THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Gar nicht.
- MEroller
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Dann macht Dein Satz nicht viel Sinn Ich habe eigenhändig schon zwei L3e-A1 E-Roller zugelassen, ganz ohne irgendwelche Anträge oder sonstigem Galama. Wie jedes andere Motorrad oder Auto auch. Den Gesetzestext zu "von der Zulassung ausgenommen" interpretiere ich auf die Typzulassung, aber die ist zumindest seit der Europäischen L- Klassifzierung schon notwendig...
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Also hast Du freiwillig zugelassen, daher ZB I und ZB II bekommen?
- MEroller
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Nein, L3e-A1 („125er“) MUSS man zulassen, sonst gibt es ja kein amtliches Kennzeichen. Und in der Zulassungsstelle Esslingen gab es nur den „Schein“, keinen „Brief“, sondern nur einen Stempel auf die CoC.
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Nein, L3e-A1 ist zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig.
Einzige Unterschiede zu zulassungspflichtigen Fahrzeugen:
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- Brief nur auf Antrag
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Im Grunde egal,, wie mns denn nennt...
wichtig ist ja nur der Fahrzugschein, in dem unter P 3 elektro steht, nicht wahr?
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Da muss man aufpassen.
Finanzämter können auch Gewerbsmäßigkeit verdächtigen.
Genau wie beim Zoll auch, wenn du Tausend stück von irgendwas kaufst, können diese ebenfalls Gewerbsmäßigkeit verdächtigen und dann werden ganz schnell Verfahren geöffnet.
In der Regel gilt dabei, solange es irgendwie plausibel (!) erklärbar ist, warum man nun soviele Dinge aufeinmal hat dann könnte das kein Problem geben. Sei es weil man für jedes Familienmitglied 2~3 Roller für verschiedene Einsatzzwecke hat oder wenn man irgendwie nen hohen privaten Verbrauch von Gütern hat. Alles was nicht mehr plausibel klingt (das beispiel war z.B. 365 Roller, pro tag einen roller) kann das Finanzamt hellhörig werden. Und wenn die einmal was wittern, dann kommt man da so einfach nicht mehr raus.
Finanzämter können auch Gewerbsmäßigkeit verdächtigen.
Genau wie beim Zoll auch, wenn du Tausend stück von irgendwas kaufst, können diese ebenfalls Gewerbsmäßigkeit verdächtigen und dann werden ganz schnell Verfahren geöffnet.
In der Regel gilt dabei, solange es irgendwie plausibel (!) erklärbar ist, warum man nun soviele Dinge aufeinmal hat dann könnte das kein Problem geben. Sei es weil man für jedes Familienmitglied 2~3 Roller für verschiedene Einsatzzwecke hat oder wenn man irgendwie nen hohen privaten Verbrauch von Gütern hat. Alles was nicht mehr plausibel klingt (das beispiel war z.B. 365 Roller, pro tag einen roller) kann das Finanzamt hellhörig werden. Und wenn die einmal was wittern, dann kommt man da so einfach nicht mehr raus.
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Wenn man sich mal vor Augen führt wie Ämter funktionieren vor allem wer diese Ämter bezahlt sollten diese Ämter sich einfach mal ganz hart zurückhalten. Wenn das Amt einen verdächtigt sollte das Amt das auch beweisen können. Unschuldsvermutung gilt für jeden.
Fahrzeuge
NIU M Pro 02/2019 Freiwillig zugelassen [Check] [Erster Einstieg]
NIU MQI GT EVO 07/2022 [Alltagsmaschine]zu verkaufen
BMW C EVOLUTION Long Range 02/2018 [Alltagsmaschine]
ZERO S ZF14.4 01/2022 [Pendlermaschine Sommer]zu verkaufen
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Gegenüber dem Finanzamt ist es schwierig mit ner Unschuldsvermutung, die lassen sich viel mehr glaubhaft machen, dass nicht betrogen wurde, wenn es drauf ankommt.
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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON
Wird aber schwer für das FA zu argumentieren, warum das dann gewerblich sein soll....
Ich kann ja auch 1000 roller anmelden, und keinen davon bei THG anmelden.
Es ist ja nun so, das Privatleute die Prämie nicht versteuern müssen, weil es keine steuerpflichtige einnahmeart ist.
Das ist etwa so wie Regenwasser, das gibts auch umsonst, und niemand will den Geldwerten Vorteil versteuern.
Und wenn Roller nur priva genutzt, nicht gehandelt, werden, dann ist es eben kein Gewerbe. Kein Gewerbe? keine Steuer.
Btw, wie sollte das Gewerbe denn bezeichnet werden? Rollerbesitzer? Haltung von elektrofahrzeugen?
Das ist ja alles keine "Tätigkeit".
Übrigens, 365 bracht man garnicht.
Mit 100 rechnet sich das das ordentlich, und für jede woche 2 Roller, das kann man sehr gut erklären.....
Die Batterien werden nur per Solaranlage geladen, und das geht nur im Sommerhalbjahr.
Also werden mehr roller benötigt, die man dann leerfährt, und bis zum Sommer wieder parkt.
Und 100 Roller bringen fast 40tausend euro "Regenwasser"
Ich kann ja auch 1000 roller anmelden, und keinen davon bei THG anmelden.
Es ist ja nun so, das Privatleute die Prämie nicht versteuern müssen, weil es keine steuerpflichtige einnahmeart ist.
Das ist etwa so wie Regenwasser, das gibts auch umsonst, und niemand will den Geldwerten Vorteil versteuern.
Und wenn Roller nur priva genutzt, nicht gehandelt, werden, dann ist es eben kein Gewerbe. Kein Gewerbe? keine Steuer.
Btw, wie sollte das Gewerbe denn bezeichnet werden? Rollerbesitzer? Haltung von elektrofahrzeugen?
Das ist ja alles keine "Tätigkeit".
Übrigens, 365 bracht man garnicht.
Mit 100 rechnet sich das das ordentlich, und für jede woche 2 Roller, das kann man sehr gut erklären.....
Die Batterien werden nur per Solaranlage geladen, und das geht nur im Sommerhalbjahr.
Also werden mehr roller benötigt, die man dann leerfährt, und bis zum Sommer wieder parkt.
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