Das wars mit der THG-Quote?
Verfasst: So 26. Feb 2023, 14:45
Hallo Leute,
ich hab mir letztes Jahr den Lidl Elektro Roller gekauft, da ich im Internet und Youtube viele gesehen haben
die mit genau diesem Roller keinerlei Probleme hatten bei der freiwilligen Zulassung.
Hier ein Link zu einem der Konsorten die es geschafft haben https://www.youtube.com/watch?v=CCXCqeSWByk
Modellname ist der Rolektro E-Cruiser 45.
Nach einer langen Lieferzeit hab ich meinen Roller letztes Jahr für die letzten Monate nur noch mit dem kleinen
Schild angemeldet, ab heuer März wollte ich aber die freiwillige Zulassung angehen.
Schritt 1, bei der HUK angerufen, keinerlei Probleme gehabt, papiere etc. hatte ich alles zusammen.
Evb-Nummer, coc-Papiere, kaufvertrag ...
Nun hieß es bei der Zulassung da müsste ich zuerst dem Chef der Zulassung eine Email schreiben mit einem Foto vom Heck
und der Fahrzeug Ident-Nummer.
Nach 2 Wochen kam mal eine Email zurück mit der Absage. Hierzu wörtlich:
"eine freiwillige Zulassung o.g. Fahrzeuges ist nicht möglich, da die nach § 10 Abs. 2 FZV vorgeschriebene Kennzeichenbeleuchtung
fehlt.
Etwaige Ausnahmen sind nicht zulässig, da das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen ohne Einschränkungen in Betrieb
genommen werden kann.
Ihr Antrag müsste daher kostenpflichtig angebracht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit dass Sie Ihren Antrag
zurücknehmen. Hierfür fallen dann keine Kosten an.
----------
Desweiteren hab ich im Netz einen neuen Artikel gefunden der darauf schließen lässt das die Zulassungsstellen mehr und mehr
dicht machen beim Thema E Roller und THG Quote. Dazu hier der Link: https://efahrer.chip.de/news/thg-praemi ... eln_109043
Und hier ein Ausschnitt aus dem Artikel:
Gezicke bei den Zulassungsstellen
Allerdings: Bei dem obigen Schreiben ist die Rede von Elektrokleinstfahrzeugen - und das sind keine E-Roller, sondern E-Scooter, also E-Mobile ohne Sitz. Insofern würde diese Regelung nicht E-Roller betreffen. Doch erreichen uns immer mehr Zuschriften von Lesern, die erfolglos versuchten, ihren 45 km/h-E-Roller anzumelden. Mal lehnen es Zulassungsstellen generell ab, mal verlangen sie allerhand Extrabescheinigungen, gerade was die Kennzeichenbeleuchtung oder die Größe des Nummernschildes begrifft. In einem Fall sogar lehnte die Zulassungsstelle laut eines EFAHRER-Lesers den Antrag mit der Begründung ab, dass die Anzahl der Familienmitglieder im betroffenen Haushalt nicht in Relation mit der Anzahl der zugelassenen E-Roller stehe.
Das heißt: Wie lange noch überhaupt E-Roller bis 45 km/h zugelassen werden können, ist völlig unsicher. Gut möglich, dass der amtlichen Zulassung ein Riegel vorgeschoben wird, sofern der oder die HalterIn dies nur wegen der THG-Prämie vornehmen möchte.
EFAHRER.com rät: Als Rechtsgrundlage sollten Sie §3 FZV, Absatz 3 benennen, der beinhaltet, dass von der Zulassung ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden können.
----------------------------------------
Habt ihr Tipps für mich? Soll ich mich da noch weiter zur Wehr setzen oder hab ich die Schlacht sozusagen schon verloren?
Sehr schade für mich, hab mir den Roller schon fast extra deshalb gekauft.
Schönen Sonntag!
