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Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 20:29
von Lukasz87
Kann ich bestätigen, bei mir sind es ca 8% mehr.
Und nein, am Reifendurck liegt es nicht, ich fahre 3.3-3.4 Bar
Was jetzt aber interessant ist,
die Abweichung darf laut Stvzo nur 4% betragen.
Mit der Abweichung erlischt die Zulassung für das Tacho, und somit für den ganzen Roller
Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 05:24
von sven-ola
Nur vier Prozent (+/-) Messfehler bis zum Entzug der Betriebserlaubnis halte ich für ein Gerücht. Verkaufen dürfte man Fahrzeuge mit größerer Abweichung, jedenfalls in der EWG seit 1975. Zitat aus der
RICHTLINIE DES RATES vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mutgliedsstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrtzeugen - EUR-Lex
über die Prüfverfahren zur Genauigkeit des Tachos:
4.4. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen: 0 ≤ V1-V2 ≤ V2/10 + 4km/h
Schauen wir mal auf die vom TE inkriminierten Werte von 30 km zu 27 km mit für Roller üblichen Geschwindigkeiten von V1=60km/h und V2=54km/h:
0 ≤ 60-54 (stimmt)
6 ≤ 54/10 + 4 (stimmt auch)
Der Roller kann also noch legal verkauft werden. Natürlich nur, wenn die Messbedingungen eingehalten wurden (siehe Anhang II im obigen Dokumentenverweis). Und wenn die Regelung für zweirädrige Fahrzeuge überhaupt Anwendung findet - schließlich haben diese meist keinen Rückwärtsgang.
Gruß // Sven-Ola
Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: So 8. Okt 2023, 17:37
von Bodo 1800
Moin,
Bei mir sind es 6%
Gute Fahrt
Bodo 1800
Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 10:53
von rainer*
Bitte nicht die maximalen Toleranzen für Geschwindigkeitsmessung und Messung der Wegstrecke durcheinander bringen.
Wegstreckenzähler maximale Abweichung ±4% /(laut § 57 Abs. 3 StVZO).
Tachoanzeige darf max. 10% + 4km/h Tachovoreilung haben, aber darf niemals weniger, als wahre Geschwindigkeit ist (laut Regelung Punkt 5.3 der Verordnung "Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus")
Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 11:25
von knullibulli
rainer* hat geschrieben: Mo 9. Okt 2023, 10:53
Bitte nicht die maximalen Toleranzen für Geschwindigkeitsmessung und Messung der Wegstrecke durcheinander bringen.
Wegstreckenzähler maximale Abweichung ±4% /(laut § 57 Abs. 3 StVZO).
Tachoanzeige darf max. 10% + 4km/h Tachovoreilung haben, aber darf niemals weniger, als wahre Geschwindigkeit ist (laut Regelung Punkt 5.3 der Verordnung "Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschließlich ihres Einbaus")
und nicht vergessen, dass die Höchstgeschwindigkeit toleranzhalber um max ± 5% von den zulässigen 45 km/h abweichen darf (also 42,75 - 47,25 km/h)
Der Tacho unser "50er" Roller darf also max wie folgt anzeigen:
zul. Höchstgeschwindigkeit zzgl Toleranz 45 + 5% =
47,25 echte Vmax.
Dazu die Toleranz der Tachoanzeige: 47,25 + 10% + 4 km/h =
56 km/h Tacho
Ich habe den Eindruck, dass mein NIU tatsächlich 47 km/h läuft und der Tacho nochmal so 7 oder 8 Prozent drauflegt.
viele Grüße,
knullibulli
Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 14:41
von Stivikivi
N1S zeigt 65kmh an

Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 15:07
von knullibulli
Stivikivi hat geschrieben: Mo 9. Okt 2023, 14:41
N1S zeigt 65kmh an

Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 18:33
von Lara
Getunt wohl

Re: km Abweichung ~10 %
Verfasst: Mo 9. Okt 2023, 18:51
von Stivikivi
Lara hat geschrieben: Mo 9. Okt 2023, 18:33
Getunt wohl
Das war ab Werk so
