freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Bibl23
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Bibl23 »

Samy hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 09:36
Ich befestige jetzt einfach einen Kennzeichenhalter mit 280x200 und Beleuchtung und gut ist. Das ist, weniger aufwand als das stressige hin und her. Hab zuletzt noch erklärt, warum ich nach einer Ausnahmegenehmigung gefragt habe und dann folgende Antwort bekommen:

"Das mit den verkleinerten Kennzeichen, bzw. die Nachfrage dazu ist nachvollziehbar. Auch wir haben zeitweise verkleinerte Kennzeichen, analog zu Leichtkrafträdern ausgegeben, ehe wir eine entsprechend anders lautende Weisung erhalten haben. Die Sinnfrage, weshalb „größere“ Leichtkrafträder kleinere Kennzeichen erhalten und Kleinkrafträder nicht, müssen wir mal dahingestellt lassen."

also die Zulassungstelle hat eigentlich auc kein Bock auf den Schmu aber muss halt.
Hast du das schon getan? - Ich habe gerade bei einem Kunden echte Probleme mit der Zulassung. In Krefeld und D-Dorf scheint es da gerade eine echte Abwehrhaltung zu geben... 280er Kennzeichen ist natürlich der absolute Hass...

Achso: Ab 2 Roller zählt der Spaß als Massenzulassung die Zulassungsbehörden können das ablehnen? :O Das ist mir ja völlig neu...
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Stivikivi »

Man kann so viele zulassen wie man möchte. Und wenn ich 8 Autos , 4 45er und 40 125er zulasse. Das hat die Zulassung nicht die Bohne zu interessieren.

Sonst auf 29 Brüder, 22 Schwestern, 40 Cousins, 4 Großeltern verteilen.

Schriftlich geben lassen und dann direkt mit Anwalt wenn es gar nicht anders geht.

Eleganterer Weg Email mit großem Verteiler an die Bild, RTL, Volker Wissing, Landrat und Bürgermeister sowie Sachgebietsleiter. Dann läuft das auch.
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Fury
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Fury »

Samy hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 09:36
Ich befestige jetzt einfach einen Kennzeichenhalter mit 280x200 und Beleuchtung und gut ist. Das ist, weniger aufwand als das stressige hin und her.

Ich habe mit meinem N1S hier in Berlin genau das gleiche Problem mit dem Kennzeichen in Überbreite (280 x 200mm).

Welchen Kennzeichenhalter baust du denn nun an deinen NIU?

https://www.quad-company.de/roller/ersa ... erkleidung
oder
https://www.quad-company.de/roller/ersa ... i-gts/heck ?

Wo zweigst du den Strom für die Kennzeichenbeleuchtung ab?

Samy
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Samy »

Fury hat geschrieben:
Mo 12. Dez 2022, 11:26
Samy hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 09:36
Ich befestige jetzt einfach einen Kennzeichenhalter mit 280x200 und Beleuchtung und gut ist. Das ist, weniger aufwand als das stressige hin und her.

Ich habe mit meinem N1S hier in Berlin genau das gleiche Problem mit dem Kennzeichen in Überbreite (280 x 200mm).

Welchen Kennzeichenhalter baust du denn nun an deinen NIU?

https://www.quad-company.de/roller/ersa ... erkleidung
oder
https://www.quad-company.de/roller/ersa ... i-gts/heck ?

Wo zweigst du den Strom für die Kennzeichenbeleuchtung ab?
Hey, Ich habe mir ein 2 cm dickes Brett gefräst, dass die Mulde ausfüllt und einen normalen 280x200 Kennzeichenhalter aus Plastik von irgendeinem Onlineshop draufgeschraubt. Strom zwacke ich bei den Kabeln ab die zu den Rücklichtern gehen ab (rot und schwarz) das ist 12v. Da habe ich eine Kennzeichenbeleuchtung von Amazon mit WAGO Kippsteckern angeschlossen. Das Kabel kann man durch die vorhandenen Löcher/Schlitze für die Schrauben durchführen.

Resultat sieht man hier, bei mir hat die Zulassung damit ohne Probleme geklappt, der Herr der die Fahrgestellnummer überprüft hat, hat kurz einen Blick drauf geworfen und nichts gemeckert.:
PXL_20221221_131532565.jpg
PXL_20221220_150453253.jpg
PXL_20221220_150447887.jpg

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FED
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von FED »

Zeit wird’s für ein Münchner-NIU-Treffen 😉

Chris118
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Chris118 »

EinsteinXX hat geschrieben:
Di 6. Dez 2022, 12:31
So, gestern habe ich es geschafft meinen Niu zuzulassen! Danke an alle im Forum für die Tipps!

