Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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thorsten_freitag@gmx.de
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von thorsten_freitag@gmx.de »

Wenn ich online Versicherungen dafür vergleichen will, muss ich dann Leichkraftrad auswählen?

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Kommt auf den Aufbau des Fahrzeugs an, sieht der Roller aus wie ein Roller, ist Leichtkraftroller richtig, sieht der Roller aus wie ein Motorrad, ist Leichtkraftrad richtig.

Bei der VGH kann der Onlinerechner entsprechend auch die freiwillige Zulassung abdecken, bei den meisten anderen Anbietern nicht.

Bei der VGH wird der Beitrag automatisch billiger, wenn der Sohn älter wird, das ist nicht bei allen Gesellschaften so...

Clatole
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Clatole »

Moin,
heute bei der Zulassungsstelle (Standort: Hamburg) nett nachgefragt, was ich für eine "freiwilligen Zulassung" mitbringen muss.
Die Gegenseite hat mich nicht verstanden und habe Aufklärung angeboten. Der Klang der Stimme am Telefon bekam mehr den Unterton "von was reden Sie?".
Letztendlich wurde ich kurz gehalten und abgespeist mit "so etwas geht nicht".
Schade - dieses Gespräch war nicht fruchtbar.
Warum es konkret nicht geht und woanders es funktioniert, konnte ich rein sachlich nicht erfahren.
Gibt es jemand hier im Forum, der es in der Hansestadt geschafft hat?
Die Bundesländer scheinen wirklich unterschiedlich zu ticken.

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Neuhauser hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 11:41
Und schon kommen die Wutbürger wieder aus ihren Löchern und schreien Zeter und Mordio. :roll:
Sorry, Afunker, aber nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Hier Art. 3 Abs. 1 GG zu zitieren ist extrem lächerlich.
Nicht nur, weil es völlig unverhältnismäßig ist, sondern auch, weil da nicht steht „Alle elektrischen Fortbewegungsmittel sind vor dem Gesetz gleich.“
Sorry, aber
1.Ich bin kein Wutbürger
2.Bitte bei den Gesetzmässigkeiten bleiben!
3. Art.3 Absatz 1 GG schreibt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
So auch hier bei einer (noch dazu freiwilligen) Zulassung.
Bez. THG Prämie sind alle die diese beantragen, auch vor dem Gesetz gleich, dass mit der THG-Prämie einhergeht.
Es kann keiner sagen, dass der mit dem dicken Mercedes EQV ist (noch) besser dran, als wie der mit einer Zero S, bei der THG-Prämie.....
Aber genau das, wollen einige mal wieder? Wie vor Jahrzehnten, als der Dieselmotor hochgehoben wurde, die Steuer für Dieselfahrzeuge gesenkt wurde...

Noch ein Beispiel aus den vergangenen Jahren,
als es um die Verhältnismässigkeit der Mittel des Staates beim Abhören/Bespitzeln seiner Bürger/innen ging:
Ein gewisser Herr Baum (ehemaliger Bundesinnenminister und Rechtsanwalt) klagte vor dem BVfG deswegen,
weil bestimmte Personenkreise (ihn eingeschlossen) von dem Abhörgesetz ausgenommen waren, obwohl laut GG ein Fernmeldegeheimnis besteht.
Auch hier griff der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Absatz 1 GG zum Teil.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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Neuhauser
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Neuhauser »

Herr A fährt einen E-SUV und bekommt eine THG-Prämie.
Herr B fährt einen L1e und bekommt ebenfalls eine THG-Prämie.
Jetzt wird das Gesetz geändert und L1e bekommen keine Prämie mehr.
Jetzt bekommt Herr A noch seine Prämie, Herr B aber nicht mehr. Würde das an Herrn B liegen, käme dein GG zur Anwendung. Es liegt aber am Fahrzeug, weil sowohl Herr B für einen E-SUV eine Prämie bekäme als auch Herr A keine mehr für einen L1e.
Damit geht der Artikel 3 komplett am Thema vorbei, wie auch das Beispiel mit Privilegien von Politikern, aus dem mal wieder nur dein Ärger auf diese Republik ersichtlich ist.
Sollte der Wutbürger zu weit gegangen sein, nehm ich den zurück - aber der Eindruck drängte sich mir auf.

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sentry3
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von sentry3 »

Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten die (freiwillige) Zulassung der L1e-Fahrzeuge geändert/erschwert bzw. verhindert wird.
Ob und wie der THG Zertifikatsverkauf angepasst wird, müssen wir sehen.
Als Gesetzgeber würde ich bei einer Anpassung der Regelung eher einen Nachweis der elektrisch gefahrenen Kilometer einfordern und danach den Wert des THG Zertifikats bemessen, unabhängig ob PKW-SUV oder L1e-Roller.
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Naja, die Regelung mit der freiwilligen Zulassung ist ja ursprünglich für Behörden gedacht, die ihre zulassungsfreien Fahrzeuge zulassen...

Ich denke eher, dass es künftig für L1e weniger THG Geld als für M1 gibt.

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Link210
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

Die THG Prämie wird nicht mit Steuergeldern finanziert. Verstehe die Änderungsdiskussionen nicht. Ich würde eine Änderung auch nicht so einfach hinnehmen. Mir geht der staatliche Umgang mit den Bürgern nämlich langsam gegen den Strich.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Warum?

Die Konzerne kaufen zertifikate von privat, also "verkauft" der Staat denen weniger Zertifikate...

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Link210
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 14:15
Warum?

Die Konzerne kaufen zertifikate von privat, also "verkauft" der Staat denen weniger Zertifikate...
Aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Prämie nicht um Steuergelder handelt.

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