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Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 14:45
von baerli88
Hallo Leute,
ich hab mir letztes Jahr den Lidl Elektro Roller gekauft, da ich im Internet und Youtube viele gesehen haben
die mit genau diesem Roller keinerlei Probleme hatten bei der freiwilligen Zulassung.
Hier ein Link zu einem der Konsorten die es geschafft haben https://www.youtube.com/watch?v=CCXCqeSWByk
Modellname ist der Rolektro E-Cruiser 45.

Nach einer langen Lieferzeit hab ich meinen Roller letztes Jahr für die letzten Monate nur noch mit dem kleinen
Schild angemeldet, ab heuer März wollte ich aber die freiwillige Zulassung angehen.

Schritt 1, bei der HUK angerufen, keinerlei Probleme gehabt, papiere etc. hatte ich alles zusammen.
Evb-Nummer, coc-Papiere, kaufvertrag ...

Nun hieß es bei der Zulassung da müsste ich zuerst dem Chef der Zulassung eine Email schreiben mit einem Foto vom Heck
und der Fahrzeug Ident-Nummer.

Nach 2 Wochen kam mal eine Email zurück mit der Absage. Hierzu wörtlich:

"eine freiwillige Zulassung o.g. Fahrzeuges ist nicht möglich, da die nach § 10 Abs. 2 FZV vorgeschriebene Kennzeichenbeleuchtung
fehlt.

Etwaige Ausnahmen sind nicht zulässig, da das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen ohne Einschränkungen in Betrieb
genommen werden kann.

Ihr Antrag müsste daher kostenpflichtig angebracht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit dass Sie Ihren Antrag
zurücknehmen. Hierfür fallen dann keine Kosten an.


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Desweiteren hab ich im Netz einen neuen Artikel gefunden der darauf schließen lässt das die Zulassungsstellen mehr und mehr
dicht machen beim Thema E Roller und THG Quote. Dazu hier der Link: https://efahrer.chip.de/news/thg-praemi ... eln_109043

Und hier ein Ausschnitt aus dem Artikel:

Gezicke bei den Zulassungsstellen
Allerdings: Bei dem obigen Schreiben ist die Rede von Elektrokleinstfahrzeugen - und das sind keine E-Roller, sondern E-Scooter, also E-Mobile ohne Sitz. Insofern würde diese Regelung nicht E-Roller betreffen. Doch erreichen uns immer mehr Zuschriften von Lesern, die erfolglos versuchten, ihren 45 km/h-E-Roller anzumelden. Mal lehnen es Zulassungsstellen generell ab, mal verlangen sie allerhand Extrabescheinigungen, gerade was die Kennzeichenbeleuchtung oder die Größe des Nummernschildes begrifft. In einem Fall sogar lehnte die Zulassungsstelle laut eines EFAHRER-Lesers den Antrag mit der Begründung ab, dass die Anzahl der Familienmitglieder im betroffenen Haushalt nicht in Relation mit der Anzahl der zugelassenen E-Roller stehe.

Das heißt: Wie lange noch überhaupt E-Roller bis 45 km/h zugelassen werden können, ist völlig unsicher. Gut möglich, dass der amtlichen Zulassung ein Riegel vorgeschoben wird, sofern der oder die HalterIn dies nur wegen der THG-Prämie vornehmen möchte.

EFAHRER.com rät: Als Rechtsgrundlage sollten Sie §3 FZV, Absatz 3 benennen, der beinhaltet, dass von der Zulassung ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden können.


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Habt ihr Tipps für mich? Soll ich mich da noch weiter zur Wehr setzen oder hab ich die Schlacht sozusagen schon verloren?

Sehr schade für mich, hab mir den Roller schon fast extra deshalb gekauft.

Schönen Sonntag!

P.S. Anbei ein Bild meines "Hecks", sollte das nicht als Kennzeichenbeleuchtung reichen? Soll ich da mal einen Termin machen beim TÜV um so ein Papier zu bekommen das ich eine Beleuchtung habe die ausreichend ist?
20230215_103937.jpg

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 16:35
von yakamoto
baerli88 hat geschrieben:
So 26. Feb 2023, 14:45

Sehr schade für mich, hab mir den Roller schon fast extra deshalb gekauft.

