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THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 03:14
von Macchatio
Hallo zusammen,

ich lese mich mittlerweile seit Wochen in das Thema ein - komme gerade aber nicht ganz weiter und mir raucht der Kopf.

Dinge, die mir klar sind:
  • Die freiwillige Zulassung ist vielleicht bald nicht mehr (so einfach) möglich
  • Manche Zulassungsstellen machen ihre "eigenen" Regeln
  • Für dieses Jahr sollte es noch klappen

Dinge, die mir nicht klar sind:
  • Wenn ich noch vor dem 31.12.2022 einen Roller bekomme, muss dieser also auch noch vor dem 31.12. zugelassen werden, um die THG Prämie für 2022 zu bekommen?
  • Wenn ich das schaffe, und die freiwillige Zulassung ab 2023 erschwert/rausgenommen wird - sind "wir" dann trotzdem noch auf der sicheren Seite, oder:
  • Wird wohl generell die THG Prämie für L1E beendet, so dass es irrelevant ist, ob man 2022 noch zugelassen wurde?
Kann mich hier bitte jemand an die Hand nehmen und mein Wirr Warr lösen?
SuFu habe ich natürlich benutzt - leider kam ich da nicht ganz zu einem Ergebnis.

Liebe Grüße

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 09:09
von conny-r
Noch vor Jahresende freiwillige Zulassung und sofort Prämie beantragen.

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 09:50
von Pedator92
Das Problem bei der freiwilligigen Zulassung sind eher die Leute mit den EScooter(elektro stehroller), das führt zu Verwirrung weil "Roller" nicht immer wirklich verstanden wird. Deswegen verweigern sie öfters auch die Zulassung der "50ccm" wegen fehlenden Wissen um die Fahrzeuge auseinander zu halten.

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 15:04
von Macchatio
conny-r hat geschrieben:
Sa 26. Nov 2022, 09:09
Noch vor Jahresende freiwillige Zulassung und sofort Prämie beantragen.
Ja, das ist mir wie gesagt bewusst.
Die fragen die mor unklar sind stehen oben.

Was ist nächstes Jahr?
Wird es ggf nur für neue Zulassungen abgeschafft oder sogar für bereits zugelassene.

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 16:32
von Schnabelwesen
Ob du im Falle einer Zulassung in 2022 noch einen Anbieter findest, der den Antrag für dein Fahrzeug stellt, musst du schauen. Juicify macht es z. B. nicht mehr, Instadrive bisher schon.
Einmal zugelassene Fahrzeuge - also die, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben - sollten weiterhin förderbar sein.
Ob die Klassen für die THG-Quote weiter differenziert werden, wird wohl Anfang Dezember verhandelt.
Vielleicht wird es deutlich weniger, vielleicht auch nicht.
Meine Meinung: Schön, wenn Moppeds weiter gefördert werden. Aber die Finanzierung einschließlich Unterhalt sollte man nicht davon abhängig machen.
Schöne Grüße aus Kiel, Bertolt

THG Prämie das Problem

Verfasst: Sa 26. Nov 2022, 20:47
von conny-r
THG Prämie das Problem zeichnet sich in letzter Zeit sehr deutlich ab.

Hier zum besseren Verständnis. Die Zulassungsstellen werden aufgefordert die freiwillige Zulassung zu unterbinden.
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https://efahrer.chip.de/news/thg-geld-z ... zer_107837
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Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: So 27. Nov 2022, 17:32
von Stivikivi
Schnabelwesen hat geschrieben:
Sa 26. Nov 2022, 16:32
Ob du im Falle einer Zulassung in 2022 noch einen Anbieter findest, der den Antrag für dein Fahrzeug stellt, musst du schauen. Juicify macht es z. B. nicht mehr, Instadrive bisher schon.
Einmal zugelassene Fahrzeuge - also die, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben - sollten weiterhin förderbar sein.
Ob die Klassen für die THG-Quote weiter differenziert werden, wird wohl Anfang Dezember verhandelt.
Vielleicht wird es deutlich weniger, vielleicht auch nicht.
Meine Meinung: Schön, wenn Moppeds weiter gefördert werden. Aber die Finanzierung einschließlich Unterhalt sollte man nicht davon abhängig machen.
Schöne Grüße aus Kiel, Bertolt
Dieses Jahr zugelassen kann die Quote bis nächstes Jahr Februar oder März auch rückwirkend beantragt werden.

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: So 27. Nov 2022, 17:58
von Schnabelwesen
@stivikivi Danke für den Hinweis. Das habe ich noch nicht gelesen. Woher kommt die Info?
@conny-r Der Artikel, den Du nennst, liegt m. E. falsch. Die Zulassungsstelle kann die freiwillige Zulassung erschweren, aber nicht ablehnen. Für das Amt gilt die Freiwilligkeit nicht.
Es sollte nach der bundesweiten Abstimmung auch keine Anweisungen mehr geben, solche Zulassungen zu unterbinden. Das wäre widerrechtlich. Allerdings kann die Zulassungsstelle mehr oder weniger genau mit den Voraussetzungen umgehen, insbesondere Kennzeichengröße, Beleuchtung, Vorführung usw.

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 11:19
von Stivikivi
Schnabelwesen hat geschrieben:
So 27. Nov 2022, 17:58
@stivikivi Danke für den Hinweis. Das habe ich noch nicht gelesen. Woher kommt die Info?
@conny-r Der Artikel, den Du nennst, liegt m. E. falsch. Die Zulassungsstelle kann die freiwillige Zulassung erschweren, aber nicht ablehnen. Für das Amt gilt die Freiwilligkeit nicht.
Es sollte nach der bundesweiten Abstimmung auch keine Anweisungen mehr geben, solche Zulassungen zu unterbinden. Das wäre widerrechtlich. Allerdings kann die Zulassungsstelle mehr oder weniger genau mit den Voraussetzungen umgehen, insbesondere Kennzeichengröße, Beleuchtung, Vorführung usw.
Hier mein lieber Bertolt
Der 28. Februar eines Kalenderjahres ist das späteste Datum, um die Beantragung der THG Prämie für das Vorjahr beim Umweltbundesamt einzureichen. Da wir den Ablauf der Widerspruchsfrist von 14 Tagen abwarten, gilt folgende Deadline: Dein E-Auto muss spätestens am 31. Januar bei uns registriert sein, um für das Vorjahr eine THG-Prämie zu erhalten. Die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des THG-Quoten-Anspruchs beträgt aktuell etwa 2 Monate.
https://smartificate.de/ratgeber/anmeld ... hg-pramie/

Re: THG Quote L1e - nicht mehr in 2023?

Verfasst: Mi 30. Nov 2022, 12:23
von Schnabelwesen
Wichtige Info, danke!