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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 08:39
von Peter51
E-Kennzeichen geht erst ab L3e-A1 und höher. Nicht für ein L1e (45km/h) Roller.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 12:06
von Pedator92
Peter51 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 08:39 E-Kennzeichen geht erst ab L3e-A1 und höher. Nicht für ein L1e (45km/h) Roller.
Danke, dann ist es wieder halb uninteressant für mich. Immer diese sonderregeln.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 14:49
von Peter51
Kannst es bei deiner Zulassungsstelle probieren - ich hab' mein E noch am 45km/h Roller.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 15:11
von rainer*
Peter51 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 08:39E-Kennzeichen geht erst ab L3e-A1 und höher. Nicht für ein L1e (45km/h) Roller.
Woraus soll sich das ergeben?
Der § 9a der Fahrzeugzulassungsverordnung bestimmt: "Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt".

Die Fahrzeugzulassungsverordnung sagt, ein Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug oder ein Anhänger, und ein Kraftfahrzeuge ist ein nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird.

Das Elektromobilitätsgesetz sagt: "im Sinne dieses Gesetzes sind ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug"

Die Fahrzeugzulassungsverordnung sagt: "Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen: die Zulassungsbescheinigung Teil I"

Gemäß meiner leihenhaften Vorstellung von Gesetzen (bin kein Rechtsanwalt) können alle 45km/h-Elektromomopeds auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen.

Und die steht Dir auf Antrag zu: FZV §3 Abs. 3 "Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden."

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mi 9. Feb 2022, 15:17
von Peter51
Tja, es gibt da noch eine EU-Verordnung für E-Kennzeichen und da stehen L1e Fahrzeuge nicht drin. Alf aka 2Alf mußte sein E schon wieder abgeben.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 12:35
von siguras
Bei der Versicherung war das kein Problem, hab gleich eine eVB bekommen und zahle nichtmal mehr für die neue Versicherung, wird sogar jedes Jahr günstiger wegen der SF, kann ich nur empfehlen.
Nachtrag: versehentlich wurde ein LeichtkraftRAD eingegeben statt Roller. Nach der Korrektur kostet das nur noch schmale 18 € im Jahr :)

Termin für die Zulassung hab ich heute auch noch bekommen, mal sehen ob das auch so reibungslos klappt.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 14:39
von rainer*
Peter51 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 15:17Tja, es gibt da noch eine EU-Verordnung für E-Kennzeichen und da stehen L1e Fahrzeuge nicht drin.
Welche EU-Verodnung? Und wieso sollte eine EU-Verordnung Gesetzeskraft in Deuschland haben? Bei uns gelten in der Regel die deutschen Gesetze. Die dann ggf. die EU-Vorgaben übernehmen bzw. darauf verweisen (müssen). Für deutsch zugelassene Fahrzeuge gilt die FZV. und da steht das E-Kennzeichen drin.

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 15:07
von Peter51
Am besten du fragst deine Zulassungsstelle.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 17:15
von Fasemann
Erledigt.....

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Feb 2022, 17:54
von siguras
Bei mir war es nur fast so erfolgreich. Schönes Wunsch-E-Kennzeichen bekommen, leider aber HU für 2024 eingetragen. Hab ich nicht direkt gesehen, war schon nach Feierabend bei denen. Muss ich wohl nochmal hin...