Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
xiero999
Beiträge: 16
Registriert: Fr 10. Feb 2023, 18:38
Roller: ECONELO E-Motorroller Retro
PLZ: 22848
Kontaktdaten:

Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von xiero999 »

Das Thema Freiwillige Anmeldung hab ich für mich erstmal begraben. War gerade mit dem Roller (Ecoleno Retro) beim Tüv und dann bei DEKRA für die von der Zulassungsstelle geforderte Bescheinigung, dass Kennzeichenhalter und Licht da sind. Die Prüfer sagen beide unabhängig, es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Anweisung diese Bescheinigung zu erstellen. Also bin ich wieder von dannen....

Klar könnte ich mir jetzt einen weiteren Prüfstützpunkt suchen, aber da ist mir der Aufwand zu groß, da müsste ich erst den Roller verladen, weit hinfahren. :evil:

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 1233
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von rainer* »

Dann würden die Prüfer ja eines der zentralen Gesetze nicht kennen, nach denen sie täglich arbeiten (Fahrzeugzulassungsverordnung).
Dort steht im §10 Abs. 6:
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

2. bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung [...]

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005 S. 778) in der jeweils geltenden Fassung. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Die Beluchtung ist bei den 45ern mit Versicherungskennzeichen nicht erforderlich, siehe §27 FZV:
Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.
Wenn jetzt ein richtiges Kennzeichen an das Fahrzeug muss, ist das zu beleuchten - im Gegensatz zu einem Versicherungsschildchen. Wenn trotzdem eine Beleuchtung dran ist, heisst das nicht, das die auch normgerecht ist. Ist ja kein Prüfkriterium bei der Homologation des Fahrzeugtyps.

Nun will nur die Zulassungsstelle eine Bescheinigung, das das Nummernschild entsprechend der Anforderungen der FZV angebracht ist und beleuchtet ist, da davon ausgehen kann, das das Herstellerseitig nicht passiert ist. Und zu solchen Abnahmen sind die Prüforganisationen nunmal da. Ich denke, die haben nur keine Lust, sich damit zu befassen und ein Gutachen schreiben zu müssen, was sie nicht aus vorgefertigten Textbausteinen zusammen klicken können.

xiero999
Beiträge: 16
Registriert: Fr 10. Feb 2023, 18:38
Roller: ECONELO E-Motorroller Retro
PLZ: 22848
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von xiero999 »

Mag sein, dann hab ich eben Pech gehabt. Ich konnte bei Otto noch einen Rabatt aushandeln, der über der THG Prämie liegt, von daher für mich kein großer Verlust. Und ob es für Roller 2024 noch THG gibt, ist fraglich. Also egal. Ich muss mir das ja nun irgendwie schönreden :lol: .

qwert0815
Beiträge: 170
Registriert: So 28. Mär 2021, 16:33
Roller: EconeloDTR&Kumpan1954 LiFePO4 DIY Umbau 2xfreiw. zugelassen
PLZ: 22523
Wohnort: Hamburg
Tätigkeit: Versicherungsmakler
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von qwert0815 »

Mach doch einfach beides. Rabatt und THG. Wenn Du das Geld nicht brauchst spende es doch einfach oder verschenke es im Familien oder bekanntenkreis. Ich bin mir sicher da würde sich jeannd riesig freuen. Also win win für alle.

LG

Martin

Dortmunda
Beiträge: 63
Registriert: Fr 19. Nov 2021, 10:41
PLZ: 44
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von Dortmunda »

Die Prüfer sagen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass die Zulassungsstelle diese Bescheinigung fordert oder dass du diese von der DEKRA/TÜV forderst?

xiero999
Beiträge: 16
Registriert: Fr 10. Feb 2023, 18:38
Roller: ECONELO E-Motorroller Retro
PLZ: 22848
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von xiero999 »

Natürlich brauche ich das Geld.....


Zulassungsstelle: Böser Blick -> "Sie brauchen eine Bescheinigung vom TÜV, dass blablabla"

DEKRA / TÜV: "Es gibt keine gestzliche Grundlage und nur auf dieser können wir aktiv werden" Mehr wurde nicht gesagt. Und ich sei nicht der erste, der weggeschickt wurde.

amplifier
Beiträge: 61
Registriert: Di 10. Mai 2022, 13:25
PLZ: 8
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von amplifier »

Geld schön und gut, aber ich (und wie es aussieht die meisten anderen hier) kenne mich mit den Gesetzen nicht aus.
Und um mich darin einzuarbeiten und mich dann mit den Prüf- und Zulassungsstellen ausseinanderzusetzen habe ich weder Zeit noch Geduld.
Für die Zeit gehe ich lieber jeden Tag 'ne viertel Stunde länger in die Arbeit, dann ist das Geld auch schnell wieder drin ;D

xiero999
Beiträge: 16
Registriert: Fr 10. Feb 2023, 18:38
Roller: ECONELO E-Motorroller Retro
PLZ: 22848
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von xiero999 »

ja denk ich auch. Zumal ich den Roller ja auch in 6 Monaten zB immer noch freiwillig zulassen könnte, wenn ich das dann noch will.

DH5HAI
Beiträge: 212
Registriert: Mo 27. Mai 2019, 09:29
Roller: Super Soco Cux Bj 2019 Yadea Z3
PLZ: 21762
Wohnort: LK Cuxhaven
Tätigkeit: Rentner
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von DH5HAI »

Genau das fordert die Zulassungsstelle von mir auch!
allerdings war ich noch nicht beim tüv weil ich schon fast aufgegeben habe!
Habe ein Yadea Z3 wo ich noch eine andere Nummerschild beleuchtung brauche!
Die Orginale ist warscheinlich zu dunkel! und die Katzenaugen brauche ich auch noch!
Es wird einen schon echt schwer gemacht in DL!
MFG
Zuletzt geändert von DH5HAI am Do 23. Mär 2023, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.

xiero999
Beiträge: 16
Registriert: Fr 10. Feb 2023, 18:38
Roller: ECONELO E-Motorroller Retro
PLZ: 22848
Kontaktdaten:

Re: Keine gesetzliche Grundlage für Prüfung Kennzeichenhalterung und Beleuchtung

Beitrag von xiero999 »

Mein Roller hat beides dran. Eine stabile Halterung, die ich nun abschraube, beim kleinen Versicherungskennzeichen sieht das blöd aus, daran sind Seitenstrahler und das Rücklicht hat eine Kennzeichenleuchte mit E-Prüfnummer. Alles easy, aber eine Bescheinigung bekomme ich trotzdem nicht.

Antworten

Zurück zu „Förderungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste