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Re: Akku laden beim Arbeitgeber

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 14:49
von siguras
Die Sache hat sich in meinem Fall geklärt. Zumindest habe ich eine Lösung, mit der ich weiterhin Roller fahren darf...
Die Stadt betreibt eine überdachte Station mit Schließfächern, die mit einer Steckdose ausgestattet sind und tatsächlich so groß, dass der Akku reinpassen dürfte. Ist für Fahrräder gedacht. Schade dass ich das weder auf Google, noch auf allen Ladestation-Apps gefunden habe.
Kostenpunkt: fur umme.

Es wäre natürlich schön wenn es eine allgemeine Lösung gibt, dass man den Strom von der Stadt auf der Arbeit nutzen darf, aber solange der Strom von der Stadt ein paar Meter weiter genutzt werden kann ist alles gut :)

Nachtrag: gibt es Bedenken so eine Box zum Laden zu verwenden? Mein Ladegerät hat einen Lüfter (Horwin EK1). Luftdicht scheint das nicht zu sein, aber ich gehe lieber auf Nummer sicher, dass da nichts passieren kann.
Hier ein Foto (Anhang):
IMG_20210805_143825.jpg

Re: Akku laden beim Arbeitgeber

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 09:36
von DH5HAI
Moin
Ich arbeite in ein Restaurant einfache Strecke 25km und darf soviel Laden wie ich will!
Mein Chef fährt Tesla,daher Elektromobilität positv eingestellt!
Wir haben in unserer Firma sogar Solarstrom!
mfg

Re: Akku laden beim Arbeitgeber

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 09:47
von Pedator92
Ich hab meinen Arbeitgeber vorher gefragt und er meinte er findet es gut das ich das Auto stehen lasse und dafür halt mal an die Steckdose muss, mit Solar erzeugten Strom zur Arbeit und mit "öko" Strom wieder zurück.

Re: Akku laden beim Arbeitgeber

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 10:27
von techsoz
@siguras.
ich denke das passt schon. Um sicher zu gehen könntest Du mal ein Thermometer (das höchststand festhält, gibts für ein paar euro) reinlegen und schauen. wenn es über 50 ° geht würd ich mir Gedanken machen. Eine Möglichkeit wäre, wenn es zu heiß wird, mit einer Zeitschaltuhr zu regeln, dass er nach 2h eine Abkühlpause macht (2h laden, 1h pause, 2h laden ... oder so)

Re: Akku laden beim Arbeitgeber

Verfasst: Do 12. Aug 2021, 09:53
von Horninho
Mitgebrachte Elektronische Geräte sind versicherungstechnisch immer ein Thema, es geht da um die vorgeschriebene E-Revisionen.

Diese muss jährlich oder alle 2 Jahre vom Arbeitsgeber für alle seine Geräte durchgeführt werden.

Deshalb sollte man so ein Gerät lieber offiziell anmelden und dann können die Techniker von er E-Revision dein Ladegerät "offiziell" aufnehmen in die Gruppe der zu prüfenden Geräte und dann , wenn Test erfolgreich, diese jährlichen Prüfungsaufkleber da drauf pappen und dann sollten alle Happy sein.