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Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: So 20. Jul 2014, 18:55
von VampiMaus
Danke Harry,
Was ist denn der unterschied zwischen dem und dem 6A. Welchen Akku hattest du denn dazu genommen?
Und was war das schwerste was du deinem roller zugemutet hast. ^^
Und besteht zwischen 48v und 36v ein grosser unterschied?
Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: So 20. Jul 2014, 20:15
von elfo27
VampiMaus hat geschrieben:Und besteht zwischen 48v und 36v ein grosser unterschied?
Ja, nämlich 12v
Im Ernst: Höhere Voltzahlen erlauben höhere Geschwindigkeiten - das kann bei diesen Scootern allerdings auch durch die Übersetzung beeinflußt werden, die haben ja keinen Nabenmotor. Wichtiger ist: Bei gleicher Leistung müssen bei höheren Voltzahlen weniger Ampere fließen und damit werden die Komponenten weniger heiß.
Gruß
Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: So 20. Jul 2014, 21:24
von Harry
Hallo VampiMaus,
Der Unterschied ist in diesem
Beitrag beschrieben.
Bei 48Volt hast Du einen Akku mehr, das Bedeutet 33% mehr Akkuenergie als bei 36V.
Ich habe die 2x Original Akkus 48V-14Ah ( zyklenfest ) plus Externes Ladekabel für 110,-€ genommen.
12% Steigung bei 100kg Zuladung, das war auf einer Länge von 800m zu viel, und die Sicherung und der Controller sind gestorben, das kannst Du
hier nachlesen.
Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: Mo 21. Jul 2014, 11:06
von VampiMaus
Ok ich denke ich habe es verstanden. Dann wird es wohl der "Modell-6B" obwohl mir der analoge Tacho von dem 6a auch sehr gut gefällt!

Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: Mo 21. Jul 2014, 11:58
von VampiMaus
Ist der StreetFighter 6B Eigentlich der schnellste Mach 1 denn es jemals gegeben hat?
Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: Mo 21. Jul 2014, 12:27
von Ganter Ingo™
Ja, abgesehen von diversen anderen Modellen wie Forca usw. Die gesetzliche Vorgabe ist klar: Mehr als 45 km/h ist dann rechtlich gesehen kein Mofa/Mokick mehr. Im Bereich von 6 km/h bis 45 km/h ist lediglich das "kleine" (Versicherungs-) Kennzeichen vorgeschrieben, Ab 45 km/h dann das große, normale Kennzeichen. Unsere E-Scooter bzw- E-Roller mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit unterliegen daher auch nicht der KFZ-Steuer. Und für Geschwindigkeiten über 45 km/h werden auch andere Führerscheinklassen benötigt.
Re: Günstiger Fun Roller
Verfasst: Mo 21. Jul 2014, 12:44
von VampiMaus
Danke Schön Ganter Ingo. Harry, und euch allen. Ich werde auf jedenfall berichten auch mit Bildern.
