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Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 19:24
von el bosso
Könnte sein, dass der Roller ok ist und ein EMP den Stromfluss gestört hat. Mir passiert das ständig in Berlin. Man könnte vllt. versuchen durch bessere Abschirmung sich davor zu schützen. Mehrfach abgeschirmte Kabel gibt es z.b. für Lautsprecher (sehr teuer. z.B. 100€/m) oder glaube Antennenkabel. Ob das was bringt, und welche Kabel man abschirmen müsste, weiß ich nicht. Ich habe bei zwei unterschiedlichen Akkus des selben Typs festgestellt, dass der Effekt jeweils unterschiedlich auftritt. Bei einem sehr selten, beim anderen häufig. Da aber beide auch verschiedene Firmware-Versionen drauf haben und einer mal repariert wurde, vermutlich Fallschaden/Wackelkontakt, konnte ich es bis jetzt nicht allein der Hardware zuschreiben, aber ich vermutete BMS-Verkabelung, oder interne Leiterplattenverschaltung.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 19:39
von jessy_Grrrl
el bosso hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 19:24 Könnte sein, dass der Roller ok ist und ein EMP den Stromfluss gestört hat. Mir passiert das ständig in Berlin. Man könnte vllt. versuchen durch bessere Abschirmung sich davor zu schützen. Mehrfach abgeschirmte Kabel gibt es z.b. für Lautsprecher (sehr teuer. z.B. 100€/m) oder glaube Antennenkabel. Ob das was bringt, und welche Kabel man abschirmen müsste, weiß ich nicht. Ich habe bei zwei unterschiedlichen Akkus des selben Typs festgestellt, dass der Effekt jeweils unterschiedlich auftritt. Bei einem sehr selten, beim anderen häufig. Da aber beide auch verschiedene Firmware-Versionen drauf haben und einer mal repariert wurde, vermutlich Fallschaden/Wackelkontakt, konnte ich es bis jetzt nicht allein der Hardware zuschreiben, aber ich vermutete BMS-Verkabelung, oder interne Leiterplattenverschaltung.
Danke für die Tipps. Nur leider hab ich von all dem keine Ahnung. Bin da ein technisches Embryo. Ich werde schauen was der Support sagt und morgen anrufen. Das Vertrauen ist jedenfalls erstmal angeknackst.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 20:51
von jessy_Grrrl
Errow hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 19:04
165ps hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 13:14 Das wäre ja, als würdest du dir eine Tafel Schokolade bestellen, einmal abbeissen und dann den Rest zurück geben. Da musst du schon gute Gründe für die Rückgabe angeben. Wenn die Schokolade nicht geschmeckt hat, kommst du damit vielleicht durch. Wenn du aber zweimal abgebissen hast, wird man dir nicht mehr glauben, dass es nicht geschmeckt hat.
Genauso kann man sagen, 5 km fahren reichen, um festzustellen, ob ein Roller zu dir passt. Wenn der Roller dagegen technische Mängel hat, die man erst später feststellt, gilt sowieso die 2-jährige Gewährleistung.
Sorry, aber was du da schreibst ist juristisch kompletter Unsinn. Auch der Schokovergleich, denn hier wird ja kein Lebensmittel aufgebraucht.

Das Rücktrittsrecht gilt auch dann, wenn man die Sache entsprechend getestet hat. Wo hier die Grenzen liegen, steht nicht im Gesetzt, daher kann der Verkäufer irgendwas in die AGB schreiben. Ob das hält, entscheiden Gerichte.

5km kommen mir etwas sehr wenig vor. Ich würde doch vom Fünffachen ausgehen, um sich ein Bild zu machen. Das ist der Preis für die günstige Vertriebsschien online.

Vllt gibt es ja schon Rechtsprechung dazu.

LG. L.
Danke

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 20:54
von Afunker
Ich bin zwar kein RA, aber die Rechtsprechung (und das BGB) sagt,
dass bei einem Kaufgegenstand nach Abschluss des Kaufvertrages Online oder an der Haustür, ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Ausnahme: (habe ich selbst vor Jahren mal erlebt) Die Widerrufserklärung zu dieser Widerrufsfrist, wurde nicht deutlich im Kaufvertrag erwähnt.
Dann gilt dieser Widerruf 6 Monate nach dem Kaufdatum weiter.

Wieviel der Käufer bei einem Roller damit gefahren ist, ist unerheblich. Der Händler muss dann eben diesen Roller günstiger verkaufen....

Bis zu 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht, ob der Mangel/die Mängel beim Kauf vorhanden waren oder nicht.
Nach diesem Zeitraum muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Die Garantie/Gewährleistung des Herstellers greift nur dann, wenn diese Mängel nicht Teile beinhaltet,
die nicht dem üblichen Verschleiss unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsen, Lenkkopflager ect....
Auf Akku, Motor gibt es die üblichen 2 Jahre. (Ausnahme: Zero mit 5 Jahren auf den Akku)
Wer das nicht versteht oder glaubt, sieht im BGB nach.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 21:29
von Errow
Afunker hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 20:54 Ich bin zwar kein RA, aber ...

Wieviel der Käufer bei einem Roller damit gefahren ist, ist unerheblich. Der Händler muss dann eben diesen Roller günstiger verkaufen....

Bis zu 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht, ob der Mangel/die Mängel beim Kauf vorhanden waren oder nicht.
Nach diesem Zeitraum muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Die Garantie/Gewährleistung des Herstellers greift nur dann, wenn diese Mängel nicht Teile beinhaltet,
die nicht dem üblichen Verschleiss unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsen, Lenkkopflager ect....
Auf Akku, Motor gibt es die üblichen 2 Jahre. (Ausnahme: Zero mit 5 Jahren auf den Akku)
Wer das nicht versteht oder glaubt, sieht im BGB nach.
Hallo Helmut,

der Satz "Wieviel der Käufer bei einem Roller damit gefahren ist, ist unerheblich. Der Händler muss dann eben diesen Roller günstiger verkaufen...." stimmt definitv nicht, denn das Rücktrittsrecht steht dir nur dann zu, wenn du den Gegenstand nicht wie beim üblichen Gebrauch nutzt, sondern nur so wie es auch bei einem Händler üblich ist bzw. um sich ein Bild vom Fahrzeug zu machen.

