Wichtig: Diskussionen zur THG-Quote, Horninhos Anleitung

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vsm
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Wichtig: Diskussionen zur THG-Quote, Horninhos Anleitung

Beitrag von vsm »

Sämtliche Themen zur THG-Quote bitte ab sofort ausschließlich im dafür vorgesehenen Unterforum Förderungen behandeln. Diesbezügliche Themen in den Unterforen der einzelnen Modelle, die meist das Gleiche parallel behandeln, werden von uns konsequent verschoben oder gelöscht werden.

Die bisherigen "Sticky Threads" zu dem Thema findet ihr hier und hier

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Horninho
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HORNINHO´s ULTIMATIVER GUIDE ZUR BEANTRAGUNG DER THG PRÄMIE

Beitrag von Horninho »

Dieser Guide richtet sich an alle Elektrorollerbesitzer , die einen Elektroroller mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45km/h besitzen und nun die THG Prämie (derzeit ca. 250€ bis zu 410€) beantragen wollen.

Es ist also in Erster Linie relevant für alle Besitzer von diverser NIU, Horwin EK1 , UNU Scooter, Super Soco, SUNRA, Futura, Ecooter, Kumpan, Tinbot, Yadea, Vespa Eletrica, usw – das dürften die Mehrheit aller „klassischen“ Elektrorollerfahrer sein, die aktuell einen klassischen 45er Roller (maximal 4KW Leistung mit zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h), also auf Fachdeutsch die sogenannten „Kleinkraftrad der Klasse L1e-B“.

Für die Beantragung der THG Prämie sind ein paar kleinen Hürden zu meistern, aber im Prinzip ist es einfach. Man muss nur wissen was zu tun ist.
Ich denke hier im Forum gibt es zwar reichlich Infos über das Thema - ich persönlich finde es aber unzumutbar, sich einen Thread mit über 400 Beiträgen durchlesen zu müssen – vor allem sind dort sehr viele widersprüchliche, teils veraltete Aussagen, teilweise auch einfach nur falsche Beiträge dabei… Naja, es wurde halt viel diskutiert in letzter Zeit (Steueränderungsdiskussion, verschiedene Handhabungen auf den Ämtern , Unwissenheit bei Beamten aber auch hier bei den Rollerbesitzern).

Um all diese Unwissenheit oder Missverständnisse nun hinter uns zu lassen dachte ich mir es wäre Zeit für HORNINHO´s ULTIMATIVEN GUIDE ZUR BEANTRAGUNG DER THG PRÄMIE.

Ich habe meine persönliche Erfahrung im Amt gemacht und kann diese Erfahrungen nun mit euch teilen. Hoffe es wird euch helfen und ihr zögert nun nicht mehr, die Zulassung beim Amt zu machen und dann die THG Prämie zu beantragen.

Hier ihab ich alles komplett so aufbereitet, dass nun eigentlich jeder verstehen müsste, was er dem Beamten im Zulassungsamt erklären muss. Es ist leider so: man muss das vorher erstmal selber verstehen „WAS“ man haben will, um es dann einem eventuell unwissenden Beamten erklären zu können. Die Sachbearbeiter auf den KFZ-Zulassungsstellen haben dort alle schon mal was von THG gehört, aber beim Thema freiwillige Zulassung für ein Kleinkraftrad hört es bei denen manchmal schon auf (kam halt früher fast nie vor).

Ich gehe im Folgenden auf die Themen wie Zulassung ein („Freiwillige Zulassung“ eines eigentlich zulassungsfreien Kleinkraftrads/Elektroroller) und auf das Thema Versicherung ein, und welche Kosten auf euch zukommen werden. Keine Panik, die Kosten halten sich in Grenzen und ihr werden mit Sicherheit mit einem fetten Gewinn aus der Aktion hervorgehen.