P.S. Anbei ein Bild meines "Hecks", sollte das nicht als Kennzeichenbeleuchtung reichen? Soll ich da mal einen Termin machen beim TÜV um so ein Papier zu bekommen das ich eine Beleuchtung habe die ausreichend ist?
ich hab mir letztes Jahr den Lidl Elektro Roller gekauft, da ich im Internet und Youtube viele gesehen haben
die mit genau diesem Roller keinerlei Probleme hatten bei der freiwilligen Zulassung.
Hier ein Link zu einem der Konsorten die es geschafft haben https://www.youtube.com/watch?v=CCXCqeSWByk
Modellname ist der Rolektro E-Cruiser 45.
Nach einer langen Lieferzeit hab ich meinen Roller letztes Jahr für die letzten Monate nur noch mit dem kleinen
Schild angemeldet, ab heuer März wollte ich aber die freiwillige Zulassung angehen.
Schritt 1, bei der HUK angerufen, keinerlei Probleme gehabt, papiere etc. hatte ich alles zusammen.
Evb-Nummer, coc-Papiere, kaufvertrag ...
Nun hieß es bei der Zulassung da müsste ich zuerst dem Chef der Zulassung eine Email schreiben mit einem Foto vom Heck
und der Fahrzeug Ident-Nummer.
Nach 2 Wochen kam mal eine Email zurück mit der Absage. Hierzu wörtlich:
"eine freiwillige Zulassung o.g. Fahrzeuges ist nicht möglich, da die nach § 10 Abs. 2 FZV vorgeschriebene Kennzeichenbeleuchtung
fehlt.
Etwaige Ausnahmen sind nicht zulässig, da das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen ohne Einschränkungen in Betrieb
genommen werden kann.
Ihr Antrag müsste daher kostenpflichtig angebracht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit dass Sie Ihren Antrag
zurücknehmen. Hierfür fallen dann keine Kosten an.
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Desweiteren hab ich im Netz einen neuen Artikel gefunden der darauf schließen lässt das die Zulassungsstellen mehr und mehr
dicht machen beim Thema E Roller und THG Quote. Dazu hier der Link: https://efahrer.chip.de/news/thg-praemi ... eln_109043
Und hier ein Ausschnitt aus dem Artikel:
Gezicke bei den Zulassungsstellen
Allerdings: Bei dem obigen Schreiben ist die Rede von Elektrokleinstfahrzeugen - und das sind keine E-Roller, sondern E-Scooter, also E-Mobile ohne Sitz. Insofern würde diese Regelung nicht E-Roller betreffen. Doch erreichen uns immer mehr Zuschriften von Lesern, die erfolglos versuchten, ihren 45 km/h-E-Roller anzumelden. Mal lehnen es Zulassungsstellen generell ab, mal verlangen sie allerhand Extrabescheinigungen, gerade was die Kennzeichenbeleuchtung oder die Größe des Nummernschildes begrifft. In einem Fall sogar lehnte die Zulassungsstelle laut eines EFAHRER-Lesers den Antrag mit der Begründung ab, dass die Anzahl der Familienmitglieder im betroffenen Haushalt nicht in Relation mit der Anzahl der zugelassenen E-Roller stehe.
Das heißt: Wie lange noch überhaupt E-Roller bis 45 km/h zugelassen werden können, ist völlig unsicher. Gut möglich, dass der amtlichen Zulassung ein Riegel vorgeschoben wird, sofern der oder die HalterIn dies nur wegen der THG-Prämie vornehmen möchte.
EFAHRER.com rät: Als Rechtsgrundlage sollten Sie §3 FZV, Absatz 3 benennen, der beinhaltet, dass von der Zulassung ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden können.
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Habt ihr Tipps für mich? Soll ich mich da noch weiter zur Wehr setzen oder hab ich die Schlacht sozusagen schon verloren?
Sehr schade für mich, hab mir den Roller schon fast extra deshalb gekauft.
Schönen Sonntag!
P.S. Anbei ein Bild meines "Hecks", sollte das nicht als Kennzeichenbeleuchtung reichen? Soll ich da mal einen Termin machen beim TÜV um so ein Papier zu bekommen das ich eine Beleuchtung habe die ausreichend ist?