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Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 10:04
von Ganter Ingo™
FreddyO hat geschrieben:Ich gehe mal von ner Strafzahlung aus, aber wie hoch ? Würds zusätzlich noch Punkte in Flensburg geben ?
Ich denke, dass die Strafzahlung ausreicht, um sich dafür einen weiteren E-Scooter, auch mit Straßenzulassung, zu kaufen. :mrgreen:

Punkte inFlensburg? Keine Ahnung.

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 15:52
von STW
Mindestens Punkte, aber noch schlimmer ist: Du bekommst das Teil nicht zugelassen, damit Fahren ohne Versicherungsschutz, und das ist in D schon eine Straftat. Guugle sagt: Freiheitsstrafe bis ein Jahr, in minder schweren Fällen bis zu 180 Tagessätzen, ..., bei fahrlässig kann man mit 20 Tagessätzen davon kommen, aber hier wäre eher Vorsatz zu vermuten.

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 20:41
von FreddyO
Naja, das mit Freiheitsstrafe ein Jahr bezieht sich wohl eher aus Saschen wir Auto, LKW und co. Google fischt da einfach nur nach Fahren ohne Fahrerlaubnis und spuckt das halt raus. Bei E-Scootern wird sowas wohl nicht kommen. Denke da auch eher an Strafzahlung und evtl. Punkte.

Nur anscheinend scheint da wirklich niemand was genaues drüber zu wissen, wie hoch dann die Strafe ist - z.B. durch "persönliche Erfahrung" . Das läßt wiederum vermuten, daß bislang nicht wirklich viel passiert ist. Allerdings fahren ja auch verhältnismäßig sehr wenig Leute solch ein Teil - was wiederum dafür spricht, daß es kaum Leute mit Strafzahlungen gibt. Aber auch genauso, daß die Polizei darüber eigentlich kaum was weiß / das zuordnen kann, da es halt keine "alltägliche" Geschichte ist.

Oder hat da wer Erfahrungen mit gemacht zum Thema Strafe zahlen, von der Polizei angehalten worden zu sein, ... ?

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Do 14. Jun 2012, 21:43
von STW
Der Fall ist zwar jetzt zwei Jahre her, aber da gab es jemanden im Umfeld, der vergessen hatte, ein neues Kennzeichen zum 1.3. zu organisieren und genau an dem Tag von der Rennleitung aus dem Verkehr gezogen wurde. Konsequenzen war ein eröffnetes Strafverfahren, eine daher nicht erteilte Sicherheitsüberprüfung für den Brötchengeber, damit ein geplatzter Arbeitsvertrag ..., das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen LKW, PKW, Roller, E-Scooter.

Nun stell Dir mal den Fall vor, ein LKW-Fahrer muß Deiner unversicherten Kiste ausweichen, rammt einen Bus, und es bleiben ein bis zwei Leute über, die bis ans Lebensende aufgrund des Unfalls ein Pflegefall sind, da bist nicht nur Du finanziell ruiniert. Aber selbst simple Blechschäden kosten gleich schon 4-stellig.

Die Guuglesuche "verstoß gegen versicherungspflicht" schmeißt da ein paar nette Links zu heraus. Achja, es gibt 6 Punkte.

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Sa 16. Jun 2012, 11:33
von murcielago
Hallo Leute war gerade bei unserer schönen Donauinsel unterwegs, da findet gerade ein Triathlon statt.
Das erschreckende und jz kommts: Das Österreichische Gesetz verbietet einem Mach1 zu fahren oda Scooter mit mehr Leistung als in der norm vorgeschrieben!
Aber das Gesetz ist nicht weitergeschrieben worden! was bedeutet das? :mrgreen: naa : es bedeutet das er nur verboten ist und kein Gesetz besteht.
Das bedeutet auch das ihr mit allen möglichen Scootern durch (Österreich) fahren dürft auch wenn sie verboten sind, da dieses Gesetz nicht mal nen Anhang hat.
Und man wird auch nicht von der Police verfolgt! Jedoch solltet ihr einen Unfall bauen jemanden damit umbringen oda betrunken am Steuer erwischt etc das gibt dann natürlich Strafe.

Zitat: Die meisten Österreicher wissen gar nicht das dieses Gesetz null Anhang hat... deshalb wird auch niemand gejagt, und fahren darf man auf Radwegen und was auch wo auch immer! :shock: naja wird mich wohl net so stören :ugeek:

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Sa 16. Jun 2012, 12:08
von EilemitWeile
STW hat geschrieben:Der Fall ist zwar jetzt zwei Jahre her, aber da gab es jemanden im Umfeld, der vergessen hatte, ein neues Kennzeichen zum 1.3. zu organisieren und genau an dem Tag von der Rennleitung aus dem Verkehr gezogen wurde. Konsequenzen war ein eröffnetes Strafverfahren, eine daher nicht erteilte Sicherheitsüberprüfung für den Brötchengeber, damit ein geplatzter Arbeitsvertrag ..., das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen LKW, PKW, Roller, E-Scooter.

