1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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nordmordnord
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von nordmordnord »

Schmiddy hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 09:07
Hier die Antwort der Bezirksregierung. Absolut nicht sagend. Hilft auch nicht weiter.


Sehr geehrter Herr



Sie haben sich an Herrn Siemer gewandt und um Auskunft gebeten im Zusammenhang mit der freiwilligen Zulassung eines E-Rollers.



Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hat am 11.10.2022 zu der Problematik „freiwillige Zulassung von E-Fahrzeugen“ folgendes mitgeteilt:



<… Grundsätzlich ist eine freiwillige Zulassung an Elektrokleinstfahrzeugen i.S.d. § 1 Abs. 1 eKFV (sogen. E-Scooter) mit der Anbringung allgemeiner Kennzeichen i.S.d. § 8 FZV wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung nicht angebracht und dementsprechend eine Zulassung zu versagen.



Im Rahmen eines Antrags auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads gem. § 3 Abs. 3 FZV i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. d FZV ist zu beachten, dass diesem kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zugeteilt werden darf.



Nach Abschnitt 1 Nr. 1 S. 2 der Anlage 4 zur FZV dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV zugeteilt werden. Der Wortlaut der Vorschrift lässt lediglich eine gebundene Ermessensentscheidung zu. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich nicht möglich. Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Abschnitt 1 Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht.



Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Soweit die freiwillige Zulassung gleichzeitig mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zuteilung eines Leichtkraftradkennzeichens einhergeht, muss eine weitere einzelfallbezogene Ermessensentscheidung herbeigeführt werden.



Es wird angeregt, sich die Fahrzeuge (auch bei der Beantragung mehrerer Zulassungen) vorführen zu lassen, um abzuklären, ob das Kennzeichen vorschriftsmäßig am Fahrzeug bzw. an den Fahrzeugen angebracht ist.>



Der Erlass des MUNV wurde am 11.10.2022 an die Zulassungsbehörden des Bezirks versandt.



Bereits am 27.09.2022 hat das MUNV zur freiwilligen Zulassung von E-Fahrzeugen Hinweise gegeben.

Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere an Elektrokleinstfahrzeugen (sogen. E-Scooter) allgemeine Kennzeichen wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung grundsätzlich nicht angebracht werden dürfen und dementsprechend eine Zulassung zu versagen ist.



Es wurde angeregt, Anträge auf freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Kleinkrafträdern zurückzustellen.

Zum einen ist für die Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr eine Zulassung nicht erforderlich und zum anderen sind Fahrzeuge, für die die Notwendigkeit einer Zulassung besteht, vorrangig zuzulassen.



Die Zulassungsbehörden wurden entsprechend informiert.



Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Zulassungsbehörde.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


So gerade mit dem guten Mann telefoniert. Er hat zum Sachverhalt nicht viel gesagt und zu meinen Kommentar das es rechtlich gar nicht zulässig ist eine Zulassung zu verweigern. Ich habe nachgefragt wie das mit dem "zurückstellen" der Zulassungen gemeint ist wenn man doch einen Termin hat.

Auch die Nummernschildsache wurde erwähnt und das eine Roller nichts mit einem Elektrokleinstfahrzeug zu tun hat...

Er möchte sich bei dem Ministerium informieren und ich soll ihn doch heute Mittag nochmal anrufen. Ich bin gespannt!
Würde mich überraschen, wenn da noch mehr Info kommen würde.....




Da steh ja rein garnichts dazu drin, warum man Elektroklienstfahrzeuge im 2ten absatz plötzlich mit Kleinkrafträdern verwemischt, und dann wird nur erwähnt, dass man nur bestimmte Kennzeichen verwenden darf.
DAS impliziert ja aber, dass Kleinkrafträder eben doch weiterhin angemeldet werden dürfen.

"es wurde angeregt...."

Für mich sieht das so aus, als würden sich die Ämter nur hren Aufgaben entledigen wollen, wiel sie Arbeitkräftemangel haben....

Ich würde sofort zum Rechtsanwalt gehen.

Verstehe auch nicht, warum das noch niemand gemacht hat, oder hier noch niemand davon berichtet hat.

Für mich sieht das nach Willkür aus - insbesondere beoi den Kleinkrafträdern.
Als nächstes kommt, keine wihnwagen werden mehr zugelassen, weil man da ja auch ohne Zulassung drin schlafen kann ;)
Und die Polizei wird "angeregt" , jedem einen Strafzettel für Falschparken zuzustellen. Weil das Aito irgendwo gestanden hat, wo vielleicht nächste woche Parkverbot sein könnte. Und man kann schlisslich nicht alles zeitnah kontrollieren.,

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Fasemann
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Fasemann »

Die bekommen das absolut nicht getrennt, die sollen doch klar schreiben welche Klassen es betrifft und nicht diesen Kauderwelsch.
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
GoE Blei aus 2017, jetzt 17S und endlich über 10 000km
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 1000 km mit Lithium.

Alle 3 Roller freiwillig zugelassen 💪

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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Schmiddy »

Hatte nochmal mit der Bezirksregierung telefoniert. Laut Rücksprache mit dem Ministerium ist es wohl das Hauptproblem die Anbringung der Kennzeichen an den Elektrokleinstfahrzeuge.

