Würde mich überraschen, wenn da noch mehr Info kommen würde.....Schmiddy hat geschrieben: ↑Do 13. Okt 2022, 09:07Hier die Antwort der Bezirksregierung. Absolut nicht sagend. Hilft auch nicht weiter.
Sehr geehrter Herr
Sie haben sich an Herrn Siemer gewandt und um Auskunft gebeten im Zusammenhang mit der freiwilligen Zulassung eines E-Rollers.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat am 11.10.2022 zu der Problematik „freiwillige Zulassung von E-Fahrzeugen“ folgendes mitgeteilt:
<… Grundsätzlich ist eine freiwillige Zulassung an Elektrokleinstfahrzeugen i.S.d. § 1 Abs. 1 eKFV (sogen. E-Scooter) mit der Anbringung allgemeiner Kennzeichen i.S.d. § 8 FZV wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung nicht angebracht und dementsprechend eine Zulassung zu versagen.
Im Rahmen eines Antrags auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads gem. § 3 Abs. 3 FZV i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. d FZV ist zu beachten, dass diesem kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zugeteilt werden darf.
Nach Abschnitt 1 Nr. 1 S. 2 der Anlage 4 zur FZV dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV zugeteilt werden. Der Wortlaut der Vorschrift lässt lediglich eine gebundene Ermessensentscheidung zu. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich nicht möglich. Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Abschnitt 1 Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht.
Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Soweit die freiwillige Zulassung gleichzeitig mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zuteilung eines Leichtkraftradkennzeichens einhergeht, muss eine weitere einzelfallbezogene Ermessensentscheidung herbeigeführt werden.
Es wird angeregt, sich die Fahrzeuge (auch bei der Beantragung mehrerer Zulassungen) vorführen zu lassen, um abzuklären, ob das Kennzeichen vorschriftsmäßig am Fahrzeug bzw. an den Fahrzeugen angebracht ist.>
Der Erlass des MUNV wurde am 11.10.2022 an die Zulassungsbehörden des Bezirks versandt.
Bereits am 27.09.2022 hat das MUNV zur freiwilligen Zulassung von E-Fahrzeugen Hinweise gegeben.
Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere an Elektrokleinstfahrzeugen (sogen. E-Scooter) allgemeine Kennzeichen wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung grundsätzlich nicht angebracht werden dürfen und dementsprechend eine Zulassung zu versagen ist.
Es wurde angeregt, Anträge auf freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Kleinkrafträdern zurückzustellen.
Zum einen ist für die Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr eine Zulassung nicht erforderlich und zum anderen sind Fahrzeuge, für die die Notwendigkeit einer Zulassung besteht, vorrangig zuzulassen.
Die Zulassungsbehörden wurden entsprechend informiert.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Zulassungsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
So gerade mit dem guten Mann telefoniert. Er hat zum Sachverhalt nicht viel gesagt und zu meinen Kommentar das es rechtlich gar nicht zulässig ist eine Zulassung zu verweigern. Ich habe nachgefragt wie das mit dem "zurückstellen" der Zulassungen gemeint ist wenn man doch einen Termin hat.
Auch die Nummernschildsache wurde erwähnt und das eine Roller nichts mit einem Elektrokleinstfahrzeug zu tun hat...
Er möchte sich bei dem Ministerium informieren und ich soll ihn doch heute Mittag nochmal anrufen. Ich bin gespannt!
Da steh ja rein garnichts dazu drin, warum man Elektroklienstfahrzeuge im 2ten absatz plötzlich mit Kleinkrafträdern verwemischt, und dann wird nur erwähnt, dass man nur bestimmte Kennzeichen verwenden darf.
DAS impliziert ja aber, dass Kleinkrafträder eben doch weiterhin angemeldet werden dürfen.
"es wurde angeregt...."
Für mich sieht das so aus, als würden sich die Ämter nur hren Aufgaben entledigen wollen, wiel sie Arbeitkräftemangel haben....
Ich würde sofort zum Rechtsanwalt gehen.
Verstehe auch nicht, warum das noch niemand gemacht hat, oder hier noch niemand davon berichtet hat.
Für mich sieht das nach Willkür aus - insbesondere beoi den Kleinkrafträdern.
Als nächstes kommt, keine wihnwagen werden mehr zugelassen, weil man da ja auch ohne Zulassung drin schlafen kann
Und die Polizei wird "angeregt" , jedem einen Strafzettel für Falschparken zuzustellen. Weil das Aito irgendwo gestanden hat, wo vielleicht nächste woche Parkverbot sein könnte. Und man kann schlisslich nicht alles zeitnah kontrollieren.,