Re: GUF Geco 2
Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 16:27
Verleumdungsklage ist also die Steigerungsform von Kundenservice 
Edit / Nachtrag: Ein wenig Ergänzung: ich habe den kompletten EMail-Verkehr zu meinem Roller mit dem Verkäufer seit 2007 sowie den späteren Mailverkehr mit dem taiwanesischen Hersteller ebenso wie meine Versuche zum Ersatzteilbezug schön aufbewahrt. Da sind noch einige nette Dinge dabei ... Ebenso habe ich bis vor ca. einem Jahr regelmäßig ein Tagebuch zum Roller geführt, in dem auch relevante Telefonate samt Datum und deren Inhalte niedergeschrieben sind. Weitere Vorkommnisse zur "Kundenpflege" bei Besitzern auch anderer Modelle aus dem gleichen Haus finden sich auch in den Elweb-Foren.
Ansonsten hast Du ja auch noch solche Kleinigkeiten wie die vordere Steckachse usw. im Kompromatskoffer. Von daher ordne ich die Aussage "Verleumdungsklage" unter Echauffierung ein, der keine Taten folgen können, weil der Schuß mächtig nach hinten losgehen würde.
Die Idee mit dem ADAC fände ich nicht ganz uninteressant. Immerhin haben die ja auch mal E-Roller getestet und sicherlich wäre ein interessanter Update zur Geschichte, wie die Dinger aus deutscher Fertigung aussehen, das Thema Bruch des Gasgriffs betrifft ja auch andere Händler (in einem Fall hier im Forum sogar mit Folgeschäden), oder mit der Thematik Ersatzteilversorgung, Kontaktierbarkeit des Verkäufers ...
Edit / Nachtrag: Ein wenig Ergänzung: ich habe den kompletten EMail-Verkehr zu meinem Roller mit dem Verkäufer seit 2007 sowie den späteren Mailverkehr mit dem taiwanesischen Hersteller ebenso wie meine Versuche zum Ersatzteilbezug schön aufbewahrt. Da sind noch einige nette Dinge dabei ... Ebenso habe ich bis vor ca. einem Jahr regelmäßig ein Tagebuch zum Roller geführt, in dem auch relevante Telefonate samt Datum und deren Inhalte niedergeschrieben sind. Weitere Vorkommnisse zur "Kundenpflege" bei Besitzern auch anderer Modelle aus dem gleichen Haus finden sich auch in den Elweb-Foren.
Ansonsten hast Du ja auch noch solche Kleinigkeiten wie die vordere Steckachse usw. im Kompromatskoffer. Von daher ordne ich die Aussage "Verleumdungsklage" unter Echauffierung ein, der keine Taten folgen können, weil der Schuß mächtig nach hinten losgehen würde.
Die Idee mit dem ADAC fände ich nicht ganz uninteressant. Immerhin haben die ja auch mal E-Roller getestet und sicherlich wäre ein interessanter Update zur Geschichte, wie die Dinger aus deutscher Fertigung aussehen, das Thema Bruch des Gasgriffs betrifft ja auch andere Händler (in einem Fall hier im Forum sogar mit Folgeschäden), oder mit der Thematik Ersatzteilversorgung, Kontaktierbarkeit des Verkäufers ...