1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Thy
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Thy »

Moin,
ich habe nun auch versucht, meinen Segway e125s zuzulassen. War gut vorbereitet, dachte ich. Nun sagt die Zulassungsstelle Potsdam, dass seit 1 Woche eine neue Verordnung des KBA (?) raus ist, nach der e-Roller mit einem 2-Zeiligen KFZ Kennzeichen ausgestattet werden muss. Dafür benötigen sie ein Gutachten und eine Vorführung. Weiterhin werden dann auch Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.

Geil oder? Hat jmd. von euch das bereits gehört? Ich weiß ja, dass es Probleme mit diversen Kennzeichen gibt, aber was soll der Schmarrn nun? Angeblich ging die E-Mail und Anweisung an alle Bundesländer letzte Woche raus.
Zuletzt geändert von Thy am Di 22. Nov 2022, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Schnabelwesen
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Schnabelwesen »

Ja, das wurde hier und in dem anderen Thread viewtopic.php?f=99&t=29002&start=970 hoch- und runter diskutiert und berichtet. Die Zulassungsstellen handhaben es etwas unterschiedlich. Ärgerlich ist, wenn tatsächlich sowohl ein Gutachten als auch eine Vorführung verlangt werden. Das macht nicht so viel Sinn.
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Homalko
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von Homalko »

Hier gibt es das Protokoll auf dem das ganze Chaos basiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/freiwil ... cht-750193

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conny-r
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von conny-r »

Sind ja nur 330 Seiten, kein Wunder das es bei den Zulassungsstellen so lange dauert. :lol: :roll:
.
https://fragdenstaat.de/anfrage/freiwil ... rdnung.pdf
.
Gruß Conny

RoKu
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von RoKu »

Thy hat geschrieben:
Di 22. Nov 2022, 10:20
Moin,
ich habe nun auch versucht, meinen Segway e125s zuzulassen. War gut vorbereitet, dachte ich. Nun sagt die Zulassungsstelle Potsdam, dass seit 1 Woche eine neue Verordnung des KBA (?) raus ist, nach der e-Roller mit einem 2-Zeiligen KFZ Kennzeichen ausgestattet werden muss. Dafür benötigen sie ein Gutachten und eine Vorführung. Weiterhin werden dann auch Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.

Geil oder? Hat jmd. von euch das bereits gehört? Ich weiß ja, dass es Probleme mit diversen Kennzeichen gibt, aber was soll der Schmarrn nun? Angeblich ging die E-Mail und Anweisung an alle Bundesländer letzte Woche raus.
Ich habe diese Woche auch einen Termin (Wuppertal) mit meinem Segway e125s gehabt und es hat wieder nicht geklappt. Der Bearbeiter hat auf ein Kennzeichen in der Größe 280 x 200 bestanden. Diese Größe steht leider zu weit über.

Begründung:
Es wird gem. Anlage 4 zur FZV ein zweizeiliges Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Größtmaß der Breite von 280mm und einer Höhe von 200mm zugeteilt.
Kraftradkennzeichen und verkleinerte zweizeilige Kennzeichen werden nicht zugeteilt.


Ich habe schon sehr viel gelesen aber leider nichts gefunden, damit ich ein kleineres Kennzeichen bekommen könnte. Vielleicht hat jemand aus dem Forum einen Tip.
Danke und Gruss
Zuletzt geändert von RoKu am Sa 3. Dez 2022, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.

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yakamoto
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von yakamoto »

Umgekehrte Frage, wo steht, dass es ein 280x200 sein MUSS :?:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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conny-r
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von conny-r »

yakamoto hat geschrieben:
Sa 3. Dez 2022, 16:22
Umgekehrte Frage, wo steht, dass es ein 280x200 sein MUSS :?:
.
Diese Maße wurden mir auch mitgeteilt vom Leiter der Zulassung und die sitzen vorläufig am längeren Hebel.
Gruß Conny

RoKu
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von RoKu »

Siehe in meinem Post die Bemerkung. Das ist ein Auszug aus der FZV auf den die sich berufen.

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conny-r
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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von conny-r »

RoKu hat geschrieben:
Sa 3. Dez 2022, 16:28
Siehe in meinem Post die Bemerkung. Das ist ein Auszug aus der FZV auf den die sich berufen.
Du mußt nehmen was Du kriegst.
Gruß Conny

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Re: 1 Zulassungsstelle ? macht keine Freiwillige Zulassung mehr

Beitrag von fresch7 »

RoKu hat geschrieben:
Sa 3. Dez 2022, 14:09
Ich habe schon sehr viel gelesen aber leider nichts gefunden, damit ich ein kleineres Kennzeichen bekommen könnte. Vielleicht hat jemand aus dem Forum einen Tip.
Danke und Gruss
Ich musste ein Gutachten bzgl. Der Kennzeichengröße vorlegen. Dazu war ich bei der Dekra. Die haben ins Gutachten geschrieben, dass nur das verkleinerte Leichtkraftrad Kennzeichen dran passt, da sonst der Abstanf zum Boden zu gering wird.
Daraufhin hab ich eine Ausnahmegenehmigung vom Amt erhalten.
Hat mich zwar dann 50 Eur fürs Gutachten und 35 Eur für die Ausnahmegenehmigung gekostet, aber es hat geklappt.
Ich hab aber einen Horwin EK1.

Und die Sache mit der Ausnahmegenehmigung ist wohl Ermessenssache, kann also sein, dass es trotzdem nicht klappt. Mit dem Gutachten hat man aber wenigstens was in der Hand. Vielleicht klappts damit.

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