Seite 2 von 2

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 17:50
von DB - Der Blaskoda
Hi Ingo, liebe Gemeinde.
Ich weiß ja nicht, wann das war mit Mopped im Packwagen.
Als ich 1970 bei der Bundesbahn (RIP) anfing, konnte man zwar motorisierte Zweiräder mitnehmen bzw. versenden,
aber nur mit LEEREM Tank!
Habe selbst mal meine "Wespe" von Frankfurt nach Amsterdam geschickt, weiß es also ganz genau.
Bin heute wieder mit dem Revoluzzer im RE gefahren.
Zub hat nur geguckt, aber nix gesagt. (Vielleicht weil ich Bahner bin?!)

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 18:14
von Ganter Ingo™
Hallo Peter.

Schicken ist gut. Ich musste am Gepäckschalter (ja, so etwas gab es damals in den Bahnhöfen; nannte sich Gepäckabfertigung), eine Fahrradfahrkarte für mein Mofa kaufen, Zettel mit Zielbahnhof am Lenker befestigen, Mofa durch den Gepäcktunnel zum Gepäckaufzug (so etwas gab es damals auch), dann zum Bahnsteig/Gleis, an dem der Zug hielt. Mofa wurde durch Helferlein in den Gepäckwagen geladen und am Zielbahnhof wieder ausgeladen. Bevorzugterweise saß man im Wagen vor bzw. hinter dem Gepäckwagen, um schnell bei der Entladung da zu sein. Und natürlich musste man ja auch irgendwie zum und vom Bahnhof kommen und deshalb war natürlich auch etwas Treibstoff im Tank. Ich habe diesen Service allerdings nur in Eilzügen (heutzutage Regionalexpress) auf den Nebenbahnen genutzt und nich in D-Zügen.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 18:55
von DB - Der Blaskoda
Ach Ingo, hab ich alles mitgemacht.
Expressgut, Stückgut und alles mit dem Gepäckwagen (sauschwer mit Vollgummireifen) über den Bohlenübergang zum Zug.
Ohne Elektrokarren!
DAS war noch Eisenbahn!
Schönen Abend noch.