Nun stell Dir mal den Fall vor, ein LKW-Fahrer muß Deiner unversicherten Kiste ausweichen, rammt einen Bus, und es bleiben ein bis zwei Leute über, die bis ans Lebensende aufgrund des Unfalls ein Pflegefall sind, da bist nicht nur Du finanziell ruiniert. Aber selbst simple Blechschäden kosten gleich schon 4-stellig.

Die Guuglesuche "verstoß gegen versicherungspflicht" schmeißt da ein paar nette Links zu heraus. Achja, es gibt 6 Punkte.

Oder der Scooter kollidiert mit einem Bus und 60 Leute sterben, weil der Bus umkippt. Aber der Scooter-Fahrer stirbt dann auch, oder ?

Wenn man diesen Scenarien folgt, sollte man nicht mehr auf die Strasse gehen.

Mich hat schonmal ein Bus beim Linksabbiegen übersehen, weil er nicht in den Rückspiegel schaute. Hätte ich nicht sofort reagiert, wäre ich heute tot.
Was ist mit dem Busfahrer passiert ? Gar nichts. Da heisst es dann, pass doch selbst auf.

Auch wenn man mit dem Scooter auf einem Campingplatz unterwegs ist kann man schnell mal mit einem Pedelecfahrer zusammenprallen. Wer ist denn dann schuld ? Der schnelle Pedelecfahrer oder der Scooter ?
:?:

Ich bin dagegen, diese Scooter zu tuunen. Mit 20 km/h Geschwindigkeit kann man dagegen nichts falsch machen und vielen Menschen ist er eine Hilfe. Zum Schnellerfahren ist er meiner Ansicht nach grundsätzlich (schon wegen der kleinen Reifen) nicht geeignet.

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Sa 16. Jun 2012, 22:00
von BigTimm
hhhmmm, sowas wie fahren ohne Versicherungsschutz, ohne Stvo gibt bestimmt noch ein buss oder ordnungsgeld, ob man da noch was bekommt wegen dem FS? weiss ich nicht, aber ne gute idee ists sicherlich nicht.

legale gruesse timm

:-P

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Sa 16. Jun 2012, 22:02
von BigTimm
hab wohl die 2te seite nicht gelesen :-P

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 17:27
von Monello
Harry hat geschrieben:.... Wegen den 48 Volt müssen 4 Akkus untergebracht sein.
Ich dachte der Batteriekasten wäre entsprechend länger. Da er breiter ist, müssen die Akkus 2 x 2 angeordnet sein.
richtig!

Re: Straßenzulassung erreichen

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 17:38
von Monello
murcielago hat geschrieben:Hallo Leute war gerade bei unserer schönen Donauinsel unterwegs, da findet gerade ein Triathlon statt.
Das erschreckende und jz kommts: Das Österreichische Gesetz verbietet einem Mach1 zu fahren oda Scooter mit mehr Leistung als in der norm vorgeschrieben!
Aber das Gesetz ist nicht weitergeschrieben worden! was bedeutet das? :mrgreen: naa : es bedeutet das er nur verboten ist und kein Gesetz besteht.
Das bedeutet auch das ihr mit allen möglichen Scootern durch (Österreich) fahren dürft auch wenn sie verboten sind, da dieses Gesetz nicht mal nen Anhang hat.
Und man wird auch nicht von der Police verfolgt! Jedoch solltet ihr einen Unfall bauen jemanden damit umbringen oda betrunken am Steuer erwischt etc das gibt dann natürlich Strafe.

Zitat: Die meisten Österreicher wissen gar nicht das dieses Gesetz null Anhang hat... deshalb wird auch niemand gejagt, und fahren darf man auf Radwegen und was auch wo auch immer! :shock: naja wird mich wohl net so stören :ugeek:
Ich würde nicht zu viel Wind um die Sache machen ... schweigen und geniessen ;) ... vielleicht auch etwas weniger damit prahlen wie schnell die Dinger gehen ;) :D ... nur so als Tip!

Ich hoffe wir können in Österreich noch recht lange relativ ungestört mit den Scootern fahren ohne belangt zu werden. Wenn die Masse "aufrüstet" wirds eng und die entsprechenden Gesetze werden erlassen. Siehe Diskussion um Fahrrad-Kennzeichen ... da wird mir übel!