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Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Sa 30. Jul 2022, 18:22
von Plattfuss
Bergziege hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 17:54
Plattfuss hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 17:47
Du hast an sich schon recht. Eigentlich würde mir ein kleines Kennzeichen reichen.
Aber, ich möchte den Roller freiwillig zulassen, zwecks der THG-Quote. Einfach mal "Thg Roller" googeln

.
Gruß Platti
Man könnte ganz oben im Forum die wichtigen Beiträge dazu anpinnen, damit man sie nicht übersehen kann.
Oh… wait
Wie war dat noch gleich? Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht

.
Die thg Sache, hat sich wohl doch noch nicht ganz rum gesprochen. Aber das wird schon

Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Sa 30. Jul 2022, 18:44
von yakamoto
Plattfuss hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 18:18
[
Gesagt, getan. Der einzig freie Termin für diese Woche, war aber halt gestern um 11.55 Uhr.
Um 12.30 Uhr ist da Wochenende angesagt...
Hätte mich also echt gewundert, wenn es geklappt hätte

.
Ich soll Ihr am Wochenende eine Mail schreiben, im Idealfall mit Beispielen, wie so eine Zulassung auszusehen hat... und dann will Sie mich Montag anrufen. Wird schon schief gehen.
Gruß Platti
Sorry, geht nicht gegen dich, aber das klingt ja echt noch Dorf-Zulassungsstelle...
Du sollst der Sachbearbeiterin am Wochenende Muster/Beispiele senden, damit die Damen am Montag eine Vorlage hat...
Cool, bin ja selbst im Öffentlichen Dienst tätig, aber sowas kenne ich nur aus meinem kleinen niedersächsischen Heimat-Dorf aus den 1980ern
Aber gebe nicht AUF
Jetzt kannst du ihr Beispiele senden und dann hat sie Sicherheit und wird es auch sicher umsetzen
Die Kollegin war bestimmt vollkommen von deinem "sonderbaren" Vorhaben verunsichert...
Sei freundlich und es wird klappen. Wenn nicht, kannst du immer noch unfreundlich werden

Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: So 31. Jul 2022, 02:56
von Holger76
Marc hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 15:43
Seit wann braucht man für einen 45er Roller eine HU Befreiung und eine Zulassung?
Bei der Versicherung ein Kennzeichen kaufen und gut ist...
Warte auf meine Versicherungssumme für 2023 dann verstehst du es
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: So 31. Jul 2022, 03:03
von Holger76
Marc hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 17:30
Also ich habe nur die Fahrzeug Identifikations Nummer benötigt für das Kennzeichen.
Deshalb fährst du ja auch ohne SF Rabatt durch die Gegend
Wechselst jedes Jahr im März dein Kennzeichen,wirst im März des Öfteren von der Polizei angehalten , musst genau genommen immer die Orginal Betriebserlaubnis und Versicherungs Bescheinigung mit dir rumschleppen und der wichtigste Aspekt für mich und Drängelenden Autofahrer die mit unter riskant überholen weil auf dem kleinen Kennzeichen steht Überhol mich ich fahr nur 45
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: So 31. Jul 2022, 10:35
von Matrix3937
@Holger76
Ich wurde, als ich meine CUX noch hatte, nur einmal von der Polizei angehalten. Wollten aber nur den Roller aus der Nähe sehen und wissen, wie er denn so fährt usw. War halt nur Neugier und Interesse.
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: So 31. Jul 2022, 18:35
von Marc
Holger76 hat geschrieben: So 31. Jul 2022, 03:03
Marc hat geschrieben: Sa 30. Jul 2022, 17:30
Also ich habe nur die Fahrzeug Identifikations Nummer benötigt für das Kennzeichen.
Deshalb fährst du ja auch ohne SF Rabatt durch die Gegend
Wechselst jedes Jahr im März dein Kennzeichen,wirst im März des Öfteren von der Polizei angehalten , musst genau genommen immer die Orginal Betriebserlaubnis und Versicherungs Bescheinigung mit dir rumschleppen und der wichtigste Aspekt für mich und Drängelenden Autofahrer die mit unter riskant überholen weil auf dem kleinen Kennzeichen steht Überhol mich ich fahr nur 45
Ich habe meinen Niu jetzt im vierten Jahr und wurde noch nie von der Polizei angehalten. SF Rabatt ist mir bei 30irgendwas Euro im Jahr auch relativ egal.
Trotzdem danke für Deine 'freundliche' Aufklärung!
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 18:21
von Plattfuss
Moin,
kurze Auflösung.
Ich hatte grad meinen zweiten Termin beim Straßenverkehrsamt und war erfolgreich