Für die Beantragung der THG Prämie müsst ihr euch vom früheren Thema „kleines GDV Versicherungskennzeichen“ verabschieden (falls ihr aktuell noch eine GDV-Versicherung für ein kleines GDV-Kennzeichen noch aktiv habt). Wenn ihr ein Neufahrzeug gekauft habt, dann betrifft euch das Thema GDV-Kennzeichen ja ohnehin eigentlich nicht mehr, denn ihr werdet am besten gleich eine Zulassung im Amt für das Neufahrzeug beantragen und dann eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen – doch dazu gleich detailliert mehr.

Für alle gilt: ihr braucht für die Beantragung der THG Prämie zwingend die „Zulassungsbescheinigung Teil I“. Diese erhaltet ihr bei eurem KFZ-Zulassungsstelle mit Hilfe einer „freiwilligen Zulassung“.

Ihr macht also einen Termin auf eurem Örtlichen KFZ-Zulassungsamt zum Thema „Erstzulassung, Freiwillige Zulassung, Umkennzeichnung auf Wunsch“ etc. Alles was ihr dazu beachten müsste ist hier aufgelistet:

Diesen Mustertext könnt ihr auf dem Amt vorlegen/vorlesen, und somit die Punkte step-by-step erklären und kontrollieren, so dass alles klappen wird. Vor Ort im Termin auf der Zulassungstelle hangelt ihr euch an folgenden Mustertext entlang:
Guten Tag liebe Beamte auf der KFZ-Zulassungsstelle!
Ich besitze ein nicht-zulassungspflichtiges Kleinkraftrad (L1e-B) mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45km/h (Motorroller der Marke „XXXXXX“ , Model: XXX, Antriebsart: ELEKTRO, Leistung: 2 oder 3 oder maximal 4 kW , Vehicle identification number XXXXXXXXXXXX ) welches ich nun beabsichtige freiwillig zur Zulassung anzumelden.

Als Rechtsgrundlage möchte ich §3 FZV, Absatz 3 benennen, dieser stellt dar, dass von der Zulassung ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden können.
Da es sich bei diesem Antrag auch weiterhin um ein Kleinkraftrad handelt sehe ich der freiwilligen Zulassung ohne Pflicht zur turnusmäßigen Hauptuntersuchung entgegen. Die Rechtsgrundlage dieser Annahme beruht auf §29 StZVO. Durch den Verzicht auf Zulassungsfreiheit entsteht weder eine Änderung der Fahrzeugklasse noch eine zukünftige Zulassungspflicht somit ist diese Regelung nicht anwendbar.

Ich bitte um Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I für meinen o.a. Motorroller. In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind folgende Punkte korrekt aufzunehmen:

- Die Antriebsart (P.3) muss mit „ELEKTRO“ belegt sein

- Nächste Hauptuntersuchung (X) muss „leer“, „x“ oder „genullt“ sein (Erklärung siehe oben, weil es weiterhin ein Kleinkraftrad bleibt, Bestandsschutz und somit ohne Pflicht zur turnusmäßigen HU)

- Unter Punkt 21 (Bemerkungen) sollte idealerweise ein Hinweis stehen wie „zulassungsfreies Fahrzeug mit freiwilliger Zulassung, Bestandsschutz als KKR“ o.ä.

[Standardtext für ein verkleinertes, zweizeiliges Leichtkraftradkennzeichen]

Ich gehe davon aus, dass ich nun standardmäßig ein amtliches Kennzeichen vergleichbar mit der Größe wie für Leichtkrafträder benötigen werde (240x130mm oder 255x130mm). Bitte teilen Sie deswegen mit, ob ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen für Leichtkrafträder laut Anlage 4, Abschnitt 2, Absatz 3 FZV zugeteilt werden kann.

