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Umweltbundesamt / THG Anbieter oder Eigentümer?

Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 10:12
von Stivikivi
An wen müsste man rangehen wenn die Quote an einen unberechtigten zertifiziert worden ist?

Beispiel 1

Verkäufer verkauft nach gestelltem THG Antrag sein Fahrzeug. Käufer stellt nach Kauf auch einen THG Antrag der aber schneller bestätigt wird.

Beispiel 2

Verkäufer verkauft nach gestelltem THG Antrag sein Fahrzeug. Der THG Antrag läuft über 2 Jahre. Für 2022 und 2023. Gesagt hat er aber das der Antrag nur für 2022 läuft. Er verkauft das Fahrzeug im Jahre 2022 und der nachfolgende Käufer beansprucht die Prämie für 2023 die abgelehnt wird.

Re: Umweltbundesamt / THG Anbieter oder Eigentümer?

Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 12:49
von conny-r
Was der Verkäufer sagt kannst Du nur mit einem Zeugen geltend machen. Wer schreibt,... der bleibt.
Solltest Du aber wissen.

Re: Umweltbundesamt / THG Anbieter oder Eigentümer?

Verfasst: Mi 28. Jun 2023, 13:39
von Stivikivi
conny-r hat geschrieben:
Mi 28. Jun 2023, 12:49
Was der Verkäufer sagt kannst Du nur mit einem Zeugen geltend machen. Wer schreibt,... der bleibt.
Solltest Du aber wissen.
Schriftlich habe ich das sowieso. In beiden Fällen.

Bin aktuell nur am Erörtern wer verkackt hat.

Im ersten Falle muss ich noch Klären ob der nachfolgende Käufer das gemacht hat oder das Unternehmen wo ich beantragt hatte aus dem Vorjahr. Den Antrag habe ich am 27.02.2023 gestellt und wurde entsprechend auch direkt eingereicht. Verkauf des Fahrzeuges am 31.03.2023. Frag mich da wenn das UBA nach Reihenfolge arbeitet wie so eine Scheiße bei denen passieren kann. Antragsberechtigt ist hierbei immer der Erste Einreicher Nachweislich als ich.

Im zweiten Falle wird es vermutlich am Vorbesitzer liegen. Da werde ich wohl an den Vorbesitzer rantreten müssen zwecks Rückforderung und ggf. Schadensersatz da seine Quotenauszahlung sicherlich weniger sein wird.