Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Bernd Mc Fly
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Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Bernd Mc Fly »

Hallo,

eine Frage zur freiwilligen Zulassung:

Meine Zulassungsstelle (Steinburg, S-H) hat sich sehr sperrig gezeigt, was die freiwillige Zulassung meines 45 km/h-Rollers betraf. Ich musste persönlich mit dem Roller erscheinen (bei 5°C und 15 km Anfahrt recht frisch) und der Dienststellenleiter wollte sich von Kennzeichenbeleuchtung, Befestigungsmöglichkeit für ein großes Kennzeichen und Übereinstimmung der Fahrgestellnummer mit den Papieren ein eigenes Bild machen. Missbrauch in Hinblick auf THG-Prämien haben wohl zu diesem Vorgehen geführt. Sie wären dazu angehalten, eine freiwillige Zulassung nicht durchzuführen, sofern sie offensichtlich nur dem Einfahren der THG-Prämie dient.

Letztlich musste ich zusätzlich zu den Kosten für die Zulassung 100 € Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Führen eines verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichenschildes zahlen, weil an meinem Roller kein Kennzeichen in Motorradgröße (18*20cm) sondern nur in der Größe für Leichtkrafträder montierbar ist (13*24cm). Das habe ich nicht ganz verstanden, da es ja ein Leicht- bzw. Kleinraftrad ist. Ich überlege nun, ob ich hiergegen noch Widerspruch einlegen sollte.

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Herzliche Grüße

Bernd

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conny-r
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von conny-r »

Bernd Mc Fly hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 09:04
Hallo,

eine Frage zur freiwilligen Zulassung:



Letztlich musste ich zusätzlich zu den Kosten für die Zulassung 100 € Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Führen eines verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichenschildes zahlen,

weil an meinem Roller kein Kennzeichen in Motorradgröße (18*20cm) sondern nur in der Größe für Leichtkrafträder montierbar ist (13*24cm). Das habe ich nicht ganz verstanden, da es ja ein Leicht- bzw. Kleinraftrad ist. Ich überlege nun, ob ich hiergegen noch Widerspruch einlegen sollte.

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Herzliche Grüße

Bernd
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Hallo Bernd,

wenn es nicht so traurig wäre, das perfekte Kaspartheater. Anderen wird ein kleines Lkr Kennzeichen verwehrt :roll:

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Gruß Conny

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AQ-11
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von AQ-11 »

Für mein L2e-P habe ich Anfang letzten Jahres auch eine Ausnahmegenehmigung für mein Kennzeichen gebraucht. Nicht wegen der Breite (15,5 cm), sondern weil es sich um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen handelt. Rein formal ist das auch richtig, denn laut §2 Absatz 11 FZV zählen bei entsprechend geringer Motorleistung alle Zwei- und Dreiräder bis 45 km/h als Kleinkraftad. Verkleinerte Zweizeilige Kennzeichen ("Leichtkraftradkennzeichen") dürfen aber laut Anlage 4 Absatz 1 FZV nur an Leichtkrafträder. Kraftradkennzeichen gehen ebenfalls nicht, weil sie (vermutlich der Bezeichnung wegen) nur an Krafträder dürfen, was Kleinkrafträder nicht sind. Dann bleiben leider nur (normalgroße) zweizeilige Kennzeichen übrig, was natürlich nicht sonderlich sinnvoll ist.

Lange Zeit wurden wegen Unwissenheit oder gutem Willen Leichtkraftradkennzeichen auch Kleinkrafträder zugewiesen, was jetzt durch die gestiegen Anträge auf eine freiwillige Zulassung wohl unterbunden werden soll. Ein Widerspruch von dir würde sehr wahrscheinlich nichts bringen, sei lieber froh, dass du überhaupt ein kleines Kennzeichen bekommen hast. Die Kosten deiner Ausnahmegenehmigung sind allerdings nicht von schlechten Eltern, bei mir war es nur die Hälfte.

Homalko
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Homalko »

Bei mir hat die Ausnahmegenehmigung 160 Euro gekostet mit der Begründung "Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wird nach Aufwand und unter Berücksichtigung eines angemessenen wirtschaftlichen Vorteils für ersparte Umrüstungskosten festgesetzt.".

Wenn du motiviert bist argumentier doch mal mit der Begründung aus EU Richtlinie 2009/62/EG:
[...]Die Mitgliedstaaten haben deshalb dafür zu sorgen, dass hervorstehende amtliche Kennzeichen keine Gefahr für die Benutzer darstellen, ohne dass dies jedoch irgendwelche Änderungen hinsichtlich der Konstruktion der Fahrzeuge erforderlich macht.

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Fasemann
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Fasemann »

In Buxtehude habe ich vorher gefragt welche Größe und dann das Trekkerschild bestellt.

Allerdings war das schon im Februar.
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Neuhauser
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Neuhauser »

Bei mir waren es 25,- für das kleine Kennzeichen.

Mächschen
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Mächschen »

Fasemann hat geschrieben:
Fr 25. Nov 2022, 17:22
In Buxtehude habe ich vorher gefragt welche Größe und dann das Trekkerschild bestellt.

Allerdings war das schon im Februar.
Ich hätte gleich ne Nummer schmaler genommen ;)

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Fasemann
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Fasemann »

Trecker/ 125er ist Festgröße.
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Peter51
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Peter51 »

Na ja, gibt die Schilder in 130 * 255 oder 130 * 240mm ;)
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

Mächschen
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Re: Freiwillige ZUlassung - Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen

Beitrag von Mächschen »

Oder in 180, 190, 200, 210 und 220 × 130.....

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