[Optionstext wenn ihr ein großes Motorradkennzeichen (200x180) haben möchtet:
Bitte teilen Sie zugleich mit, ob ein Kennzeichen der Größe 200 x 180 mm laut Anlage 4, Abschnitt 2, Absatz 2a FZV zugeteilt werden kann. Ich bin mir im Klaren darüber, dass hierauf kein Rechtsanspruch besteht, jedoch wird fast bundeseinheitlich Fahrzeugen der Klasse L3e aus EG-Richtlinie 70/156/EWG ein solches Kennzeichen mindestens empfohlen. ]

Danke und mfg

Xo
Folgende Anlagen sind auf dem Amt mit zu bringen und vorher zu organisieren:

- Ihr müsst natürlich einen gültigen Personalausweis dabei haben

- COC (Certificate of Conformity) des Elektroroller

- Kaufbeleg / Rechnung

- eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung)

die EVB gibt es einfach online (z.B. hier https://www.lvm.de/antrag/app/ui/privatkunden/evb) , oder ihr geht einfach in ein Büro eines Versicherer eurer Wahl , oder macht einen kurzen Anruf beim Versicherungsmakler, das genügt meistens auch, und erklärt den Umstand mit der freiwilligen Zulassung. Ihr erhaltet dann eine eVB für eine gewöhnliche KFZ-Haftpflicht. Diese KFZ-Haftpflicht solltet ihr dann später noch detailliert abstimmen (Teilkasko hinzufügen nach Bedarf, Schadenfreiheitsrabatte besprechen, Garagenparkervorteil, etc.)
Im Grunde genommen ist der KFZ-Zulassungsstelle nur wichtig, dass ihr eine aktuelle vorläufige eVB vorlegen könnt – ihr dürftet sonst mit eurem neuen amtlichen Kennzeichen nicht den Hof der Zulassungsstelle verlassen, weil die KFZ Haftpflicht wie der Name schon sagt eine Pflichtversicherung ist.
Die Zulassung des Fahrzeugs wird das Zulassungsamt dann später dem Versicherer online übermitteln.


- Optional: Die Bestätigung eines vorab online reservierten Wunschkennzeichen.

PS1: im Zulassungsamt kann man vor Ort ebenfalls Wünsche äußern. Bei mir in Köln ist es übrigens so, dass vor Ort eine größere Auswahl besteht als online.

PS2: Wenn ihr ein „E“ für Elektro auf dem Kennzeichen haben wollt, dann sollte man das bei der Zulassung erfragen ob es möglich ist. In Köln wäre das bei mir problemlos möglich gewesen, ich habe es aber abgelehnt. In anderen Ämtern wurde es manchmal abgelehnt. Die Handhabung und Interpretation der Regularien, ob ein KKR ein E-Kennzeichen erhalten darf/könnte, weicht leider von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle ab (und wahrscheinlich auch von Beamten zu Beamten ab).


KOSTEN:
- Die Erstellung des Zulassungsbescheinigung Teil I“ hat mich in Köln rund 30€ gekostet. Zeitaufwand ca. 40Min vor Ort. Die Preise differieren je nach Bundeslang anscheinend. Rechnet mal 30 bis 60€ .

- Das Wunschkennzeichen noch mal 10€ extra

- Das Kennzeichen vor Ort zu drucken noch mal ca. 15€

- Die neue KZF Haftpflicht liegt preislich nicht weit weg von der üblichen GDV-Prämie, es hängt von individuellen Parametern wie Schadenfreiheitsrabatten und Faktoren wie Garagennutzung ab, oder wie lange ihr schon den Führerschein habt, etc. .
Bei mir z.B. mit SF Rabatt ½ 70% inkl. Teilkasko komme ich nur auf einen Jahresbeitrag von 62€, was nur unwesentlich teurer als ein GDV Kennzeichen inkl. Teilkasko. Es gibt Kollegen die möchten nur eine reine KFZ Haftpflicht haben und wenn man eine gute Schadenfreiheitsklasse mitbringt, dann kommt man im Jahresbeitrag eventuell sogar günstiger weg als mit einem üblichen GDV Kennzeichen.
Mit der neuen KFZ-Haftplicht und der Zulassung ist also eine andere Versicherungsform nötig als früher , die aber wie gesagt teilweise sogar günstiger ist , oder wenn überhaupt nur wenig teuer ist als ein übliches GDV-Kennzeichen im Jahr. Die neuen KFZ- Versicherung ist auf Dauer sogar weniger umständlich und bietet im Vergleich zur früheren GDV-Kennzeichen einige Vorteile, weil man jetzt ein dauerhaftes Kennzeichen hat:
-> kein warten auf das neue Kennzeichen im Februar
-> kein Nummernschildwechsel mehr am 1.3. (was bestimmt jeder von uns mal aus Versehen vergessen hat zu montieren)
-> es schont die Umwelt weil weniger Müll
-> die Versicherungsbeiträge können ggf. sinken wenn Schadenfreiheitsrabatt greift.


