es bis 2030 geht. Danke dafür. Wäre jemand noch so lieb und würde eine Zulassungsbescheinugung eines EK1 per Nachricht schicken? Persönliche Daten und FIN Nummer können natürlich geschwärzt werden. Falls die auch damit Probleme machen, dass ich denen das dann vorzeigen kann. Ich hab nämlich keine Lust wirklich einen Anwalt dafür einzuschalten.

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