.
Es hat "nur" nochmal ca 70 min und einiges an Nerven gekostet. Aber letztendlich dann alles so geklappt, wie ich wollte.
Kleines Schild, TÜV Befreiung und E aufm Kennzeichen
Ich habe nun offiziell das aller erste, erfolgreich angemeldete 45 km/h Elektro-2 Rad in unserem Landkreis .
Und somit auch, dass erste größere Kennzeichen ohne TÜV Plakette

.
Vielen vielen Dank nochmals, an die jenigen, die mir vorab ein Bild von Ihrem Fahrzeugschein geschickt hatten. War sehr hilfreich.
Gleich erstmal Kennzeichen ran tüdeln und ab dafür. Dauert bestimmt keine 10 min und ich werde das erste mal angehalten....
Oh nee. Unser Sheriff müsste schon Feierabend haben. Also ab dafür
Gruß Platti
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 18:30
von MEroller
Nicht wundern, wenn sich in den nächsten Wochen/Monaten die Zulassungstelle wieder bei Dir meldet, mit der Bitte, nochmals mit dem Schild vorbeizukommen, das neu ohne E zu machen. Denn im EmoG sind L1e nicht als E-berechtigt aufgeführt...
Aber vielleicht hast Du auch Glück, siehe den letzten Kommentar des/der Zulassungsstellen-Mitarbeiters/in in diesem sehr aufschlussreichen neuen Beitrag:
viewtopic.php?f=99&t=31114
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 19:04
von Matrix3937
Jepp, denn im §1 sind sie nicht aufgeführt.
Re: Neuvorstellung + Bilder von §3/3 Zulassung benötigt
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 20:52
von yakamoto
Moin Moin,
Ich war heute wieder bei der Zulassungsstelle...
Die machen da ja auch die Führerscheine. Habe heute meinen Rosa-Lappen gegen einen Kartenführerschein getauscht. Die Bundesdruckerei hatte ihn fertig und an meine mir gut bekannte Zulassungsstelle geschickt.
Mein erster Kartenführerschein und jetzt auch mit B196-Erweiterung eingetragen
Habe den Sachgebietsleiter von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung getroffen. Er hat ganz interessiert meinen eRoller mit dem LKR-Kennzeichen beäugt und meinte nur, gut dass ich kein E-Kennzeichen bekommen habe. Andere hatten nicht soviel Glück und wurden bzw. werden jetzt in Hamburg angeschrieben und zum Umtausch der Kennzeichen vorgeladen. Da in Hamburg das E-Kennzeichen nur auf Anfrage ausgegeben wird, trägt der Halter für sein Wunschkennzeichen die Verantwortung....
Somit gibt's nur die Umkennzeichnung gratis, dass Kennzeichen muss der Betroffene selbst zahlen.
Und bevor jetzt wieder die Empörung groß wird, es war scheinbar von Anfang an klar, dass das E-Kennzeichen unrechtmäßig für L1e-B war, und daher selbstverständlich keine Haftung durch die Behörden besteht.
Seit Monaten wird es nahezu täglich hier wiederholt. Wer will hier noch den Unwissenden spielen....
Aber solange kein Schreiben kommt, sieht das E-Kennzeichen zumindest cool aus
Und vielleicht habt ihr ja auch richtig Glück und ihr werdet gar nicht angeschrieben...
