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Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 12:42
von Matrix3937
PS: Wenn Du unbedingt willst, kannst aber auch für eine 125er eine Zulassung machen (§3 Abs. 4 FZV).
Äh, das ist etwas falsch. Zulassungsfrei heißt: Keine Zulassung erforderlich. Gilt z.B. bei Kleinkrafträdern bis 50 ccm und maximale Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Eine Leichtkraftrad-Zulassung (>50 ccm bzw. > 50 km/h) ist aber Pflicht, da das Fahrzeug mehr als 45 km/h fährt. Benötigt dann das Leichtkraftrad-Kennzeichen. Ebenfalls wird der Fahrzeugbrief Teil I ausgestellt und ausgehändigt. Während Kleinkrafträder (<=45 km/h) nur ein Versicherungsschild (Mopedschild) benötigen, so müssen Leichtkrafträder entsprechend versichert sein und die eVB ist bei der An- bzw. Ummeldung vorzulegen.
PS: Dem Käufer ist es nun gelungen, die Umschreibung zu vollziehen. Und ja, die Zulassungsstelle hatte ihren Fehler erkannt, weil, wie zuvor beschrieben.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 15:43
von rainer*
...ich hab Dir doch nun schon die Gesetzesgrundlage dazu geschrieben. Eine "125er" (Leichtkraftrad) ist NICHT zulassungspflichtig, kann aber freiwillig zugelassen werden und benötigt ein Kennzeichen. Das steht im §3 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Eine "45er" (Kleinkraftrad) ist ebenfalls nicht zulassungspflichtig aber im Gegensatz dazu nicht kennzeichenpflichtig. Bei der reicht dann das Schild von der Versicherung. Die Gesetzte kann mittlerweile jedermann frei im Internet einsehen (
https://www.gesetze-im-internet.de) oder bei EU-Regulierungen
https://eur-lex.europa.eu).
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 19:19
von Matrix3937
Der §3 FZV bezieht, sobwie es dort deutlich steht, auf Kleinkrafträder sprich bis 45 km/h. Bitte genau lesen. Ansonsten informiere Dich über Leichtkrafträder (>50 km/h) Kannst aber mal mit einem 125er ohne Zulassung in die Polizeikontrolle fahren.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: So 8. Sep 2024, 20:40
von NikRa
Selbstvertändlich muss ein 125er (Leichtkraftroller / L3E-A1) zugelassen werden, bekommt auch ein großes Nummernschild.