Die restlichen Ausführungen zur Gewährleistung passen grds. Hat aber mit dem Rücktrittsrecht nicht zu tun.

LGL

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 21:31
von Errow
Leute,

seid bei Rechtsthemen bitte etwas zurückhaltender, da kommt sonst ganz schnell Unzutreffendes zusammen ... nichts für ungut.

LG. L.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 21:43
von jessy_Grrrl
Afunker hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 20:54 Ich bin zwar kein RA, aber die Rechtsprechung (und das BGB) sagt,
dass bei einem Kaufgegenstand nach Abschluss des Kaufvertrages Online oder an der Haustür, ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Ausnahme: (habe ich selbst vor Jahren mal erlebt) Die Widerrufserklärung zu dieser Widerrufsfrist, wurde nicht deutlich im Kaufvertrag erwähnt.
Dann gilt dieser Widerruf 6 Monate nach dem Kaufdatum weiter.

Wieviel der Käufer bei einem Roller damit gefahren ist, ist unerheblich. Der Händler muss dann eben diesen Roller günstiger verkaufen....

Bis zu 6 Monate steht der Händler in der Beweispflicht, ob der Mangel/die Mängel beim Kauf vorhanden waren oder nicht.
Nach diesem Zeitraum muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Die Garantie/Gewährleistung des Herstellers greift nur dann, wenn diese Mängel nicht Teile beinhaltet,
die nicht dem üblichen Verschleiss unterliegen, wie z.B. Reifen, Bremsen, Lenkkopflager ect....
Auf Akku, Motor gibt es die üblichen 2 Jahre. (Ausnahme: Zero mit 5 Jahren auf den Akku)
Wer das nicht versteht oder glaubt, sieht im BGB nach.
Danke. Das ist sehr informativ. Mal schauen was Nova sagt, aber aktuell neige ich zum Widerruf und hoffe dass sie mich nicht auf die 5 km festnageln. 18km bin ich bis jetzt gefahren.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 22:06
von tgsrt
Moin,

Rechtanwalt bin ich auch nicht, aber so meine Erfahrungen machen können / dürfen.

Bei der Diskussion muß man erstmal berücksichtigen, dass eine Probefahrt ein Entgegenkommen des Verkäufers ist und man keinen Anspruch auf selbigen hat. Daher ist es ein entgegenkommendes Verkäufers (hier Nova) eine Probefahrt zu erlauben (auch wenn es nur 5km sind).
Die mMn wichtigen Punkte wie Sitzposition, Griffigkeit und Übersichtig kann man ja auch so erfühlen.

Ein Wiederruf innerhalb von 14Tagen bleibt von einer längeren "Probefahrt" ja auch unbetroffen hierzu schreibt Nova:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 23:13
von Errow
tgsrt hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 22:06 Moin,

Rechtanwalt bin ich auch nicht, aber so meine Erfahrungen machen können / dürfen.

Bei der Diskussion muß man erstmal berücksichtigen, dass eine Probefahrt ein Entgegenkommen des Verkäufers ist und man keinen Anspruch auf selbigen hat. Daher ist es ein entgegenkommendes Verkäufers (hier Nova) eine Probefahrt zu erlauben (auch wenn es nur 5km sind).
Die mMn wichtigen Punkte wie Sitzposition, Griffigkeit und Übersichtig kann man ja auch so erfühlen.

Ein Wiederruf innerhalb von 14Tagen bleibt von einer längeren "Probefahrt" ja auch unbetroffen hierzu schreibt Nova:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Genau, Nova gibt damit genau das wieder, was der Gesetzgeber (hier die EU) meinte, aber ob das im konkreten Fall eher 10 oder 25 km sind, das entscheiden eben die Gerichte. Und die tendieren eher zu Konsumentenfreundlicher Auslegung. Aber falls jemand ein Urteil dazu kennt, bitte her damit!

LG. L.

Re: Nach 5km keine Rückgabe mehr möglich?

Verfasst: So 11. Jul 2021, 23:20
von jessy_Grrrl
Errow hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 23:13
tgsrt hat geschrieben: So 11. Jul 2021, 22:06 Moin,

Rechtanwalt bin ich auch nicht, aber so meine Erfahrungen machen können / dürfen.

Bei der Diskussion muß man erstmal berücksichtigen, dass eine Probefahrt ein Entgegenkommen des Verkäufers ist und man keinen Anspruch auf selbigen hat. Daher ist es ein entgegenkommendes Verkäufers (hier Nova) eine Probefahrt zu erlauben (auch wenn es nur 5km sind).
Die mMn wichtigen Punkte wie Sitzposition, Griffigkeit und Übersichtig kann man ja auch so erfühlen.

Ein Wiederruf innerhalb von 14Tagen bleibt von einer längeren "Probefahrt" ja auch unbetroffen hierzu schreibt Nova:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Genau, Nova gibt damit genau das wieder, was der Gesetzgeber (hier die EU) meinte, aber ob das im konkreten Fall eher 10 oder 25 km sind, das entscheiden eben die Gerichte. Und die tendieren eher zu Konsumentenfreundlicher Auslegung. Aber falls jemand ein Urteil dazu kennt, bitte her damit!

LG. L.
Aktuell bin ich froh noch nicht bezahlt zu haben.