THQ und E-Scooter.

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Antworten
scootertrick
Beiträge: 2
Registriert: Sa 6. Aug 2022, 15:38
PLZ: 2
Kontaktdaten:

THQ und E-Scooter.

Beitrag von scootertrick »

Nachdem ich mehrere Beiträge in diesem Forum über die THG Prämie und Elektroroller gelesen hatte, habe ich mir die Frage gestellt, ob dies nicht auch mit e-Scootern möglich ist.

Momentan denke ich mir, dass dies möglich sein müsste. Ein Kennzeichenhalter mit Beleuuchtung und ein Reflektor an den Scooter (Kennzeichen sollte 20 cm über dem Boden beginnen). Ab zum TÜV für eine Einzelabnahme. Danach zur Zulassungsstelle?

An dieser Stelle würde ich gerne eure Meinung dazu hören.

Zen07
Beiträge: 39
Registriert: Mi 27. Jul 2022, 22:06
PLZ: 6
Kontaktdaten:

Re: THQ und E-Scooter.

Beitrag von Zen07 »

Also wenn ein eScooter als Kleinkraftrad zählt (bin ich mir gerade nicht ganz sicher, müsste es aber?!), sollte das theoretisch gehen.

Allerdings wirst du spätestens bei der Kennzeichenbefestigung vermutlich Schwierigkeiten haben (Größe und Höhe). Dazu musst du ne Versicherung finden, die dir das Ding versichert mit eVB Nummer (ist ja schon bei den 45er Rollern teilweise schwierig ein gutes Angebot zu bekommen). Und du brauchst natürlich ne COC (oder Ähnliches) damit du überhaupt zulassen kannst. Und ich weiß nicht, ob es noch andere Kriterien gibt die ein Scooter nicht erfüllt.

Kenne mich ehrlich gesagt nicht so gut mit eScootern aus, aber bei mir auf der Zulassungsstelle meinte die Bearbeiterin auch erst noch mal, ob ich wirklich einen normalen 45er Roller habe, weil "einige versuchen diese eScooter zuzulassen, aber das geht nicht" (sinngemäßes Zitat). Glaube also damit wirst du noch weniger Spaß haben und mehr diskutieren müssen als bei den Rollern. Kannst es aber natürlich probieren und hier berichten :D

Benutzeravatar
Romiman
Beiträge: 540
Registriert: Sa 18. Mai 2019, 17:34
Roller: BMW CE 04 (15kW); ePF-1
PLZ: 38...
Tätigkeit: (irgendwas mit Autos)
Kontaktdaten:

THG-Quote an eKfV- E-Scooter?

Beitrag von Romiman »

Die E-Stehroller nach eKfV dürften wohl kaum ins Schema zulassungsfähiger Fahrzeuge passen. Allein schon weil sie doch führerscheinfrei und ab 14 fahrbar sind...

Stivikivi
Beiträge: 3709
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: THQ und E-Scooter.

Beitrag von Stivikivi »

Gier frisst Hirn. Scooter der teilweise 500 kostet dann THG Beantragen. Bei solchen Leuten muss man sich dann auch nicht wundern wenn das ganze komplett abgeschafft wird.

Und nein zum Glück wird das nicht gehen.
Fahrzeuge

NIU M Pro 02/2019 Freiwillig zugelassen [Check] [Erster Einstieg]
NIU MQI GT EVO 07/2022 [Alltagsmaschine]zu verkaufen
BMW C EVOLUTION Long Range 02/2018 [Alltagsmaschine]
ZERO S ZF14.4 01/2022 [Pendlermaschine Sommer]zu verkaufen
Bald ZERO SR/S [Pendlermaschine Sommer]

gunther1
Beiträge: 122
Registriert: Do 31. Mär 2022, 23:13
PLZ: 69
Kontaktdaten:

Re: THQ und E-Scooter.

Beitrag von gunther1 »

Es gibt ja aber auch scooter die 45 fahren dürfen
Sowas in der Art

https://www.forca-sports.de/

Könnte gehen,habe aber keine Ahnung
Fahre momentan noch normales Pedelec.

Hatte nicht schon mal jemand geschrieben dass das auch mit s-pedelec gehen sollte?


Gunther

scootertrick
Beiträge: 2
Registriert: Sa 6. Aug 2022, 15:38
PLZ: 2
Kontaktdaten:

Re: THQ und E-Scooter.

Beitrag von scootertrick »

Update:
Es gibt freiwillig zugelassene e-Scooter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/freiwil ... g-von-ekf/
Stand 1. Januar 2022 gibt es drei Stück.

Allerdings dürfte es diese eigentlich nicht geben. Auf meine Anfrage erhielt ich folgende Antwort:

Es wird die Auffassung vertreten, dass die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als lex-specialis der StVZO bzw. FZV in Bezug auf Elektrokleinstfahrzeuge vorangeht. Die Frage bzw. Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht sind in § 2 Abs. 1 Nr. 2 der eKFV in Verbindung mit § 29a Abs. 4 FZV abschließend geregelt.

Auszug eKFV
§ 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt,

Auszug FZV
§ 29a Versicherungsplakette
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn die Versicherungsplakette nach Absatz 2 und 3 entsprechend ausgestaltet und angebracht ist und verwechslungsfähige oder beeinträchtigende Zeichen und Einrichtungen aller Art am Fahrzeug nicht angebracht sind.

Aufgrund dieser Vorgaben ist eine freiwillige Zulassung und das Führen eines anderen Kennzeichens als das in der eKFV und FZV beschriebenen Kennzeichens für Elektrokleinstfahrzeuge nicht möglich. Die Montage eines regulären Kennzeichens aus Blech müsste darüber hinaus als verkehrsgefährdend bewertet werden, weil die freiliegenden Kennzeichenkanten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger, bedeuten würde.

Von daher kann Ihrem Antrag auf freiwillige Zulassung eines e-Scooters entsprechend der eKFV nicht entsprochen werden.



Gegen freiligende Kennzeichenkanten dürfte Kederband helfen.

Benutzeravatar
ThoMadass
Beiträge: 250
Registriert: Mo 13. Apr 2020, 10:32
Roller: Saxxx Madass E
PLZ: 76XXX
Tätigkeit: IT-Systemelektroniker
Kontaktdaten:

Re: THQ und E-Scooter.

Beitrag von ThoMadass »

Elektrokleinfahrzeuge können (oder konnten) sehr wohl eine freiwillige Zulassung erhalten, heute in Freiburg gesichtet.
IMG_20221109_094731.jpg
Das war neben einem Rathaus/Bürgerbüro, evtl. hat sich da ein Angestellter/Beamter so die freiwillige Zulassung selbst gegönnt? :?:
SFM-Bikes/Saxxx Madass E ("45 km/h") seit 2017
Bild
"Mein E-Moped ist wie mein Leben: Es sieht cooler aus als es ist, aber es gibt auch unzählige die schlimmer sind!" 8-)

Antworten

Zurück zu „Förderungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste