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Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: So 20. Feb 2022, 19:24
von Goggl
Im "Streitfall haften muss" , das ist gut da kennt jemand die Rechtsabteilung der H U K noch nicht.
Viel Spass und gute Nerven und Zeit wenn du von denen was einklagen willst... kannst ja mal im Netz recherchieren.... " HU. zahlt nicht ! " Ich bin gebranntes Kind und hätte manches von denen nicht für möglich gehalten.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: So 20. Feb 2022, 19:39
von Der mit dem Strom fährt
stromberg hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 17:16
In einem Streitfall kanns du klar davon ausgehen dass die Versicherung haften muss, denn es ist ein"fester" Bestandteil der Funktion deines Rollers.
Ein Autoradio nicht ...
Theoretisch können die natürlich rausnehmen, was sie wollen. Aber es muss dann auch in den Versicherungsbedingungen drin stehen. Beim Auto sind Dinge wie Handtasche, Geldbörse oder ähnliches was im Innenraum so rumliegen ausgenommen. Aber abgeschlossene Akkus, können da ja nicht mitgerechnet werden. Und da "Fahrzeugteile" mitversichert sind, und ein E Roller ohne Akku nicht fährt, weiß ich nicht, wie die sich rausreden wollen.
Es sei denn in den Versicherungsbedingungen werden die Akkus ausgenommen.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: So 20. Feb 2022, 20:14
von rainer*
Ist halt die Frage, ob ein entnehmbarer Akku für eine Versicherung wie Kraftstoff zählt. Und der wird bei Diebstahl auch nicht ersetzt.
rainer*
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: So 20. Feb 2022, 20:21
von Der mit dem Strom fährt
Ich denke, damit kommt auch eine Versicherung nicht durch. Denn wenn überhaupt müsste man die Akkus mit dem Tank vergleichen. Und wenn der ausgebaut wird, wird der bestimmt ersetzt. Ich weiß nur nicht, wie oft das bisher schon vorgekommen ist.
Das Benzin ist ja der Strom. Um die 50 Cent zu streiten lohnt aber nicht.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: So 20. Feb 2022, 20:35
von Der mit dem Strom fährt
Das habe ich bei den TK Bedingungen der r+v gefunden.
Da wird ein Diebstahl auf der Seite zumindest nicht ausgeschlossen.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 08:44
von Goggl
Aufpassen, Angaben beziehen sich meist auf PKW. Die juristischen Spitzfindigkeiten der gewieften Rechtsabteilungen der Versicherungen kriegt man meist erst im Schadensfalle zu spüren. Da kannste Jahre vorher brav gezahlt haben.Die werden die Abschliessmöglichkeiten der Antriebsbatterie durch das chinesische Briefkastenschloss und den leicht entnehmbaren Akku entsprechend kommentieren.
Ausserdem die Frage des Zeitwertes beim Akku. Ich merke hier hat noch niemand Erfahrungen mit den Versicherungen diesbezüglich machen dürfen, sind dann Lebenserfahrungen, die muss man auch mal machen.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 09:43
von Der mit dem Strom fährt
Bei dem Bild der R+V Versicherung handelt es sich um eine Rollerversicherung.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 10:00
von Goggl
Ich weiss.
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 11:55
von Addy
Ich habe beim ADAC nachgefragt, wie es bei deren Versicherung ist. Hier deren Antwort:
"In unserer Teilkaskoversicherung der ADAC Moped-Versicherung ist folgende Leistung enthalten:
Versichert sind fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen werden kann. Beispiel: Akkumulator
Dies bedeutet, bei einen Diebstahl sind diese Teile mitversichert.
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro."
Also, ich wechsle jetzt dort hin!
PS: ich hatte in meiner Anfrage ausdrücklich danach gefragt, was wäre, wenn nur der Akku gestohlen würde!
PS: habe gerade mal eine Beitragsberechnung durchgeführt: die Vers. vom ADAC kostet auch knapp 3x soviel wie bei der HUK.... ich überlege nochmal...
Re: Doohan / Good Year Ego2 - Versicherungsschutz
Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 12:36
von Addy
So, ich habe nun nochmal die Versicherungsbedingungen der HUK studiert. Dort steht:
Teilkasko:
"Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde."
"Folgendes Zubehör ist mitversichert, wenn es durch ein Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, das gleichzeitig einen in der Kasko versicherten Schaden am Fahrzeug verursacht hat:
• Kindersitze
• Schutzhelme
• Zubehör
– dessen Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder
– dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe
dient. Beispiel: Ladekabel für Elektrofahrzeug
Nicht versicherte Sachen:
Alle anderen Sachen sind nicht versichert."
Also nach meinem Rechtsverständnis ist es doch versichert, wenn nur der Akku gestohlen wird: er dient dem Betrieb des Fahrzeugs und kann nur gestohlen werden, wenn das Schließfach aufgebrochen wird (was dann ein Ereignis wäre, das gleichzeitig in der Kasko versichert ist: "beschädigt wurde...um ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden")
Also doch HUK
