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Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 16:18
von callmeuhu
entweder ein ablehnender Bescheid des Widerspruchs, der dann den Klageweg eröffnet - Klage gegen die Behörde
(Rechtspfleger ist gerne behilflich beim zuständigen Gericht)
oder:
gar kein Bescheid, was dann mit einer Untätigkeitsklage beantwortet wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
@sugram
Du
musst nichts begründen,
kannst aber die Rechtsgrundlage (Betrag von MEroller) zitieren
Zitat MEroller:
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Kraftrad per se, sondern einschränkend um ein LEICHTKLRAFTRAD
gemäß § 2 10. FZV: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...". Siehe hierzu Punkt 5 im angehängten scan der Zulassungsbescheinigung Teil II meines L3e Leichtfraftrads.
Gemäß § 3 (2) c) FZV sind Leichtkrafträder "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren".
§ 3 1. Kraftfahrzeugsteuergesetz: "Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind"
Zitat Ende
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 16:32
von sugram
Vielen Dank!
Werde das dann am Wochenende erledigen.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 17:06
von Stivikivi
Es gibt wirklich Unfähige Menschen die dann auch noch in solchen Positionen sitzen und die Bürger gängeln.
Oh man wünsche dir gutes Gelingen notfalls mit Rechtsanwalt. So lernt man es spätestens das Gericht sollte sich ja damit auskennen.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 17:14
von MEroller
Stiviki, kann Dich beruhigen: Zumindest der Ulmer Zoll hat sich mittels der Gesetzteszitate schon 3 Mal dazu umstimmen lassen, meinen L3e-A1 E-Rollern und -Motorrad die Steuerfreiheit zuzugestehen, ganz ohne Einschreiben, Rechtsanwalt oder sonstiges großes Geschütz.
Der Zoll kannte (und kennt...) sich einfach nicht im Kraftfahrzeugsteuerwesen aus, das ihm nach Schengen zwecks ABM zugeschanzt wurde, und braucht daher (immer noch) aktive Nachhilfe von uns

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 17:28
von callmeuhu
Stivikivi hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 17:06
Es gibt wirklich Unfähige Menschen die dann auch noch in solchen Positionen sitzen und die Bürger gängeln.
Die Rechtsgrundlagen für Ihre Bescheide, müssen die Amtsschimmel selbst finanzieren. Die Rechtsgrundlagen im Gefahrgutrecht ändert sich alle 2 Jahre.
Und zwar, für:
- Straße
-Luftfracht
-Eisenbahn
-Binnenschiff
-Seeschiff
Es ist nicht selten so, dass in der gesamten Behörde nur ein einziger Mitarbeiter die
aktuellen Rechtsgrundlagen auf dem Schreibtisch stehen hat. Ein Kollege, der dann eine veraltete Ausgabe hat, wandelt dann auf dem Holzweg und die Becheide, die dann erlassen werden, sind rechtswidrig
Wenn man tagtäglich mit Behörden zu tun hat, ist das das tägliche Brot (Widerspruch+Klage)

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 17:49
von Stivikivi
Es wäre besser für uns alle besser wenn die mit ihren Fehlentscheidungen auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Dann überlegt man sich so eine kake zweimal.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 18:08
von callmeuhu
ich kann im "Off-Topic" mal erklären, wie unattraktiv die Arbeit bei einer
einzelnen Behörde für mich wäre, weil ja jede Stadt/Gemeinde einen Beauftragten für das Gefahrgut haben und benennen muss.
In meiner Schulung war
ein Kollege von der Bundeswehr. Die restlichen Gefahrgutbeauftragen(15) beraten Firmen, machen Fahrerschulungen oder arbeiten bei anderen Ausbildungsbetrieben als Schulungsleiter.

Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 08:36
von sugram
Ich habe nun gestern noch den Einspruch geschrieben und per Einschreiben abgeschickt.
Bin mal jetzt gespannt was nun kommt.
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 10:40
von Stivikivi
sugram hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 08:36
Ich habe nun gestern noch den Einspruch geschrieben und per Einschreiben abgeschickt.
Bin mal jetzt gespannt was nun kommt.
Wir sind alle gespannt
Re: Steuer für die Zero S?
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 12:48
von weiki
sugram hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 08:36
Ich habe nun gestern noch den Einspruch geschrieben und per Einschreiben abgeschickt.
Bin mal jetzt gespannt was nun kommt.
Also du willst damit erklären, deine Zero noch im Jahr 2031 zu besitzen, wenn dann die Steuer erhoben wird?
Auch wenn du Recht hast, wäre es mir den Aufwand nicht Wert.
Jetzt gehst du schon mit dem Porto inkl. Einschreiben in Vorkasse...