Es ist aber noch etwas merkwürdiges passiert. Die Leiterin der Zulassungsstelle die gestern schroff die Zulassung abgelehnt hat, hat sich per Mail gemeldet und sich deswegen entschuldigt.

Sie hätte sich eingehend informiert und nach diversen Rücksprachen ist die Zulassung wohl doch möglich. Hab nun morgen wieder einen Termin und hoffe das Beste. Ich werde euch weiter auf den laufenden halten.
Si vis pacem, parabelum!

Mach fettich..... :lol:

Michael-aus-NRW
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Michael-aus-NRW »

Moin,

also meine Zulassungsstelle sagt ich müsste sogar ein großes Motorradkennzeichen nehmen (180 mm / 220 mm x 200 mm)

und die technische Anbringung müsste ich nachweisen, damit keine Verkehrsgefährdung vorliegt: "Daher wird ein Nachweis von einem technischem Dienst oder ein Eintrag in COC benötigt, dass ein amtliches Kennzeichen angebracht werden kann"

Steht sowas denn in der CoC drin? Fällt einem da eine Argumentation ein oder muss ich damit jetzt echt zum TÜV?


Danke & viele Grüße
Michael

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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von turbofoen »

Ich denke, da fehlen den Ämtern einfach klare Richtlinien...
Denn solange das so ein Durcheinander ist, glaubt jeder Hinz und Kunz beim Amt, er könne irgendwelche "Anforderungen" festlegen, die der Antragsteller dann erfüllen muss.

Ich musste auch ein großes Kennzeichen nehmen, weil die Kleinen den angeblich den L3e vorbehalten seien, so meine Zulassungstelle damals.
Und weil eine 50er halt keine 125er ist, muss da ein Kuchenblech dran^^
Klingt doch total logisch! Deswegen haben meine Trecker auch ein Keines, denn die würden unter der Last eines großen Kennzeichens quasi zusammenbrechen.

Immerhin musste ich nicht die Befestigung nachweisen.

Michael-aus-NRW hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 11:23
Steht sowas denn in der CoC drin? Fällt einem da eine Argumentation ein oder muss ich damit jetzt echt zum TÜV?
Nein...das steht da natürlich nicht drin. Sonst wäre es ja zu einfach -.-

Was haste denn für ne Maschine? Evtl. gibts die ja auch als 125er und ist ansonsten weitestgehend Baugleich, btzw. ähnlich?
Dann würde ich das so argumentieren, dass es für das selbe Modell als 125er ja auch Kennzeichen gibt, ohne dass man die Befestigung beim TÜV "eintragen" lassen muss.

Michael-aus-NRW
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Michael-aus-NRW »

Es geht um ein Segway E125

Auch wenn es der Name suggeriert ist es keine 125er sondern ein 45Kmh Roller (L1E)


VG Michael

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Schmiddy
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Schmiddy »

Leute ihr glaubt es kaum....es ist geschafft!

Aber was ein Affentheater... Es fehlte doch tatsächlich ein Verzollungsnachweis für meinen Roller. Ich hab dann gefragt ob das bei PKW aus dem Ausland auch gefordert wird und das wurde verneint.
Warum man das bei den Rollern benötigt wird, wurde auch nicht diskutiert. Die Hauptstelle in Dortmund gibt das vor... Basta!

Ich also kurz mit dem Händler telefoniert und dann kam auch kurz danach der Verzollungsnachweis ins E-Mail Postfach geflattert. Übrigens ist dem Händler sowas auch noch nicht untergekommen. :roll:

Nachdem dann alle Unterlagen zusammen waren hat es nur noch ca.2 Stunden gedauert :lol: , weil ich Teil 1 und 2 bekommen habe. Es wurde übrigens eine Hilfestellung meinerseits zu verschieden Fragen dankend abgelehnt, hinterher aber doch gebraucht. Z.b.: Welche Emissionsklasse??? :lol:

Als Schild habe ich jetzt ein 200x220 bekommen, aber ist mir wurscht. Passt trotzdem. Da das Amt gewartet hat ,wie die Druckerei das hinbekommt, wurde hinterher zwar gemeckert aber nach der gefühlten hundertsten Nachfrage mit der Leitung alles genehmigt.

Also ist es möglich, nur genug Sitzfleisch mit nehmen und nicht abwimmeln lassen. Glück auf!
Si vis pacem, parabelum!

Mach fettich..... :lol:

Mächschen
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Mächschen »

Hast Du ne Rechnung oder einen Kaufvertrag mit einem im Ausland ansässigen Verkäufer vorgelegt?

Dann ist der Verzollungsnachweis obligatorisch, hast Du beim deutschen Händler gekauft, ist der überflüssig.

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Schmiddy
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Schmiddy »

Der Händler ist in Deutschland. Das hat aber keinen Interessiert. Ich bin froh das es überhaupt geklappt hat. Die Beamten sind der ganzen Sache nicht gerade sehr aufgeschlossen gegebübergetreten.
Si vis pacem, parabelum!

Mach fettich..... :lol:

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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von rainer* »

Bei meiner 125er wurde auch der Nachweis der Verzollung von mir verlangt. Wurde mir auch beim Kauf ungefragt vom Händler mitgegeben. Eventuell nur bei Zweirädern, da der unverzollte Import bei PKW-Neuwagen nicht wirklich vorkommt, bei Zweirädern aber schon. Sowas wird ja Anlassbezogen eingeführt, nicht aus Willkür.

rainer*

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