Seite 2 von 10

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Fr 20. Dez 2019, 23:23
von STW
Das Gefasel vom erlöschenden Versicherungsschutz haben mir meine Eltern schon vor 40 Jahren erzählt, um mich vom Mofatuning abzuhalten. Davor ẃar es Knecht Rupprecht als Begleitung des Nikolaus ... Das ist schlichtweg Blödsinn. Die Versicherungs wird sicherlich einen Dreh versuchen, nach einem Schadensfall von Dir anteilig Geld einzutreiben, und dann darfst Du auch mal gern mit 5000 - 10.000€ rechnen, und Kasko ist natürlich auch nicht.

Von daher: Lappen machen, das richtige Fahrzeug kaufen, den 45er verkaufen, und auf der sicheren Seite sein, dann hat man im Fall der Falle weniger Ärger und schläft ruhiger.

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Sa 21. Dez 2019, 09:30
von hardy7
diese Fragen stellen sich doch allenfalls bei Teenies. Denn, ob versichert oder nicht, ob Regress oder nicht, man halst sich eine Menge Probleme auf, die auf jeden Fall viel Geld (Anwalt) und Zeit kosten. Lieber die Soco artgerecht bewegen. :)

Gruß Hardy

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Mi 25. Dez 2019, 12:37
von vsm
turbofoen hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 21:27 Ja, die fehlt...aber eine Pflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung! Wenn das Kennzeichen gültig ist, also die Versicherung gezahlt wurde, dann müssen sie zahlen, ob sie wollen oder nicht. Das ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Damit sichert man die Entschädigung der Unfallgegner/Opfer.
[...]
Das ist falsch. Der Begriff "Pflichtversicherung" beschreibt in diesem Fall nur, dass eine entsprechende Versicherung durch den Nehmer abgeschlossen und aufrecht erhalten werden muss. Was Du meinst, ist § 117 VVG (Leistungspflicht gegenüber Dritten). Dieser regelt, dass die Versicherung gegenüber Dritten (also z.B. Deinem Unfallgegner) auch dann leisten muss, wenn sie gegenüber dem Versicherungsnehmer (also Dir) von Leistungen ganz oder teilweise frei ist. Um dieses Dreiecksverhältnis mal aufzudröseln, nehmen wir an, Du verursachst einen Unfall mit Blechschaden, dann hat der Unfallgegner Dir gegenüber einen Anspruch auf Schadenersatz. Hast Du einen gültigen Versicherungsvertrag für eine Kfz-Haftplicht, ist die Versicherung wiederum Dir gegenüber zur Leistung verpflichtet und zahlt den Schadenersatz. Hast Du keinen gültigen Versicherungsvertrag (z.B. weil für Dein Kfz keine BE vorliegt), sind Deine Ansprüche gegenüber Deiner Versicherung verwirkt. Der Unfallgegner kann aber generell von Deiner Haftpflichtversicherung Schadenersatz fordern und diese muss ungeachtet des fehlenden Versicherungsschutzes leisten. In diesem Fall bist Du nun gegenüber Deiner Versicherung schadenersatzpflichtig.
STW hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 23:23 Das Gefasel vom erlöschenden Versicherungsschutz haben mir meine Eltern schon vor 40 Jahren erzählt, um mich vom Mofatuning abzuhalten. [...] Das ist schlichtweg Blödsinn. Die Versicherungs wird sicherlich einen Dreh versuchen, nach einem Schadensfall von Dir anteilig Geld einzutreiben, und dann darfst Du auch mal gern mit 5000 - 10.000€ rechnen, und Kasko ist natürlich auch nicht. [...]
Im Prinzip ist beides richtig. Wird aus Deinem Fahrzeug durch Tuning aus einem L1e ein L3e, dann erlischt die BE und Du begehst einen Verstoß gegen Abs. D.1.1.1 der AVB. Die Folge ist nach Abs. D.2.1 bei Vorsatz ein vollständiges, bei Fahrlässigkeit ein teilweises Erlöschen des Versicherungsschutzes. Wie oben ausgeführt, aber nur dem Versicherungsnehmer (also Dir) gegenüber, nicht gegenüber anspruchsberechtigten Dritten (also einem eventuellen Unfallgegner). Vereinfach ausgedrückt, geht Deine Haftpflicht gegenüber dem Dritten also nur in Vorleistung.

Alle Klarheiten beseitigt? :P

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Mo 6. Jan 2020, 00:13
von chrispiac
Firefoxtc73 hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 19:49 Auf jedenfall ist es mit den Zusatz Stunden 4 Theorie und 5 Praxis keine Straftat mehr die soco offen zu fahren!
Doch, wenn Du vergißt mit der „erfolgreichen Teilnahmenbescheinigung“ beim Straßenverkehrsamt den Code 196 in einen neuen Führerschein eintragen zu lassen (ca. 30€ Kosten, +Biometrisches Foto) oder Du im Ausland fährst (die Lösung gilt nur in Deutschland, noch sind keine internationale Gegenseitigkeitsabkommen diesen Eintrag als Führerschein anzuerkennen geschlossen worden).

