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Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Di 10. Dez 2024, 19:07
von Bärlibär
Ich wärme das Thema noch mal auf.
Ich habe im August 2024 (also vor ca vier Monaten) eine Super Soco TSX eco 45 Km/h neu gekauft und mit einem Moped Versicherungskennzeichen incl. Teilkasko versichert.
Nun hab ich mir überlegt, ein "richtiges" Kennzeichen dran zu machen, weil es erstens besser aussieht bei meinem Heck Umbau und zweitens ich bessere Versicherungskonditionen bekommen würde.
Das Fahrzeug soll auf meine Frau zugelassen werden, also quasi Halterwechsel.
Wäre dieses Szenario überhaupt noch möglich, weil ja in dem Sinne schon einmal versichert?
Danke schon mal für eure Antworten!

Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Di 10. Dez 2024, 19:26
von Fasemann
Clever ist das Ganze zum 1.März zu planen, geht aber auch zu jedem beliebigen Datum, die Zulassung braucht allerdings den Nachweis über das "Stillegen'" des Einwegschildes, daher würde ich das in Theorie mit dem Amt absprechen und dann in 9 Wochen erledigen.
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Di 10. Dez 2024, 20:25
von Stivikivi
Die Zulassung weiß nichts vom Versicherungskennzeichen.
Sind zwei paar Schuhe.
Lass den freiwillig zu und kündige danach das Versicherungskennzeichen aufgrund unzulässiger Doppelversicherung. Fertig. Optional kannste natürlich auch Verkauf an Frau sagen wenn Sie als Halter eingetragen wird.
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Di 10. Dez 2024, 22:44
von rainer*
Sollte kein Thema sein - das Datum erster März ist sicher nicht so dumm.
Wenn Du Pech hast, schicken sie Dich zum TÜV/Dekra/GTÜ, die bestätigen sollen, dass die Nummernschildbeleuchtung vorhanden ist und den Vorgaben entspricht.
Wenn die Zulassungsstelle sich auskennt, gibt es das Motorrad-Kuchenblech (das verkleinerte 125er Kennzeichen ist ohne weiteres nicht zulässig) und ein Kennzeichen mit "E" am Ende darf auch nicht vergeben werden.
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 06:50
von Bärlibär
Danke Jungs, also sollte das kein Problem darstellen.
Für meine Frau wäre die Super Soco das erste Fahrzeug, welches auf Sie zugelassen werden würde. Führerschein hat sie allerdings schon seit 23 Jahren.
Wie würde sie dann eventuell mit der SF Klasse eingestuft werden?
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 08:15
von MEroller
SF0 rum wahrscheinlich, wenn das auch ihre erste Fahrzeugversicherung ist...
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 08:34
von rainer*
Eventuell auf Deine Frau zulassen und Du bist Versicherungsnehmer für ein Zweitfahrzeug.
Nach zwei Jahren übernimmt Deine Frau die Versicherung mitsamt der Prozenteinstufung.
So hate ich es vor 30 Jahren mit meinem ersten Auto gemacht, da war meine Mutter die ersten beiden Jahre der Versicherungsnehmer. Ob es noch so geht, weiß ich nicht. SF0 ist bei einer 125er nicht schön, aber auch nicht so schlimm.
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 22:32
von Motek
Ich war auf dem Stand, dass derjenige versichern muss, auf den zugelassen wird. Deswegen ist mein Roller auf meine Frau zugelassen, damit die Versicherung über sie läuft und sie SF-Jahre ansammeln kann. Die Kosten sind trotz SF0 Kindergarten, €52,24 inkl. Teilkasko (Diebstahl).
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: Mi 11. Dez 2024, 22:44
von Stivikivi
SF2 Ist in der Regel gängig wenn man bereits irgendwo bei irgendwem irgendwann ein Fahrzeug zugelassen hat.
Klassische Anbieter dafür
Condor
Kravag
Itzehoer
War und bin ich auch. Machen halt was Sie sollen. 15€ pro Anno nur Haftpflicht. Ca 50 Euro mit VK. Einfacher SF Sammeln geht nicht. Vor allem günstig. 10 Jahre VK 500 Euro. 10 SF
Re: Freiwillige Zulassung E-Roller abgelehnt
Verfasst: So 15. Dez 2024, 10:13
von Bärlibär
Moin Jungs und schönen 3. Advent!
So wie ich das verstanden habe, würde ein 45 km/h Moped bei einer freiwilligen Zulassung wie eine "125er" eingestuft?
Allerdings das KZ darf nicht die Größe derer haben, sondern ausschließlich die Größe der "richtigen" Motorräder?
Dann müsste s doch möglich sein, auch ein180 x 200 Millimeter Kennzeichen anzubringen und kein 220 x 200 "Kuchenblech"?