Händler und Horwin haben eine Business zu Business - Beziehung. Da kann man in Verträgen sogar alle Gewährleistung ausschließen bzw. muss die sowie gesondert vereinbaren. Da wird es sicherlich eine für alle Händler gültige Rahmenvereinbarung geben, die aber i.d.R. gegenüber den Kunden nicht offengelegt wird bzw. offengelegt werden darf.
Aus der Erfahrung: wenn ich beim NIU einen Gewährleistungsfall hatte, dann haben der Händler und ich einen i.d.R. zeitnahen Reparaturtermin ausgemacht, er hat in der Zwischenzeit seinen Gewährleistungsantrag bei KSR geltend gemacht, was zumeist in weniger als einer Woche abgehandelt war. Der war recht rührig und hat auch nach Ablauf der Gewährleistung einen Tauschmotor ausgehandelt, ich mußte nur den Einbau bezahlen. Dem Verkäufer der RGNT dagegen bin ich kräftig aufs Dach gestiegen, als nach ein paar Wochen Wasser im Kabelbaum stand und er mir erklären wollte, er müsse erstmal mit RGNT die Gewährleistungsübernahme abklären: ich habe ihm dann recht lieblos erklärt, dass mir sein Vertrag mit dem Hersteller meilenweit am Allerwertesten vorbeigeht und ihm dann noch erklärt, was die Rechtssprechung unter angemessenem Reparaturzeitraum in so eine Fall versteht und dass bei Nichteinhalten der Frist automatisch der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt. Das hat die ansonsten bei ihm übliche viermonatige Wartezeit auf Reparaturen deutlich verkürzt.

Und da das Teil nicht fahrsicher war durfte er es auch noch auf seine Kosten bei mir zur Reparatur abholen.
Der Händler trägt ein unternehmerisches Risiko, dafür bleiben ja auch beim Verkauf ein paar Euros bei ihm hängen. Wenn er einen Roller ins Programm aufnimmt, dann muss er aufgrund eigener Kompetenz abschätzen, ob das Risiko von Gewährleistungsfällen (die ja nicht bei jedem verkauften Roller auftreten) tragbar ist. Also eine Kalkulation nach dem Motto: in 90% der Fälle läuft es gut, in 10% der Fälle zahle ich drauf - rechnet sich das? Und da kann sich gründlich verkalkulieren. Was meinst Du wohl, wie einigen Händlern zumute ist, die auch Kumpan (die ja in die Insolvenz gegangen sind) verkauft haben. Die haben zwei Jahre die Gewährleistung an der Backe, und das bei unklarer Ersatzteilversorgungslage und potentiell anfälligen Maschinen und Akkus.
Natürlich möchte man als Kunde den Händler auch nicht verärgern, denn gelegentlich braucht man ja seine Serviceleistungen. Das ist jetzt Deine Risikoeinschätzung: nimmt er mich nach einem verlorenen Rechtsstreit überhaupt noch als Kunden an, brauche ich ihn, gibt es andere Händler in der Nähe, oder kann ich darauf pokern, dass der Roller danach dauerhaft ok ist? Da mag auch ein nettes Gespräch helfen, nach dem Motto, dass man ja für seine Situation Verständnis habe, aber so könne sich doch Horwin ihm und Dir gegenüber sich nicht verhalten, und ein Anwalt habe Dir geraten, dieses und jenes zu tun, und ob er als Händler nicht noch einmal mit Horwin sprechen könne, bevor es unnötig hohe Wellen schlägt.
Und wenn Dein Händler bislang kein A-Loch war, würde ich es auch erstmal auf die nette Tour probieren, Wald und hinrufen und herausschallen und so ... Beim RGNT-Händler habe ich mir die Freundlichkeit abgewöhnt, und Mitforisten mittlerweile auch.
Evtl. hilft auch noch eine Meldung an das KBA. Kommen genügend Fälle zusammen, dann wird der Importeur zu einem Rückruf verdonnert. Der Kleinwagen meiner Mutter wurde nach rund 7 Jahren aufgrund eines Herstellerrückrufes kostenlos nachgerüstet, obwohl der Hersteller zu diesem Zeitpunkt nur noch eine Ersatzteilversorgung über eine Kleinstvertretung in Europa sicherstellte und das Neuwagengeschäft aufgegeben hatte.
Aber bevor Du auf meine Idee hin mit dem Händler sprichst, kläre das lieber mit dem Anwalt ab. Wenn er da eine Lösung ausgearbeitet hat, kann jeder Kontakt an ihm vorbei seiner Strategie in die Parade fahren!