So nun meine persönlichen Erfahrungen!

Ich habe die Zulassungsstelle vorher angeschrieben mit der Bitte um Prüfung, ob eine freiwillige Zulassung möglich wäre.
Anbei der Schriftverkehr und die Antworten:

1. Welche Unterlagen werden benötigt? (eVB, Kaufvertrag, COC Bescheinigung)
2. Welche KFZ-Kennzeichengröße ist möglich? Optimal wäre bei mir 220 mm x 130 mm auch durch die vorhandene Kennzeichen Beleuchtung.
3. Kann ein E-Kennzeichen vergeben werden?
4. Das Moped hat zurzeit noch eine grüne Versicherungsplakette gültig bis 02/2023, muss ich das Moped vorher bei der Versicherung nachweislich abmelden?

Die Antworten:
zu 1: CoC-Bescheinigung im Original, Kaufvertrag, Personalausweis, eVB
zu 2: Bezüglich der Kennzeichen ist das benannte Fahrzeug qualifiziert für "Leichtkraftradkennzeichen". Die beschriebenen Abmaße sollten so in Ordnung sein. In Ihrem Fall würden wir Ihnen jedoch empfehlen ein Kennzeichen zu wählen, welches nur eine Zahl aufweist. (Anmerkung: Der freundliche Mitarbeiter hat mich angerufen und ein Kennzeichen nach Absprache reserviert.)
zu 3: Kein Problem sollte auch hinsichtlich der Steuerfreiheit beantragt werden!
zu 4: Eine Abmeldung bei der Versicherung muss uns nicht nachgewiesen werden, hier gibt es keinen direkten Datenaustausch, welcher in Ihrem Fall hinderlich wäre.

Eine vorhandene Kennzeichenbeleuchtung hat niemanden interessiert!

Die Zulassung hat ca. 45 Minuten gedauert und die Mitarbeiterin hat sich durchgekämpft, musste aber öfters Hilfe holen, da sie mit der COC Bescheinigung nicht klargekommen ist. Bitte beachten, dass keine HU eingetragen wird, ging bei mir schief habe es aber gleich bemerkt und wurde prompt geändert! Es muss im Teil 1 der Zusatz Elektro und auch keine HU Pflicht eingetragen werden!!!

Bezahlt habe ich 68,70 EUR inklusive Wunschkennzeichen!

Die COC Bescheinigung wurde gesiegelt und ich habe eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhalten, ein KFZ-Brief wird nicht erstellt!
Eine eVB habe ich mir von der Debeka geholt, da dort im Vorfeld keine Typisierung (HSN/TSN) hinterlegt werden muss! Wie hier schon mehrfach erwähnt wird im Teil 1 HSN 1853 und TSN 000 eingetragen! Anbei auch ein Foto vom Kennzeichen, was ich aber nur fürs Foto kurz befestigt habe, ist also noch nicht final!
Die freiwilligen Zulassungen sind Recht belustigend. Ich habe z.B. ein verkleinerten Kennzeichen ("kleiner als 240 x 130") von der Zulassungsstelle ohne Nachfrage bei der Fahrzeugbesichtigung angeboten bekommen. Dafür darf auf das Kennzeichen auf keinen Fall ei "E", weil das wohl erst ab L3e zulässig sei, der N1S aber wohl nur ein L2e wäre.....

Spannend. Hat jemand von euch dazu genauere Infos?

Grüße
Christian

The Rob
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von The Rob »

Kurze Antwort:
Im E-Mobilitätsgesetz (EMoG) steht warum es dieses E gibt, und unter welchen Voraussetzungen welche Fahrzeugedas erhalten können.
Und Roller stehen da einfach nicht drin, deshalb kein E.

EinsteinXX
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von EinsteinXX »

Das Elektromobilitätsgesetz steht der E-Kennzeichnung bei Rollern meiner Meinung nach nicht entgegen!

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,
2. ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,
a) dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
b) dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,

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FED
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von FED »

Selbst die geforderte elektrische Mindestreichweite schaffen die meisten E-Roller ja ohne Probleme.

Gausi
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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport

Beitrag von Gausi »

Eine elektrische Mindestreichweite gibt es nur bei Pluginhybride.....Bei BEVs ist die Reicheite egal.

mfg

Gausi

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