Nach dem erfolgreichem Zulassen und dem Erhalt der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ geht es nun weiter und man muss sich nun für einen THG Quotenhändler der Wahl entscheiden. (ADAC, Juicify, Smartificate, Elektrovorteil , etc etc)

- Oft wird dort zwischen FIX und FLEX Prämie unterschieden. Am besten nehmt ihr FIX, dann wird auch ein fixer Betrag offeriert (aktuell ca. 250€ bis zu ca. 400€ pro Jahr, je nach Anbieter).

- Bei der Anmeldung muss man zwei Fotos / Scans der Vorder- & Rückseite der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ hochladen.

- Bankverbindung angeben

- Bearbeitungszeit abwarten

- Prämie kassieren (übrigens ist die THG Prämie ist für Private Nutzer definitiv steuerfrei (auch wenn es über 255€ liegt). Dies wurde Ende Mai offiziell bestätigt.


Falls ihr eine bestehende GDV Versicherung hattet, dann denkt daran diese zu kündigen.
Mustertext:
Betrifft: GDV Kennzeichen XYZ123 : Kündigung per TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte alter GDV-Kennzeichen-Versicherer,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meinen bisher zulassungsfreien Motorroller ab (TT.MM.JJJJ) beim Straßenverkehrsamt offiziell zur Zulassung angemeldet habe („freiwillige Zulassung“). Ich musste bei der Zulassungsstelle eine eVB vorlegen welche ich mir bei der XXXX Versicherung besorgt hatte. Der Roller hat nun ein neues amtliches Kennzeichen und eine neue KFZ-Versicherung erhalten – somit würde nun quasi eine Doppelversicherung vorliegen und sicherlich liegt es dann auch in Ihrem Interesse unseren bestehenden Vertrag nun unterjährig zu beenden.

Mein GDV Kennzeichen wird somit ab sofort nicht mehr benötigt wegen o.a. geänderten Nutzungsart/Zulassungsart und/oder dem Vorliegen einer Doppelversicherung. Ich möchte somit meinen Vertrag bei Ihnen kündigen.

Das GDV Kennzeichen (XYZ123) und den Versicherungsschein lege ich bei – und bitte somit um Kündigungsbestätigung (gerne per email an name@xxxx.com) und um Erstattung des zeitanteiligen Jahresbeitrages auf mein Konto: xxxx, IBAN DExx xxxx xxxx xxx xxxx xx

Mfg
xo

Hat euch meine kleine Anleitung gefallen? Spendiert mir doch ein Bier von euerer THG Prämie!
Paypal.me @Horninho56 link: https://paypal.me/Horninho56

PROST! 😉
Meine Rollerhistorie: 2009 PIAGGIO ZIP II (4-Takter) 2.200km >> 2010 PIAGGIO TPH 50 (2-Takter) 30.000km >> 1/2020 Pre-Order UNU Scooter mit 16 Monaten Wartezeit bis 4/2021 (und dann Storno) 0 km >> ab 5/2021 HORWIN EK1 (2,8kW 72V, Extended Range 40Ah) 6.000km

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