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Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: Mi 21. Jun 2023, 14:52
von Peter51
Für die Fahrzeugklasse L1e-B hat das Elektromobilitätsgesetz kein "E" vorgesehen.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: Sa 24. Jun 2023, 13:51
von Luzifix
Hab ich dann auch gemerkt, aber wie gesagt war halb so schlimm.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: Sa 24. Jun 2023, 19:32
von Fasemann
Ich hab am eretro alles ohne Papierkram hinbekommen.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: Sa 24. Jun 2023, 20:17
von Peter51
Nun, das war 2022. In Stade wird es dies Jahr sicher teurer sein. TÜV-Gutachten, Verzollungsnachweis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt.....

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: Sa 24. Jun 2023, 21:13
von Luzifix
Fasemann hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 19:32 Ich hab am eretro alles ohne Papierkram hinbekommen.
Das ist gefühlt von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, ich habe z.B. auch kein Leichtkrafträder Kennzeichen wie du erhalten, es hieß diese Stellet meine Zulassungsstelle allgemein nicht aus.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: So 25. Jun 2023, 08:54
von DBuegel
es hieß diese Stellet meine Zulassungsstelle allgemein nicht aus.
Man muss hartnäckig bleiben und "Argumente" bringen.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 188 - 202;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
1.
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm

d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Ich habe das noch vor mir. Mal sehen, ob ich wirklich so hartnäckig bleiben kann.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: So 25. Jun 2023, 11:02
von Fasemann
Ich hab die Serie Kennzeichen reserviert und online bestellt, ich hatte wohl echt Glück mit meinem Sachbearbeiter.

Re: Zulassung: Nachweis, dass die Anbringung von amtlichen Kennzeichen technisch möglich ist

Verfasst: So 25. Jun 2023, 11:09
von Peter51
Meine Sachbearbeiterin ist zuerst zu ihrer Teamleiterin gelaufen, dann zum stellvertretenen Zulassungsleiter. Dieser hat sich von fast allen Unterlagen Kopien gemacht: CoC, Kaufvertrag, Verzollungsnachweis, TÜV-Gutachten und wahrscheinlich auch von der TÜV-Rechnung (91,- Euro).
Ein schmales, denkbares zweizeiliges Kennzeichen (220 * 200mm, 1 Buchstabe 3 Zahlen) hat er abgelehnt.