Verkehrssicherheit

Für Roller von Futura, zb Hawk, Classico, Elettrico und Roller der Marke Sunra
marcuskuke
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Verkehrssicherheit

Beitrag von marcuskuke »

Die erste >Nachtfahrt mit meinem Falcon wurde sofort von einer Polizeistreife gestoppt.

Ob mir bewußt sei, dass mein Fahrzeug mit weißem Licht nach hinten abstrahlt. Somit ergibt sich ein Blendeffekt in den nachfolgenden Verkehr hinein; und, sorge zum einen dafür, dass sich Blendeffekte ergeben, welche das offizielle Rücklicht, das Bremslicht und auch die Blinker nur noch schwer erkennbar machen. Nach der deutschen Regelung leuchten Fahrzeuge in Fahrtrichtung immer mit weißem Licht, und nach hinten ausnahmslos in Rot. Für Rückwärts Fahrten haben entsprechende Fahrzeuge einen sich zuschaltenden Rückfahrscheinwerfer in weiß. Entsprechend sei das weiße Licht am Heck des Falcon nicht zulässig; und ich darf nicht weiterfahren.
Auch die Nummernschildbeleuchtung sei, aufgrund des fehlenden Prüfsiegels an den LEDs gar nicht zulässig.
Nun recherchierte einer der Polizeibeamten im Internet unter hohem Zeitaufwand, ob der Falcon in diesem Zustand original zugelassen und verkauft worden sei; auch, um eigenmächtige Veränderungen meinerseits auszuschließen. Als sich dies bestätigen ließ, durfte ich nach einer ca. 15 Minütigen Fahrtunterbrechung nun doch weiterfahren.
Ich habe nun dieses Weißlicht am Heck mit Klebeband abgeklebt, in der Hoffnung, nicht bei jeder Nachtfahrt von einer Polizeistreife, aufgrund der missverständlichen Heck Beleuchtung gestoppt zu werden. Ob dies zulässig ist, weiß ich erst mal nicht. Möchte aber nicht weiterhin für Missverständnisse im Strassen Verkehr sorgen und somit meine eigene Sicherheit aufs Spiel setzen.

Was kann ich tun? Darf ich im Handel eine zulässige Nummernschildbeleuchtung mit Prüfsiegel erwerben, und regelgerecht nachrüsten? Oder bedarf dies einer erneuten Zulassung?

Wie bekomme ich das weiße Rücklicht geändert in Rot? ....oder deaktiviert?

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MEroller
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von MEroller »

Bitte in dieser Hinsicht mit Futura Kontakt aufnehmen, denn entweder bist Du an übereifrige neue Polizeibeamte geraten, oder Futura hat sich hier blindlings auf die Angaben Chinesischer Zertifizierungstöchter Europäischer Prüforganisationen verlassen.

Kannst Du hier einige Bilder der Übeltäter unter den Falcon Leuchtmitteln einstellen? Denn speziell ein weißes Licht hinten habe ich noch nie gesehen, außer bei kaputten Rücklichtgläsern :roll:
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von Ultraslan55 »

Mein falcon hat auch weisses lichter am heck. Wurde aber bisher noch nicht angehalten.
Dieses thema hatten wir doch bereits hier im forum?

Ich kann mir aber nicht vorstellen das futura so ein fehler machen würde. Und ich klebe es bestimmt nicht zu!

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MEroller
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von MEroller »

Ein aussagekräftiges Bild davon machen scheint aber schon schwer zu sein? Was für ein Licht soll da weiß sein? Die Rückleuchte? Die Kennzeichenbeleuchtung? Ein Rückfahrschweinwerfer ( :lol: )?
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von achim »

Vielleicht haben die Blinker klare Gläser und man hat keine gelben Birnen eingesetzt?
Wüsste sonst auch nicht was da weiß leuchten sollte....