Einen vorhandene 45km/h Soco ist entfrosselt nicht EURO4 zulassungsfähig, da sie (soweit ich weiß) nicht über eine Kombibremse verfügt. Es mag keine Straftat sein, aber nach wie vor fährst Du dann ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und deswegen unversichert. Im Falle eines Unfalls, könnte daher Deine Versicherung Regress von Dir fordern und da Du gerade „frisch“ ein Update in einer Fahrschule erhalten hast und so über den Umstand bescheid wissen müstest, könnte ein Richter das als Vorsatztat sehen und z.B. Deine Verkehrstauglichkeit in Frage stellen und daher den Führerschein einziehen bis Du Dich einer bestandenen MPU unterziehst. Das ist schon chronischen Falschparkern mit mehr als 20 Knollen im Jahr passiert.

Preiswerter als ein EURO4 Umbau und Einzelabnahme dürfte es daher sein, die 45km/h Soco zu verkaufen und Dir ein ordentliches Leichtkraftrad/Leichtkraftroller zuzulegen.

Der Gesetzgeber rechnet mit ca. 600€ Kosten für den Eintrag 196. Das liegt daran, das nicht wie in Österreich, Gruppenunterweisungen auf nicht angemeldeten Leichtkrafträdern erfolgen dürfen, sondern individuell mit zugelassenen Leichtkraftrad auf der Straße gefahren werden muß. Daher sind die Praxisstunden teurer und es dürfte selten machbar sein, diese Stunden z. B. an einem Wochenende abzuleisten, sofern man mit einer Gruppe bucht. Da gehen allenfalls die Theoriestunden zusammen. Übrigens, brauchst Du eine „Erfolgreiche Teilnahmebestätigung“. Wenn der Fahrlehrer meint, Du bist nicht „Erfolgreich“ in seinem Sinne, kann er diese Bescheinigung verweigern. Ist zwar keine Prüfung, aber eine (mögliche) Hürde.

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Mo 6. Jan 2020, 00:19
von Firefoxtc73
Ok.... Na immerhin hat die Soco die Kombibremse....

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Mo 6. Jan 2020, 19:35
von turbofoen
Aber nur die TC und die TSx ...
Für die TS gilt das nicht.

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 09:05
von Grimmrog
turbofoen hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 18:05 Eine nachträgliche Zulassung wirst du für die TC/TS/TSx nicht bekommen, jedenfalls nicht vom Hersteller! Da wirst du schon um ne Einzelabhnahme nicht herumkommen...
btw., dafür gibt es die TC Max und die Horwin CR6. Die kann man auch kaufen und die sind sogar schneller als die entdrosselten 45er :D
An der max stört mich aber, dass da nun ein schwerer akku zu sein scheint. Und der auch wohl weniger reichweite hat als die normale TC.
Und die Horwin hat wohl leider kein entnehmbaren akku, somit werd ich sie nicht laden können.
Daher die Frage, was würde solch eine Einzelabnahme denn kosten?

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 18:59
von turbofoen
Hier mal etwas dazu....

https://www.simsonforum.de/wbb/index.ph ... wird-SR80/


Sollte ja ganz gut passen, da er ebenfalls von 50er auf 125er umgeschrieben hat.
Also einfach mal beim TÜV/Dekra anfragen. Aber teuer scheint sowas nicht zu sein...ist halt viel Aufwand.


Pro-Tip: Umbauten an der Karre vorher vornehmen. Also falls du nen neuen Lenker hast, den kannste dann im gleichen Atemzug mit eintragen lassen, ohne das es extra kostet ;)

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 21:58
von Orik_der_Zeichner
"Da ich diesen Sommer meinen SR50 zum SR80 umtragen lassen habe..."
Bring in unserem Fall wohl nichts, weil es keine Daten von einer 80er Soco auf die man umschreiben lassen kann.
Falls ich mich irren sollte, dann lasse ich mich sehr gerne belehren.

Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Verfasst: Di 7. Jan 2020, 22:30
von turbofoen
Schon...aber eine TCMax. Deswegen ja beim TÜV anfragen.
Das Beispiel sollte auch nur aufzeigen, dass so ein Vollgutachten nicht soo teuer ist.
Habe noch Gebührenlisten vom TÜV Süd gefunden, aber die waren von 2009. Da kam Vollgutachten für Motorräder auch ungefähr so raus.