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Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 15:06
von Ganter Ingo™
Monello hat geschrieben:Frage zwischendurch. Woher kommen eigentlich diese 6km/h? Warum nicht 5 oder 7?
Gute Frage. Wie und warum gerade 6 km/h festgelegt wurden, weiß ich nicht. Möglicherweise der Durchschnitt der machbaren Gehgeschwindigkeit eines Fußgängers im durchschnittlichen Alter bei voller Gesundheit und ohne Rollator oder Krückstock innerhalb einer Stunde.
Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 19:02
von Harry
Hallo,
es könnte aber mit den 6 km/h auch aus den Zeiten mit einem oder zwei echten PS herrühren. Pferdegespanne mit Zugwagen haben in normalem Schritt diese Geschwindigkeit.
Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 19:23
von Ganter Ingo™
Auch eine sehr gute Überlegung, Harry.
Harry, an Dich mal eine Frage: Deiner Signatur entnehme ich, dass Du nicht nur den BT 250 hast, sondern auch den Ferdinand II von Tante Paula. Mit welchem Teil bist Du im Gesamtergebnis zufriedener?
Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Mi 30. Mai 2012, 23:01
von Harry
Hallo Ingo,
TP ist in der Konstruktion stabiler und die Gleitlager präziser gebaut. Die Geradeausfahrt ist auch besser und natürlich der Freilauf ist ein großes Plus. Die Einstellmöglichkeiten der Scheibenbremsen, Akkuzustandsanzeige, Ständer, Akkustecker und Motorlage sind jedoch schlechter als beim BT-250. Ein Tacho hat der Ferdinand II auch nicht.
Ich persönlich fahre lieber mit dem Bt-250.
Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Fr 1. Jun 2012, 14:33
von EilemitWeile
Ganter Ingo hat geschrieben:Also das geht schon mal grundsätzlich nicht. Radfahrer haben die Radfahrerfurt zu nutzen und nicht die Fußgängerfurt. Ja, ja, so heißt das im Amtsdeutsch. Schadensersatzanspruch gegen den/die Radfahrer/in? Aber klar doch. Allerdings sieht die deutsche Rechtssprechung hier eine Mithaftung des Halters des motorisierten Fahrzeuges vor, die es aufgrund des Motors gegenüber dem Fahrrad ein höhere Betriebsgefahr darstellt. Der Mithaftungsanteil der höheren Betriebsgefahr wird im Allgemeinen an deutschen Gerichten mit 25 % bewertet.
Interessant, so genau wusste ich das noch nicht.
Ein kurioses, weil bis dato nie geschehen, aber auch meiner Meinung nach richtiges Urteil sprach 1987 einmal ein in der Gerichts- und Anwaltszene bekannter Richter bei dem OLG (Oberlandesgericht) Hamm/Westfalen: Er war der Auffassung, dass ein Radfahrer, der verbotswidrig den Fußweg benutzt und dieses dann auch noch in entgegengesetzter Richtung quasi ein doppeltes Verschulden trägt und somit die Betriebsgefahr des Autos voll hinter das grob fahrlässige Verhalten des Radfahrers zurück tritt.
Das leuchtet ein. Wer mit dem Auto steht ist i.d.R. unschuldig, es sei denn, er parkt auf der Autobahn.
Falls jetzt die Frage kommen sollte, woher ich das weiß: Von meinen im Innendienst einer deutschen Versicherung verbrachten 42 Jahre habe ich 24 Jahre in der KFZ-Schadenabteilung gearbeitet. Beruflich bin ich daher genauso "vorbelastet", wie Richter und Anwälte, die sich mit Straßenverkehrsrecht zu beschäftigen haben. Aber das gehört seit 9 Monaten der Vergangenheit an, denn nun bin ich Rentner und will nur noch die Straßen unsicher machen, ha, ha.

Das ist in deinen Beiträgen irgendwie durchgeschimmert. - Ergänzung: nicht, dass du die Strassen unsicher machst, sondern dass du Ahnung von Schadensfällen hast.

Re: CITYFLOH 500 ?
Verfasst: Fr 1. Jun 2012, 14:35
von EilemitWeile
doppelt