Schönen Sonntag!
Moin baerli88,

dazu gibt es hier doch schon 1001 Diskussionen... Daher ist ein 1002 Post eigentlich kein weiterer MehrwertGewinn... :roll:


Hier sind übrigens alle nötigen Hinweise und Anweisungen enthalten - seit Monaten vielfach zitiert und erfolgreichumgesetzt :!:

viewtopic.php?f=99&t=29693

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 16:45
von baerli88
hab den Beitrag überflogen aber hinsichtlich meiner Begründung die ich von der Zulassungsstelle bekommen hab sichtlich der Kennzeichenbeleuchtung oder des dummen Arguments es würde ja auch ein kleines Kennzeichen bei mir genügen werde ich in dem Beitrag leider nicht fündig. Von daher mein eigenes Thema da es ja doch etwas spezieller ist bei mir?

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:05
von Plastikschmelzer
baerli88 hat geschrieben:
So 26. Feb 2023, 14:45

Sehr schade für mich, hab mir den Roller schon fast extra deshalb gekauft.
Ich habe mir das Mopped zum Fahren gekauft :roll:

bist Du Dir sicher, dass die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist?
Für meine Zulassung hatte ich ein weißes Stück Papier in der Größe eines "amtlichen" Kennzeichens zugeschnitten, dieses an die geplante Position gehalten und den Lichtkegel der Beleuchtung fotografiert. Als die Diskussion zur Beleuchtung bei der Zulassungsstelle aufkam, habe ich das Foto vorgelegt. Als die Dame dann mit dem Spruch "da müssen Sie das Fahrzeug hier vorführen, damit ich das kontrollieren kann", war nach meiner Antwort "... geht aber nur Abends im Dunkeln ... und ohne Kennzeichen darf ich nicht hierher fahren ..." die Diskussion beendet.

Seit dem "großes" Kennzeichen, "Fahrzeugschein" und 2 mal THG-Quote :D

ansonsten "zur Wehr setzen" klingt nach Eskalation und bringt einen meist nicht ans Ziel ;)

schönes Rest-Wochenende

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:19
von baerli88
Ich hab sowieso einen Fehler gemacht, ich hab angekreuzt das ich keine Kennzeichenbeleuchtung habe, allerdings hab ich ja eine.
Allerdings den Trick mit dem Foto und dem weißen Papier brauch ich nicht machen weil nach ausreichend sieht es nicht aus.

Nicht mal das kleine Nummernschild wird ausreichend beleuchtet.
20230226_181226.jpg
20230226_171200.jpg
20230226_171359.jpg
20230226_181231.jpg
20230226_181236.jpg
20230215_103937.jpg

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:23
von Fasemann
Einfach noch mal nen anderen Mensch oder Stelle bemühen, ist ja gerade der perfekte Zeitpunkt

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:29
von Plastikschmelzer
DAS sieht wirklich nicht gut aus. wie würde mein Nachbar sagen:" 10-9-8-7-6 ... KO"
kannst Du eine anderes Rücklicht mit besserer Kennzeichen-Beleuchtung montieren?
denn ich befürchte, dass die "Rennleitung" auch nicht begeistert ist.

Munter bleiben

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:35
von MEroller
Die Kennzeichenbeleuchtung könnte zu weit nach hinten zu strahlen und trifft daher das Kennzeichen garnicht? Das sollte mit einer Pappe recht gut ausprobiert werden können. Oder leutchtet es viel zu weit nach vorn, wie es in Deinem Bild mit dem Papier fast den Anschein hat?

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 18:57
von Plastikschmelzer
wenn ich mir Bild 2 anschaue, entsteht der Eindruck, dass die LEDs den Kennzeichenhalter oben "sauber" ausleuchten werden. :roll:
und die LED-Konstruktion sieht sehr nach China (preiswert) aus

Re: Das wars mit der THG-Quote?

Verfasst: So 26. Feb 2023, 19:06
von conny-r
Kennzeichenbeleuchtung ca 2 cm unterfüttern, dann kann es so aussehen.
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Kennz beleuchtet.jpg
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Aufnahme im beleuchteten Keller.
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