Gruß,
Achim

fugolf
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von fugolf »

So schaut das Ganze bei Tageslicht aus - es blendet definitiv nicht (milchig matte Verkleidung) und wirkt im Dunkeln sehr futuristisch.
Darüber hinaus denke ich, dass man von hinten dadurch deutlich früher gesehen wird ... bin aber ebenfalls sehr gespannt auf die ersten Diskussionen mit unseren Ordnungshütern :roll:
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chrispiac
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von chrispiac »

Weißes Licht nach hinten, ist meines Wissens nach in Europa außer für Rückfahrlicht nicht zulässig. Außer LKW etc. die damit ihre Kontur aufzeigen dürfen, ist nicht mal weißes, hochrefelktierendes Klebeband nach hinten zulässig. Scheinbar ist die Gefahr, das man Blinker, Bremslicht „überstrahlt“ gegeben und man kann nicht von weitem einordnen, ob das Fahrzeug sich von dir entfernt oder auf einen zukommt.

Es gibt für einige Elektroroller Konturlichter (weiß, blau, rot etc.) für die Sissybar (Soziusrücklehne), die mit LEDs die Kontur der Lehne umranden. Nur die rote hätte ggf. eine Chance in Europa zugelassen zu werden (gelb ist eigentlich für Kontur an der Seite und Hinten am Fahrzeug zulässig, bei großflächigen Fahrzeugenn z.B. Busen sogar vorgeschrieben - seit der Vorschrift werden die Busse hier gerne als „rollende Tannenbäume“ bezeichnet, weil sie alle paar Meter eine gelbe Leuchte ca. 1m über den Boden aufweisen). Ich weiß aber nicht, ob das an Krafträdern zulässig ist (Vortäuschung eines großflächigen Fahrzeugs - ob man deswegen eingeknasten wird? :mrgreen: ).
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Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von MEroller »

Danke für das Bild. Und ja, weiß nach hinten ist nicht zulässig in der EU. Wer weiß, was für ein Verein dem Ding siene CoC verpasst hat. Wer steht denn als Prüforganisation drin?
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Romiman
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von Romiman »

Ist nicht das rote unter dem weißen Streifen das normale Rücklicht? Oder ist es nur der Reflektor?

Und eine Kennzeichenbeleuchtung ist doch bei 50ern gar nicht vorgeschrieben. (Sehe jedenfalls regelmäßig Fahrzeuge, die gar keine haben.)

fugolf
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Re: Verkehrssicherheit

Beitrag von fugolf »

Um die letzten Fragen zu beantworten:
das Rote drunter ist das Rücklicht, JA.
Es steht nix von einer Prüforganisation im mitgelieferten "EU Cerificate of conformity", sondern wörtlich :
"The undersign .... hereby certifies that the following complete vehicle:
... blablabla (Hersteller OPAI, Type usw.usf.)...
manufacturers´s authorized representative: Alberto Merzagora, Torino, Italy (vielleicht interessant)
... confirms in all respects to the type described in EU type-approval e13*168/2013*00355*00 and can be
permanently registeres in Member States ... "
Unterfertigt vom Direktor von JMSTAR Motorcycle Co., Ltd. Zhu Renhua

Also bestätigt der chinesische Direktor höchstpersönlich, dass eh alles in Ordnung ist und eingehalten wird ... naja wenn´s hilft :?
BTW: hier noch ein kurzes Nachtfahrvideo (linke Kennzeichenbeleuchtung flackert, muss ich mir irgendwann mal genauer anschauen) - man wird deutlich besser gesehen finde ich, und das dient der Sicherheit des im Normalfall langsameren Fahrers (so würde ich jedenfalls argumentieren gegenüber der Polizei) ... aber wenn grundsätzlich absolut nicht zulässig und mit Dunkelhaft bedroht, dann muss man´s halt wirklich abkleben oder abklemmen ...
https://www.youtube.com/watch?v=UmI-2e8 ... e=youtu.be

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