1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

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yakamoto
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von yakamoto »

Pu3a hat geschrieben:
Fr 7. Apr 2023, 10:40
bei mir scheint es am Verzollungsnachweis zu scheitern. Mein Händler ist ein Zwischenhändler und kann mir da nicht weiterhelfen. :|
Was für eine dumme Ausreden von deinem Händler...
Hast du eine Rechnung oder Kaufvertrag erhalten?
Steht auf dem etwas von unverzollter Ware(der Roller) die er so an den Endverbraucher verkauft hat?

Wenn ja, dann hat der Händler jetzt ein mega Problem :lol:
Wenn nein, dann wird (muss) er einen Zollbeleg beim Ankauf des Rollers erhalten haben. Ansonsten hat er erneut ein mega Problem, weil er den Roller so NIE hätte an einen Endverbraucher verkaufen dürfen... :roll:

Mit dem Zoll legt sich ein Händler nur einmal im Leben an... :lol:
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callmeuhu
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von callmeuhu »

verzollt wird per (Raum)Container, nicht per Fahrzeug. Bei der Abfertigung in Rotterdam erhältt der Importeur die Zollpapiere (Verzollungsnachweis) In Rotterdam bleibt täglich jede Menge "Ramsch" stehen, bei dem zB der Einfuhrzoll nicht bezahlt wurde. Wer das ersteigert, wird dann erstmal für die Zollgebühren zur Kasse gebeten :lol:

Dort ersteigerte Fahrzeuge können mit der FIN (in Deutschland) versichert werden. Eine CoC ist nicht fälschungssicher und wird (bei unu) per Mail versendet. Bei den Emax (von mir) snd auf der CoC Händlerstempel. Ich würde mir (beim örtlichen TÜV) CoC und FIN abgleichen lassen und das vorlegen. Theoretisch hat ein andere Käufer (des gleichen Fahrzeugs) eine Kopie zusätzlicher Papiere :?:

Ein Zwischenhändler (welcher beim Importeur einkauft) kann da idT nicht helfen :roll:
meine Rasselbande ;)

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yakamoto
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von yakamoto »

callmeuhu hat geschrieben:
Sa 8. Apr 2023, 12:53
verzollt wird per (Raum)Container, nicht per Fahrzeug. Bei der Abfertigung in Rotterdam erhältt der Importeur die Zollpapiere (Verzollungsnachweis) In Rotterdam bleibt täglich jede Menge "Ramsch" stehen, bei dem zB der Einfuhrzoll nicht bezahlt wurde. Wer das ersteigert, wird dann erstmal für die Zollgebühren zur Kasse gebeten :lol:

Dort ersteigerte Fahrzeuge können mit der FIN (in Deutschland) versichert werden. Eine CoC ist nicht fälschungssicher und wird (bei unu) per Mail versendet. Bei den Emax (von mir) snd auf der CoC Händlerstempel. Ich würde mir (beim örtlichen TÜV) CoC und FIN abgleichen lassen und das vorlegen. Theoretisch hat ein andere Käufer (des gleichen Fahrzeugs) eine Kopie zusätzlicher Papiere :?:

Ein Zwischenhändler (welcher beim Importeur einkauft) kann da idT nicht helfen :roll:

Als Endkunde ist es eigentlich nicht möglich über einen Händler. Unverzollte Verkäufe sind in Inland (innerhalb von Deutschland) von Händlern an Endkunden (nicht gewerbliche Käufer) eher unübersichtlich... :!:
Denn bei unverzollte Ware ist somit auch keine MwSt ausweisbar :!:
Das kann ein Händler schon mal gar nicht bringen. :lol:

Also entweder ist der Roller - wie oben beschrieben - in Rotterdam aus einem Container "gefallen" oder es ist sehr fragwürdig Ware, die der "Händler" da vertickt :idea:

B2C läuft so nicht.
Im schlimmsten Falle liegt hier sogar eine Straftatbestand vor...

Bitte hier nichts durcheinander bekommen - die CoC hat nichts mit Zoll & Co. zutun :!:

Bei so einem "heißen Gerät" würde ich mir die FREIWILLIGE ZULASSUNG und unnötigen Behördenkontakt besser kneifen, nur um 2023 die THG-PRÄMIE zu kassieren. Das kann am Ende viel teurer werden :cry:

Auch, weil heute noch keiner abschätzen kann, ober es die THG-PRÄMIE 2024 für L1e noch geben wird :roll:
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Pu3a
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Pu3a »

Ich vermute mal, dass es ein Zentrallager gibt aus dem mehrere Händler (Zwischenverkäufer) online vertreiben.
Hab davon schon vor 10-15 Jahren bei Tierfutter gehört.
Für die Händler ist das natürlich super, da die nicht in Vorkasse gehen müssen.
Das Problem ist, dass man sowas als Käufer erst nach dem Kauf oder gar nicht erfährt.

Eine Rechnung mit MwSt hab ich selbstverständlich erhalten. Über den Zwischenverkauf wurde ich vorher nicht informiert (höchstens irgendwo kleingedruckt in AGB). Werd nochmal Druck machen, mal sehen was sich ergibt.

Hab natürlich nichts dagegen die Prämien zu bekommen, hauptsächlich gehts mir aber um das große Kennzeichen und die SF-Klasse bei der Versicherung.

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