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Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Di 11. Okt 2022, 21:38
von Stivikivi
Im Endeffekt interessiert es den Staat schon weil ihm entgehen dadurch Strafzahlungen von unternehmen die sich die THG Zertifikate der Privatpersonen kaufen ;)

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 12:08
von nordmordnord
Hätte der Staat das gewollt, gbe es die Quotenhandel garnicht, dann hätte man einfach direkte Strafzahlungen oder Gebühren beschliessen können.

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 14:04
von Stivikivi
Der Staat hat halt die Freiwillige Zulassung nicht bedacht.

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 18:59
von nordmordnord
Mittlerweile gibts ja auch schon recht günstig E Mopeds über 45kmh.
Die werden ja zwngsmäßig reel ll zugelassen.

Einziger Nachteil ist ggf der nötige Tüv alle 2 Jahre. Aber auch nur dann, wenn beim Umweltbundesamt die HU geprft wird....

Und wenn das so wäre, dann könnte man nicht die Prämien gleich für 2 Jahre beantragen - dann könnte im 2ten Jahr ja bereits die HU fällig gewesen sein......

Soll aber jetzt niemanden auf die Idee bringen, 25 elektro zu kaufen für THG.

Ich wollte nämlich meien Erlös in so ein Moped stecken ;)

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 19:57
von Mächschen
nordmordnord hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 18:59 Mittlerweile gibts ja auch schon recht günstig E Mopeds über 45kmh.
Die werden ja zwngsmäßig reel ll zugelassen.
Naja, zulassungspflichtig ist alles, was schneller als ein Leichtkraftrad ist, also die meisten E-Roller kommen da nicht hin.

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 22:19
von Stivikivi
TÜV ist keine Voraussetzung für die Prämie

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 11:31
von nordmordnord
Mächschen hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 19:57
nordmordnord hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 18:59 Mittlerweile gibts ja auch schon recht günstig E Mopeds über 45kmh.
Die werden ja zwngsmäßig reel ll zugelassen.
Naja, zulassungspflichtig ist alles, was schneller als ein Leichtkraftrad ist, also die meisten E-Roller kommen da nicht hin.
Falsch.


Alles, was schneller als 45kmh ist, bekommt ein Kennzeichen und muss zugelassen werden. Alte DDR Mopeds mal ausgenommen, die haben Sonderregelung.

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 13:47
von Mächschen
Zulassungspflichtig ist ne 125er nicht.

Sie muss nur ein amtliches Kennzeichen führen, Zulassung ist nur auf Antrag möglich, wie bei Kleinkrafträdern auch.

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 14:03
von nordmordnord
Ups, mein Fehler.
Dachte wegen des Kennzeichens müssten die auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben.


Allerdings besteht die Problematik der verweigerten freiwilligen Zulassung ja nicht, jedenfalls noch nicht..

Re: THG WIE VIELE ROLLER ALS PRIVATPERSON

Verfasst: Do 13. Okt 2022, 23:43
von MEroller
Mächschen hat geschrieben: Do 13. Okt 2022, 13:47Zulassungspflichtig ist ne 125er nicht.
Sie muss nur ein amtliches Kennzeichen führen, Zulassung ist nur auf Antrag möglich, wie bei Kleinkrafträdern auch.
Ernst gemeinte Frage: Wie kommt man an ein gestempeltes amtliches Kennzeichen, ohne über die Zulassungsstelle zu gehen?