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Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 21:01
von DH5HAI
sinn oder unsinn ist einfach spass an der freude an mein roller! die bleier sind auch schon weg)
aussehen kann ich noch nicht sagen da ich sowas noch nicht gesehen habe!
weis nicht ob sowas schon einer gemacht hat? einer muss ja der erste sein!
die nächsten tage werde ich mal beim schildermacher vorsprechen mal sehen was der sagt!
nebenbei tune ich noch ein wenig mein roller (optisch) navi ran,windschild, thermometer,uhr,steckdose,usb,dose.
ich werde mich auch mal bei der zulassungsstelle erkundigen wegen freiwillige zulassung wegen das E
einfach aus neugier! vorher ein paar sachen ausdrucken wegen info für die nette dame am schalter!
mfg

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 12:44
von The Rob
Ich halte in diesem Fall einfach einen der diversen E-Fahrzeug Aufkleber für sinnvoll.
Persönlich gefällt mir "No plug? No parking!" bzw. "Kein Stecker? Kein Parken!"

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 15:01
von Evolution
Das E kann man nicht separat aufdrucken, das gehört mit auf das Kennzeichen. Warum der Zusatz E? Weil manche Gemeinden den E-Fahrzeugen Privilegien einräumen, wie zum Beispiel kostenfreies Parken, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren.

Re: Frage zur freiwilligen Zulassung gemäß Paragraph 3 FZV

Verfasst: Do 2. Jan 2020, 15:09
von achim
Bei einem Auto leuchtet das schon ein, aber bei so einem Rollerchen? Die kann man doch eh überall kostenlos abstellen.