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Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 00:21
von achim
Krass ! Das ist ganz klar absolut unzulässig. Und es überstrahlt auch noch das Rücklicht. Das würde ich abändern zumal es auch gefährlich sein kann, da ein dahinter fahrendes Fahrzeug annehmen könnte es käme ihm ein Fahrzeug auf der falschen Seite entgegen. Eigentlich ausgeschlossen dass der Roller in dieser Form die COC erhalten hat.
Gruß,
Achim
Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 03:01
von Ultraslan55
Meiner sieht genau so aus. Also wenn das nicht zulässig ist, frage ich mich warum futura so etwas verkauft? Ist das jetzt mein Problem? Oder von futura? Muss ja jemand für haften. Wie bereits geschrieben, werde das bestimmt nicht zukleben und das ist bestimmt nicht sinn der sache
Habt ihr futura kontaktiert?
Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 07:22
von achim
Schwierige Situation. Denke mal dass man als Halter letztlich verantwortlich ist. Andererseits ist das ein eindeutiger Mangel des Fahrzeugs und der Käufer hat in gutem Glauben gehandelt.
In 40 Jahren hab ich nie von einem Fahrzeug gehört das weisses Licht nach hinten strahlt. Macht ja nun auch wirklich gar keinen Sinn. Eigentlich müsste das Rücklichtglas ja ein Prüfzeichen haben. Sehr seltsam das alles
Gruß,
Achim
Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Do 19. Dez 2019, 11:17
von Futura Support
Hallo,
hier erstmal ein Zwischenstand dazu. Der Falcon ist mit der CoC zugelassen und darf gefahren werden.
Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Do 19. Dez 2019, 13:31
von achim
Das ist schon klar, Frage wäre eher ob die COC rechtmäßig erteilt wurde.
Letztlich wäre mir das aber auch wurscht...

Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 15:29
von Futura Support
Hallo,
das Licht ist so eingetragen und zugelassen. Falls es zu Rückfragen kommt bitte auf den Original zustand hinweisen.
Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: So 19. Jan 2020, 14:57
von callmeuhu
Futura Support hat geschrieben: Do 19. Dez 2019, 11:17
Hallo,
hier erstmal ein Zwischenstand dazu. Der Falcon ist mit der CoC zugelassen und darf gefahren werden.
Das interessiert nicht
Rücklicht weiss nach hinten ist verboten und da könnt ihr auch nicht auf die italienische CoC verweisen. In Deutschland gilt die
StvO und nach der ist das Fahrzeug
unzulässig und
stillzulegen.
Die Kosten habt ihr zu tragen, inklusive Unfallkosten, wenn ein Autofahrer eine Vollbremsung macht, weil er nicht unterscheiden kann, ob der Hawk ihm entgegenkommt, oder sich entfernt
Bei meiner Katana AY 50 sind die Rückleuchten auch weiss, aber die Birnen (Leuchtmittel) rot

Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: So 19. Jan 2020, 15:18
von callmeuhu
achim hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 07:22
Eigentlich müsste das Rücklichtglas ja ein Prüfzeichen haben. Sehr seltsam das alles
Das bringt nix, wenn das falsche Leuchtmittel verbaut ist. Bei Futura kontrolliert das
offensichtlich keiner nach und die verlassen sich auf die CoC.
Wenn ich bei meinerer Katana AY die rote gegen weisse Birne austausche, ist Stilllegung aber sicher
Da interessiert das Prüfzeichen nicht

Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: So 19. Jan 2020, 15:33
von callmeuhu
Ultraslan55 hat geschrieben: Fr 6. Dez 2019, 03:01
Muss ja jemand für haften.
Du
Du darfst das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, weil das Fahrzeug
SO nicht der Stvo entspricht. Da Fahrzeug ist
SO gar nicht verkehrsfähig und darf
SO auch gar nicht verkauft werden
Wenn @futura was anderes behauptet, soll @futura erst mal Leute einstellen, die von ihrer Arbeit was verstehen
Fahrzeug würde ich reklamieren und @futura über die Verbraucherzentrale abmahnen lassen
Das sind echt Traumtänzer

Re: Verkehrssicherheit
Verfasst: So 19. Jan 2020, 15:48
von callmeuhu
marcuskuke hat geschrieben: So 1. Dez 2019, 11:19
Ich habe nun dieses Weißlicht am Heck mit Klebeband abgeklebt, in der Hoffnung, nicht bei jeder Nachtfahrt von einer Polizeistreife, aufgrund der missverständlichen Heck Beleuchtung gestoppt zu werden. Ob dies zulässig ist, weiß ich erst mal nicht. Möchte aber nicht weiterhin für Missverständnisse im Strassen Verkehr sorgen und somit meine eigene Sicherheit aufs Spiel setzen.
abkleben ist ok, abklemmen wäre besser
Die unzulässige LED Kennzeichenbeleuchtung hat den Beamten auch nicht gefallen. Was wurde denn daran bemängelt
- Positionierung
- Leuchtkraft
oder das das LED ist
Du musst dafür Sorgen tragen, dass das Kennzeichen hinten lesbar ist und ausreichend beleuchtet
gerade nachgelesen: Prüfsiegel. Die haben aber genau hingeguckt
