Re: Reifengröße erhöhen - möglich?
Verfasst: So 14. Nov 2010, 11:31
Ich glaub, Marida hats kapiert ...
#emobilisieren
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Nee, stimmt gar nicht, die Akkus sind nicht schwach, die laufen nicht anders als andere. Wieviel sie was taugen, seh ich wohl erst, wenn sie ausfallen, es sind Greensaver-Bleier. Natürlich sind sie im Gegensatz zu Lithium schwächer, da hast du recht. Das Ladegerät ist gar nicht mehr laut, ich habe ja ein neues und das ist o.k. bzw. ist die Lautstärke auch unerheblich, da es jetzt auf dem Roller beim Laden liegt und nicht mehr in der Wohnung. Der Controller wird eher das Problem am Maschinchen sein (wegen Geschwindigkeitsbegrenzung). Aber der bleibt so lange die Akkus noch leben so dran, den werd ich erst dann wechseln, wenn neue Akkus rein müssen, weil er mit den Akkus ja wieder kompatibel sein muss.gervais hat geschrieben:@STW: Die Akkus sind doch schwach und das Ladegerät zu laut. Beim Controller ist das Tuning Poti nicht auffindbar.
Den Einwand mit den Bremsen finde ich auch kleinlich. Das ergibt sich beim Freischneiden wie von selbst. Einen 8mm HSS dazu passend ein Obi Schraubenset., wäre doch gelacht.
Wie denn? Die Tachowelle dreht sich mit dem Rad, Tacho ist proportional zur Raddrehzahl. Unterschiedliche Radgröße - unterschiedliche "K-Zahl". Bei einem mechanischem Tacho braucht man einen Neuen (mit anderem eingebauten "Getriebe"), elektronische kann man ggf. programmieren.Marida hat geschrieben:Der Tacho wird nicht über die Tachowelle auf den neuen Radumfang eingepegelt?
Mechanische kann man neu skalieren bzw. bei linearer Skalierung den Zeiger verdrehen. Findet ohnehin nur eine In-Etwa Prüfung statt, soweit ich mich entsinne.......Wegstrecken Check habe ich noch nie erlebt.braucht man einen Neuen
Im Kleinkraftradbereich (keine turnusmäßige TÜV-Prüfung) ist das auch sehr selten. Bei Lkw/Bus/Taxi dagegen...gervais hat geschrieben:Wegstrecken Check habe ich noch nie erlebt.
Trifft für jedes Kfz zu!StGB § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,...