Freiwillige Zulassung in München

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Samy
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Samy »

jungthomas1971 hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 17:18
conny-r hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 13:41
jungthomas1971 hat geschrieben:
Fr 9. Dez 2022, 23:26

UNU Classic vor TÜV.jpeg
.
Wie weit bist Du gekommen.

viewtopic.php?f=99&t=30771&p=291611#p291611
Was meinst Du?
Das hier - Ich habe eine Beleuchtung für das Kennzeichen nachgerüstet (siehe Bild), gab es von iron optics in der Bucht. Danke UNU Classic Reparaturanleitung machbar, aber das Gebastele muss man mögen. Habe dann die Bescheinigung für 15 EUR vom TÜV bekommen.
Bildschirmfoto 2022-12-14 um 17.14.56.png
Braucht man denn eine Bescheinigung vom TÜV? Ich dachte Kennzeichenhalter wären grundsätzlich TÜV und zulassungsfrei?

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FED
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von FED »

Da hatte ich wohl Glück.
DDABAFA1-BFAE-4221-8714-1E4A15A7CA1E.jpeg
Vielleicht waren sie im Frühjahr 2022 auch noch nicht so drin in dem Thema.

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von conny-r »

FED hat geschrieben:
Mi 28. Dez 2022, 13:09
Da hatte ich wohl Glück.DDABAFA1-BFAE-4221-8714-1E4A15A7CA1E.jpeg
Vielleicht waren sie im Frühjahr 2022 auch noch nicht so drin in dem Thema.
.
Da haben sie wohl geschlafen. Hier das Neueste. :lol: Ohne " E "
.
https://youtu.be/fJk_3SM09VI?t=10
.
Gruß Conny

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FED
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von FED »

Uii, da bin ich ja gespannt ob ich auch Post bekomme..

jungthomas1971
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von jungthomas1971 »

Samy hat geschrieben:
Mi 28. Dez 2022, 11:51
jungthomas1971 hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 17:18
conny-r hat geschrieben:
Mi 14. Dez 2022, 13:41
jungthomas1971 hat geschrieben:
Fr 9. Dez 2022, 23:26

UNU Classic vor TÜV.jpeg
.
Wie weit bist Du gekommen.

viewtopic.php?f=99&t=30771&p=291611#p291611
Was meinst Du?
Das hier - Ich habe eine Beleuchtung für das Kennzeichen nachgerüstet (siehe Bild), gab es von iron optics in der Bucht. Danke UNU Classic Reparaturanleitung machbar, aber das Gebastele muss man mögen. Habe dann die Bescheinigung für 15 EUR vom TÜV bekommen.
Bildschirmfoto 2022-12-14 um 17.14.56.png
Braucht man denn eine Bescheinigung vom TÜV? Ich dachte Kennzeichenhalter wären grundsätzlich TÜV und zulassungsfrei?
In München (und anderen Städten - siehe Forum) wird eine TÜV Bestätigung verlangt, dass der Roller über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügt. Hat beim TÜV Unterhaching 15 EUR gekostet - gibt‘s woanders wohl auch deutlich teurer.
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jungthomas1971
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von jungthomas1971 »

FED hat geschrieben:
Mi 28. Dez 2022, 13:09
Da hatte ich wohl Glück.DDABAFA1-BFAE-4221-8714-1E4A15A7CA1E.jpeg
Vielleicht waren sie im Frühjahr 2022 auch noch nicht so drin in dem Thema.
Siehe im Forum weiter vorne - seit die e-(Trett-)Roller (Scooter) Flotten kommen, sind sie restriktiv geworden. Statt ein schlampiges Gesetz nachzubessern oder nur die zu gängeln, die gegängelt werden sollen, gängelt man alle.
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von MEroller »

conny-r hat geschrieben:
Mi 28. Dez 2022, 13:34
Da haben sie wohl geschlafen. Hier das Neueste. :lol: Ohne " E "

https://youtu.be/fJk_3SM09VI?t=10
Das ist nicht das Neueste, das ist schon IMMER so, seit E-Roller freiwillig angemeldet werden. Das hat schon unser ehemaliges Mitglied Alf vor Jahren erfahren müssen, als er seinen E-Roller freiwillig zugelassen hatte, zuerst MIT E. Dann hat aber die Zulassungstelle genauer recherchiert und herausgefunden, dass L1e Fahrzeuge nicht dazu berechtigt sind, gemäß EMoG das E zu führen. Und ihm das E aberkannt haben, so dass er sich ein zweites Schild ohne E machen lassen musste. Er war damals (zurecht) "not amused"...
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von Beks »

Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift, dass Kennzeichen rechts und links von der Kennzeichenhalterung nicht rausragen dürfen? Weil meine Zulassungsstelle wollte mir nur eins mit 280x200 zuweisen. Werde es aber mal mit TÜV Gutachten versuchen ein kleineres zu kriegen.
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?

jungthomas1971
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von jungthomas1971 »

Beks hat geschrieben:
Mi 28. Dez 2022, 18:27
Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift, dass Kennzeichen rechts und links von der Kennzeichenhalterung nicht rausragen dürfen? Weil meine Zulassungsstelle wollte mir nur eins mit 280x200 zuweisen. Werde es aber mal mit TÜV Gutachten versuchen ein kleineres zu kriegen.
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?
Die Sicht der Münchner Zulassungsstelle:
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

die Entscheidung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, trifft die Zulassungsbehörde in eigener Zuständigkeit.
Die Gründe, warum aus unserer Sicht eine Ausnahmegenehmigung nicht in Frage kommt, haben ich Ihnen bereits mitgeteilt.
Ich bitte um Verständnis, dass interne Weisungen und Empfehlungen, die im Zulassungsrecht vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Referat 65) kommen, nicht an die Kund*innen herausgegeben werden. Sie können sich jedoch gerne an die Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern (wenden.

Alternativ möchte ich Ihnen auch noch den Weg der Klage aufzeigen, der selbstverständlich möglich ist. Zur Erstellung eines gebührenpflichtigen Bescheides, gegen den Sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht München klagen können, benötigen wir zunächst einen formalen Antrag mit entsprechender Begründung. Zudem müssten Sie ein Gutachten einer Prüforganisation einreichen, welche das technische Erfordernis eines verkleinerten Kennzeichens zum Ausdruck bringt. Der Sachverständige müsste darin begründen, warum ein Kennzeichen in der Ihnen zugeteilten Größe von 280 mm x 200 mm nicht angebracht werden kann und warum eine Umrüstung auf einen dafür notwendigen Platz nicht zumutbar bzw. technisch nicht möglich ist. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass sich aus einem Ausnahmegutachten gem. § 47 für § 10 FZV unserer Auffassung nach kein Anspruch ableiten lässt, da ein Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen betrieben werden kann.
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jungthomas1971
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Re: Freiwillige Zulassung in München

Beitrag von jungthomas1971 »

… klar, man könnte argumentieren, man fährt regelmäßig im Ausland. Das ist alles nur noch lächerlich. Die Behörden müssen ausführen, was andere verbockt haben.
UNU Classic 2kW, Christiania Lastenrad

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